
Unsere Dienstleistungen
Leo Patent ist ein türkisches Beratungsunternehmen für geistige Eigentumsrechte.
Mit den Dienstleistungen zum geistigen Eigentum, die wir in der Türkei und im Ausland anbieten, schützen wir die Rechte unserer Klienten. Wir bieten Beratungsdienste an, um unseren Klienten zu helfen, ihre Marken-, Patent- und Designrechte effizienter zu nutzen.
Wir bieten Dienstleistungen für alle Ihre Rechte am geistigen Eigentum mit unseren erfahrenen Marken- und Patentvertretern bei Leo Patent. Wir reichen in Ihrem Namen Ihre Anmeldungen für Marken, Patente, Designs und geografische Angaben ein. Wir bieten auch Beratungsdienste zu Lizenzierung und Schutz an, um Einnahmen aus Ihrem geistigen Eigentum zu erzielen.
01.
Antrag auf Markenregistrierung
Während des Markenanmeldungs- und Folgeprozesses bieten wir Dienstleistungen zur Bewertung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke, zur Verwaltung des Anmeldeverfahrens und zur Abwehr möglicher Einwände an. Wir begleiten alle Schritte von der Annahme Ihrer Anmeldung bis zum Erhalt des Registrierungszertifikats. Wir bieten kontinuierliche Unterstützung zum Schutz und zur Erneuerung Ihrer Marke.
Mehr sehen02.
Patentregistrierungsantrag
Während der Patentanmeldung und der Folgeprozesse bewerten wir die Patentierbarkeit Ihrer Erfindung, verwalten den Anmeldeprozess und entwickeln Verteidigungsstrategien im Falle eines Einspruchs. Ab dem Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung und dem Erhalt des Registrierungszertifikats bieten wir kontinuierliche Unterstützung beim Schutz und der Erneuerung Ihres Patents. Wir bieten umfassende Dienstleistungen bei nationalen und internationalen Patentanmeldungen.
Mehr sehen03.
Anmeldung zum Design
Während des Designanmelde- und Folgeverfahrens bieten wir Dienstleistungen zur Bewertung der Eintragungsfähigkeit Ihres Designs, zur Verwaltung des Anmeldeverfahrens und zur Abwehr von Einwänden an. Wir begleiten alle Schritte von der Annahme Ihrer Anmeldung bis zum Erhalt des Eintragungszertifikats. Wir bieten kontinuierliche Unterstützung beim Schutz und der Erneuerung Ihres Designs.
Mehr sehen04.
Antrag auf Registrierung einer geografischen Angabe
Während des Antrags- und Verfolgungsprozesses für geografische Angaben bewerten wir die Eintragungsfähigkeit Ihres Produkts, verwalten den Antragsprozess und entwickeln Verteidigungsstrategien im Falle von Einwänden. Ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrags und des Erhalts des Eintragungszertifikats bieten wir kontinuierliche Unterstützung beim Schutz und der Erneuerung Ihrer geografischen Angabe. Wir stellen sicher, dass Ihre Produkte rechtlich geschützt sind.
Mehr sehen05.
Internationale Bewerbungen
Bei internationalen Anmeldungen und Folgeverfahren betreuen wir die Anmeldungen Ihrer Erfindungen, Marken und Designs bei internationalen Organisationen wie WIPO, EPO, EUIPO, EAPO. Ab dem Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung und dem Erhalt des Registrierungszertifikats unterstützen wir Sie kontinuierlich beim Schutz und der Verlängerung Ihrer internationalen Rechte. Wir sichern Ihre Rechte auf globaler Ebene.
Mehr sehen06.
Beratung im Bereich geistiges Eigentum
Im Rahmen der Beratung zu geistigem und gewerblichem Eigentum entwickeln wir Strategien zur Bewertung, zum Schutz und zur Verwaltung des geistigen Eigentums Ihres Unternehmens. Wir bieten Patent-, Marken- und Designregistrierung, Lizenzierung und Technologietransfer, Verletzungsanalyse und rechtliche Unterstützung. Wir steigern die Bekanntheit Ihres Unternehmens durch Schulungen und Informationsdienste.
Mehr sehen07.
Lizenzvereinbarungen
Im Rahmen von Lizenzverträgen erstellen und verhandeln wir Verträge zur Lizenzierung Ihrer Marken, Patente, Designs und Urheberrechte. Wir bieten Verwaltung und Prüfung des Lizenzvertrags sowie Verfolgung und Berichterstattung von Lizenzeinnahmen. Wir sichern Ihre Lizenzverträge durch Streitbeilegung und Rechtsbeistand.
Mehr sehen08.
Urheberrechte
Im Rahmen des Urheberrechts leisten wir rechtliche Unterstützung bei der Registrierung, dem Schutz und der Verletzung Ihrer Werke. Wir bieten Dienstleistungen im Bereich Urheberrechtslizenzierung, Vertragsmanagement und digitales Rechtemanagement an. Wir sensibilisieren Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter durch Schulungen und Informationsangebote.
Mehr sehen09.
Website-Domänennamen
Im Rahmen von Website-Domänennamen bieten wir Registrierungs-, Verwaltungs- und Schutzdienste für Domänennamen an. Wir bieten rechtliche Unterstützung, Streitbeilegung und Domänennamenportfoliomanagement gegen Domänennamenverletzungen. Wir bieten strategische Beratung für die Sicherheit und den Schutz Ihrer Domänennamen.
Mehr sehen
Markenschutz
- Markenrecherche in der TürkeiEine Markenrecherche zeigt, ob in der Türkei bereits eine identische oder verwechselbar ähnliche Marke eingetragen oder angemeldet ist, bevor Sie eine Marke anmelden oder einführen. Wir durchsuchen die Register von TÜRKPATENT und die internationalen Registrierungen mit Schutz für die Türkei, bewerten das Risiko Klasse für Klasse und teilen Ihnen schriftlich mit, ob Sie anmelden, die Marke anpassen oder die Wahl überdenken sollten.
- Markenwiderspruch in der TürkeiWird eine kollidierende Anmeldung im Amtlichen Markenblatt veröffentlicht, hat der Inhaber eines älteren Rechts zwei Monate Zeit, bei TÜRKPATENT Widerspruch einzulegen. Wir legen Widersprüche für Inhaber älterer Rechte ein und verteidigen Anmelder, gegen deren Marken Widerspruch erhoben wurde, einschließlich des Antrags auf Benutzungsnachweis, wenn die ältere Marke seit mindestens fünf Jahren eingetragen ist.
- Beschwerden gegen Entscheidungen von TÜRKPATENT (YİDK)Weist TÜRKPATENT Ihre Anmeldung ganz oder teilweise zurück oder entscheidet einen Widerspruch zu Ihren Ungunsten, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde bei dessen Ausschuss für erneute Prüfung und Bewertung (YİDK) einlegen. Wir prüfen die Entscheidung, erarbeiten die Argumente und Beweismittel und legen die Beschwerde ein.
- Löschung einer Marke wegen Nichtbenutzung in der TürkeiEine Marke, die nach der Eintragung fünf Jahre lang nicht ernsthaft in der Türkei benutzt wurde oder deren Benutzung ohne berechtigten Grund fünf Jahre lang ausgesetzt war, kann für die nicht benutzten Waren und Dienstleistungen gelöscht werden. Seit dem 10. Januar 2024 werden Löschungsanträge bei TÜRKPATENT statt bei den Gerichten gestellt. Wir stellen Anträge, um blockierende Marken aus dem Weg zu räumen, und verteidigen Inhaber mit Benutzungsnachweisen.
- Markenüberwachung in der TürkeiEine Markenüberwachung beobachtet die im Amtlichen Markenblatt von TÜRKPATENT veröffentlichten neuen Anmeldungen und weist Sie rechtzeitig auf Marken hin, die Ihren ähneln, damit Sie innerhalb der Zweimonatsfrist Widerspruch einlegen können. Wir prüfen die Treffer, filtern die irrelevanten heraus und empfehlen nur dann Maßnahmen, wenn eine echte Kollision besteht.
- Markenverlängerung in der TürkeiEine in der Türkei eingetragene Marke ist zehn Jahre ab dem Anmeldetag geschützt und kann unbegrenzt um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird in den sechs Monaten vor Ablauf beantragt oder, gegen eine zusätzliche Gebühr, in der sechsmonatigen Nachfrist danach. Wir überwachen Ihre Fristen und reichen Verlängerungen für türkische und ausländische Inhaber ein.
- Eintragung von Markenübertragungen, Lizenzen und ÄnderungenWird eine türkische Marke verkauft, lizenziert, im Rahmen einer Fusion auf ein anderes Unternehmen übertragen oder ändert ihr Inhaber Name oder Anschrift, sollte die Änderung bei TÜRKPATENT eingetragen werden. Die Eintragung macht das Rechtsgeschäft gegenüber Dritten wirksam und sorgt dafür, dass Register, Verlängerungen und Rechtsdurchsetzung auf den richtigen Namen laufen. Wir bereiten die Unterlagen vor und beantragen die Eintragungen.
- Grenzbeschlagnahme und Produktpirateriebekämpfung in der TürkeiInhaber eingetragener Marken können den türkischen Zoll ersuchen, auf Waren zu achten, die ihre Rechte verletzen. Wird eine verdächtige Sendung entdeckt, setzt der Zoll ihre Abfertigung aus und benachrichtigt den Rechteinhaber, der dann innerhalb einer kurzen gesetzlichen Frist handeln muss. Wir stellen den Antrag beim Zoll und koordinieren das weitere Vorgehen, wenn Waren angehalten werden.
Patente und Designs
- Gebrauchsmuster-Eintragung in der TürkeiEin Gebrauchsmuster schützt eine neue und gewerblich anwendbare technische Lösung in der Türkei bis zu zehn Jahre lang, in einem einfacheren und in der Regel schnelleren Verfahren als ein Patent. Es eignet sich für Produktverbesserungen, mechanische Lösungen und Vorrichtungen mit kurzer Marktlebensdauer. Wir prüfen, ob ein Gebrauchsmuster oder ein Patent zu Ihrer Erfindung passt, entwerfen die Anmeldung und begleiten sie bis zur Eintragung.
- Patentrecherche und Freedom to Operate in der TürkeiVor einer Patentanmeldung zeigt eine Patentfähigkeitsrecherche, wie neu Ihre Erfindung gegenüber dem bereits Veröffentlichten ist. Vor einer Produkteinführung zeigt eine Freedom-to-Operate-Prüfung (FTO), ob in der Türkei geltende Patente das Produkt blockieren könnten. Wir führen beide Recherchen in Patentdatenbanken durch und geben Ihnen ein schriftliches Gutachten, auf dessen Grundlage Sie handeln können.
- Eintritt in die nationale PCT-Phase in der TürkeiEine internationale PCT-Anmeldung tritt innerhalb von 30 Monaten ab dem Prioritätstag mit einer türkischen Übersetzung der Anmeldung in die nationale Phase in der Türkei ein. Wir prüfen die Frist, erstellen die Übersetzung mit Ihnen, reichen beim TÜRKPATENT ein und betreuen die Prüfung bis zur Erteilung, in Abstimmung mit Ihrem Patentanwalt im Heimatland.
- Validierung europäischer Patente in der TürkeiEin erteiltes europäisches Patent wird in der Türkei erst wirksam, wenn es beim TÜRKPATENT validiert wird: Die türkische Übersetzung wird eingereicht und die Gebühr gezahlt, innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung im Europäischen Patentblatt. Wir prüfen die Frist, erstellen die Übersetzung und schließen die Validierung ab und halten das Patent anschließend mit den Jahresgebühren aufrecht.
- Jahresgebühren für Patente und Gebrauchsmuster in der TürkeiTürkische Patente, Gebrauchsmuster und in der Türkei validierte europäische Patente bleiben nur in Kraft, solange ihre Jahresgebühren gezahlt werden. Wir führen einen Fristenkalender für Ihr Portfolio, erinnern Sie vor jedem Fälligkeitstermin, zahlen die Gebühren beim TÜRKPATENT und helfen, wenn eine Zahlung versäumt wurde.
- Internationale Designeintragung (Haager System)Das Haager System ermöglicht es, ein gewerbliches Design mit einer einzigen internationalen Anmeldung bei der WIPO in vielen Ländern und Regionen zu schützen, in einer Sprache und mit einem Satz Gebühren. Türkische Anmelder nutzen es, um ins Ausland zu expandieren; ausländische Anmelder nutzen es, um die Türkei zu benennen. Wir bereiten die Anmeldung vor, reichen sie ein und bearbeiten Beanstandungen der benannten Ämter.
- Verlängerung eines Designs in der TürkeiEin in der Türkei eingetragenes Design ist fünf Jahre ab dem Anmeldetag geschützt und kann in Zeiträumen von fünf Jahren bis zu insgesamt 25 Jahren verlängert werden. Wir überwachen die Fristen, reichen die Verlängerung beim TÜRKPATENT ein und bestätigen die neue Schutzdauer, für türkische und ausländische Inhaber.
International
- Unionsmarken und EU-Geschmacksmuster (EUIPO)Eine Unionsmarke oder ein eingetragenes EU-Geschmacksmuster schützt Ihre Marke oder Ihr Produktdesign mit einer einzigen Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Wir prüfen die Marke oder das Design, bereiten die Anmeldung vor und koordinieren die Einreichung sowie etwaige Widersprüche mit unseren Partner-Markenanwälten in der EU, sodass Sie einen einzigen Ansprechpartner in der Türkei behalten.
- Europäische Patente und das EinheitspatentEine europäische Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) führt zu einer einzigen Prüfung für bis zu 39 Mitgliedstaaten, darunter die Türkei. Nach der Erteilung können Sie ein Einheitspatent für die teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten beantragen und das Patent in den übrigen benötigten Ländern validieren. Wir planen den Weg, koordinieren das Verfahren vor dem EPA mit unseren Partnern, zugelassenen europäischen Patentvertretern, und übernehmen die Türkei selbst.
- US-Marken, Patente und Design-Patente (USPTO)Das United States Patent and Trademark Office (USPTO), das Patent- und Markenamt der USA, trägt Marken ein und erteilt Utility-Patente und Design-Patente. Ausländische Markenanmelder müssen durch einen in den USA zugelassenen Attorney vertreten werden, und für Patentverfahren ist ein beim USPTO registrierter Vertreter erforderlich. Wir bereiten Ihre Anmeldung vor, koordinieren sie mit unseren US-Partnern und halten Ihre US-Rechte im Einklang mit Ihren türkischen und sonstigen Rechten.
- Regionale Anmeldungen: Benelux, OAPI, ARIPO, Eurasien und GCCRegionale Systeme ermöglichen es, mit einer Anmeldung mehrere Länder abzudecken: Benelux für Belgien, die Niederlande und Luxemburg; die OAPI für ihre afrikanischen Mitgliedstaaten; die ARIPO für englischsprachige afrikanische Staaten; die Eurasische Patentorganisation für Patente in ihren Mitgliedstaaten. In den Golfstaaten wird Land für Land angemeldet. Wir wählen den passenden Weg und koordinieren ihn mit Partner-Patent- und Markenanwälten bei jedem Amt.
- Nationale Anmeldungen im Ausland: UK, China, Japan und VAEManche Märkte erfordern eine nationale Anmeldung, weil kein regionales System sie abdeckt oder weil eine nationale Anmeldung mehr Kontrolle bietet. Wir koordinieren Marken-, Patent- und Designanmeldungen im Vereinigten Königreich, in China, Japan und den Vereinigten Arabischen Emiraten mit Partner-Patent- und Markenanwälten in jedem Land, nach einem Plan und mit einem Ansprechpartner in Istanbul.
- Marken, Patente und Designs in der Türkei aus dem Ausland schützenAusländische Unternehmen schützen Marken, Patente und Designs in der Türkei entweder durch eine direkte Anmeldung bei TÜRKPATENT über einen eingetragenen türkischen Vertreter oder durch die Erstreckung einer internationalen Anmeldung: eine Madrid-Benennung für Marken, den Eintritt in die nationale Phase einer PCT-Anmeldung oder die Validierung eines europäischen Patents für Erfindungen und eine Haager Benennung für Designs. Dieser Leitfaden erklärt, welcher Weg passt, was wir von Ihnen benötigen und was nach der Anmeldung geschieht.
So arbeiten wir
Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit
Per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder Kontaktformular. Wir antworten in Ihrer Sprache.
Schriftliches Angebot
Bevor die Arbeit beginnt, erhalten Sie ein Angebot, in dem die amtlichen Gebühren und unser Dienstleistungshonorar getrennt aufgeführt sind.
Anmeldung und Betreuung
Wir reichen ein, überwachen jede Frist und beantworten amtliche Bescheide in Ihrem Namen.
Berichterstattung
Sie erhalten bei jedem Schritt einen schriftlichen Bericht, von der Anmeldung bis zur abschließenden Entscheidung.
Wo wir anmelden
Von Istanbul aus melden wir bei TÜRKPATENT und über die internationalen Systeme der WIPO an und koordinieren Anmeldungen im Ausland mit Partnervertretern, die bei dem jeweiligen Amt eingetragen sind. So haben Sie einen Ansprechpartner und ein schriftliches Angebot.
WIPO-Systeme
- Madrider System (Marken)
- PCT (Patente)
- Haager System (Designs)
Europa
- EUIPO (Unionsmarken und EU-Designs)
- EPA (EPO, europäische Patente)
- Einheitspatent
Vereinigte Staaten
- USPTO-Marken
- USPTO-Patente
- USPTO-Designpatente
Regionale Wege
- Benelux (BOIP)
- OAPI
- ARIPO
- Eurasische Patentorganisation
- Wege im Zusammenhang mit dem GCC
Nationale Ämter
- Vereinigtes Königreich
- China
- Japan
- Vereinigte Arabische Emirate
Unser Leistungsumfang
Als eingetragene Marken- und Patentvertreter vertreten wir Mandanten vor TÜRKPATENT und koordinieren ihre Anmeldungen im Ausland. Die Tätigkeiten, die wir übernehmen, sind unten aufgeführt. Gerichtsverfahren wie Nichtigkeits- oder Verletzungsklagen werden von Rechtsanwälten geführt und gehören nicht zu unseren Leistungen.
Markenrecherche und Anmeldung
- Ähnlichkeits- und Verfügbarkeitsrecherchen vor der Anmeldung
- Anmeldung und Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach der Nizza-Klassifikation
- Erwiderungen auf Amtsbescheide, einschließlich vorläufiger Schutzverweigerungen im Madrider System
- Beschwerden gegen Zurückweisungen vor dem Ausschuss für Überprüfung und Bewertung (YİDK) von TÜRKPATENT
Markenschutz und Markenverwaltung
- Widersprüche und Widerspruchserwiderungen nach Artikel 6 des Gesetzes Nr. 6769 über gewerbliches Eigentum (SMK)
- Nichtbenutzung: Benutzungsnachweise und Verfallsanträge vor TÜRKPATENT
- Argumentation und Nachweise zur Bekanntheit von Marken
- Verlängerungen
- Eintragung von Übertragungen, Lizenzen, Verschmelzungen sowie Namens- und Adressänderungen
- Markenüberwachung
- Unterstützung bei Anträgen auf Grenzbeschlagnahme beim Zoll
Patente und Gebrauchsmuster
- Recherchen zur Patentfähigkeit und zum Stand der Technik
- Ausarbeitung von Beschreibung und Ansprüchen, bei Bedarf mit technischen Fachleuten
- Nationale Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen
- Eintritt von PCT-Anmeldungen in die türkische nationale Phase
- Validierung europäischer Patente in der Türkei
- Erwiderungen auf Recherchen- und Prüfungsberichte
- Überwachung und Zahlung der Jahresgebühren
- Einsprüche nach Erteilung und Erwiderungen darauf
Designs
- Designanmeldungen
- Anträge auf Aufschiebung der Bekanntmachung
- Benennungen der Türkei in internationalen Eintragungen nach dem Haager System
- Verlängerungen
- Widersprüche und Widerspruchserwiderungen
Geografische Angaben und traditionelle Produktnamen
- Anmeldungen von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
- Anmeldungen traditioneller Produktnamen
- Erstellung der Produktspezifikation und der Nachweisunterlagen
- Widersprüche während der Veröffentlichungsfrist und Erwiderungen
Internationale Anmeldungen
- Internationale Markenregistrierungen über das Madrider System
- Internationale PCT-Patentanmeldungen
- Internationale Designanmeldungen über das Haager System
- Nationale Auslandsanmeldungen in Abstimmung mit zugelassenen Partnern vor Ort
- Überwachung von Prioritätsfristen
Verträge, Urheberrecht und Domains
- Schutzrechtsbezogene Aspekte von Lizenz- und Übertragungsverträgen und deren Eintragung im Register
- Unterstützung bei der Registrierung und Hinterlegung von Werken
- Domainstrategie und Unterstützung in Domain-Streitbeilegungsverfahren
Portfolioverwaltung und Audits
- Bestandsaufnahme und Audit von Marken-, Patent- und Designportfolios
- Überwachung von Verlängerungs-, Jahresgebühren- und Widerspruchsfristen
- Schutzstrategie im Einklang mit den Geschäftsplänen
- Überprüfung nicht genutzter oder entbehrlicher Schutzrechte
Beispielszenarien
Die folgenden Szenarien sind veranschaulichende, anonymisierte Beispiele. Sie zeigen, wie wir arbeiten; es handelt sich nicht um Berichte über bestimmte Mandate oder Ergebnisse, und jeder Fall hängt von seinen eigenen Tatsachen und Beweisen ab.
Wenn der frühere Vertriebshändler Ihre Marke anmeldet
Kurz nach dem Ende eines Vertriebsvertrags erfährt ein ausländisches Unternehmen, dass sein früherer türkischer Vertriebshändler die Marke auf eigenen Namen angemeldet hat.
Innerhalb der zweimonatigen Veröffentlichungsfrist wird Widerspruch nach Artikel 6 SMK erhoben, gestützt auf die Anmeldung durch einen Agenten oder Vertreter ohne Zustimmung und auf Bösgläubigkeit, belegt durch Vertrag, Korrespondenz und Nachweise früherer Benutzung.
Das Amt weist die Anmeldung des Händlers zurück. Wäre die Marke bereits eingetragen gewesen, könnten dieselben Nachweise eine Nichtigkeitsklage vor Gericht stützen, die von Rechtsanwälten geführt wird.
Teilzurückweisung für einen Onlineshop
Ein E-Commerce-Start-up meldet seine Marke in mehreren Klassen an. Das Amt weist die Anmeldung wegen einer nahezu identischen älteren Marke für Einzelhandelsdienstleistungen teilweise zurück.
Das Verzeichnis wird auf die tatsächlich benötigten Waren und Dienstleistungen beschränkt, beim Inhaber der älteren Marke wird eine Zustimmungserklärung angefragt und für den verbleibenden Teil binnen zwei Monaten Beschwerde beim YİDK eingelegt.
Die Anmeldung gelangt in den eingeschränkten Klassen zur Eintragung; das Start-up erhält ein eingetragenes Recht für sein Kerngeschäft ohne langwierigen Streit.
Produktpremiere auf einer Messe
Ein Hersteller will im nächsten Monat auf einer internationalen Messe ein Küchengerät mit markantem Design und verbessertem Verriegelungsmechanismus vorstellen.
Das Design wird vor der Messe angemeldet, für den Mechanismus wird eine Gebrauchsmusteranmeldung vorbereitet. Die zwölfmonatige Neuheitsschonfrist dient nur als Rückfalloption, da nicht jedes Land sie anerkennt.
Das Unternehmen stellt mit bereits eingereichten Anmeldungen aus und hält sich Auslandsanmeldungen innerhalb der Prioritätsfrist offen.
Eintritt in die Türkei kurz vor Ablauf der 30 Monate
Ein europäisches Technologieunternehmen entscheidet sich spät, seine Erfindung in der Türkei zu schützen. Bis zum Ablauf der 30-Monats-Frist seiner PCT-Anmeldung bleiben nur wenige Wochen.
Der Eintritt in die nationale Phase erfolgt fristgerecht, die türkische Übersetzung von Beschreibung und Ansprüchen wird mit einem Fachübersetzer abgestimmt, und Prioritätsbelege sowie Formerfordernisse werden innerhalb der amtlichen Fristen erfüllt.
Die Anmeldung tritt in die türkische nationale Phase ein und geht unter Wahrung des Prioritätsdatums in die Prüfung.
Was unsere Mandanten sagen
5.0 von 5 · 22 Bewertungen auf Google
Bewertungen unserer Mandanten in unserem Google-Unternehmensprofil.
“Mr Burak Unal and his team are amazing professionals. They took care of our case very well. Highly recommended!”
Emre E. · Google-Bewertung
“Very happy with the service i got. They were very prompt to answer my questions and to get our patent process done. Thanks Mr. Burak”
Ata C. · Google-Bewertung
“Burak gerekli bilgiye sahip ve yardımcı oluyor”
Abbas Ali K. · Google-Bewertung









