Markenanmeldung

Die Eintragung einer Marke in der Türkei ist einer der wichtigsten geschäftlichen Schritte, den ein Unternehmen vor dem Eintritt in den türkischen Markt unternimmt. Vielleicht sind Sie eine globale Marke, die in Istanbul eröffnet, ein Hersteller, der aus Bursa oder Izmir bezieht, oder ein Unternehmer, der etwas Neues startet. In jedem Fall bleiben Ihr Markenname und Ihr Logo bis zum Zeitpunkt ihrer Eintragung in das offizielle Register des Türkischen Patent- und Markenamtes (Türk Patent ve Marka Kurumu, oder TÜRKPATENT) rechtlich ungeschützt.
Bei Leo Patent reichen wir an jedem Arbeitstag Markenanmeldungen für türkische und ausländische Mandanten in der Türkei ein, verfolgen sie und verteidigen sie. Dieser Leitfaden führt Sie durch, wie der Prozess tatsächlich funktioniert, was er an Zeit und Aufwand kostet und was jeder Anmelder, ob lokal oder international, vor der Anmeldung wissen sollte. Wir bieten Marken- und Patentanwaltsdienste in der Türkei an.

Warum ist die Markenregistrierung in der Türkei wichtig?

Die Türkei betreibt ein First-to-File-Markensystem nach dem Gewerblichen Schutzgesetz Nr. 6769, das seit dem 10. Januar 2017 in Kraft ist. Praktisch bedeutet dies, dass abgesehen von sehr engen Ausnahmen die Partei, die die Anmeldung zuerst einreicht, das ausschließliche Recht an der Marke in der Türkei sichert. Es spielt keine Rolle, wer die Marke woanders zuerst zu nutzen begann.
Die praktischen Konsequenzen für Unternehmen sind erheblich:

  • Ohne türkische Registrierung können Sie Dritte nicht zuverlässig daran hindern, Ihre Marke in der Türkei zu registrieren oder zu nutzen.
  • Die türkischen Zollbehörden können gefälschte Waren an der Grenze nicht zurückhalten, es sei denn, Sie verfügen über eine registrierte Marke, die im Zoll-IP-Durchsetzungssystem eingetragen ist.
  • Vertriebsvereinbarungen, Franchise-Verträge und Lizenzverträge in der Türkei werden erst rechtswirksam und eintragungsfähig, sobald Ihre Marke registriert ist.
  • Bösgläubige Anmeldungen durch ehemalige Vertriebshändler, Vertreter oder Nachahmer sind ein wiederkehrendes Problem in der Türkei und ihre Vermeidung ist weit billiger als ihre Bekämpfung vor Gericht.

Eine eingetragene türkische Marke ist keine Formalität. Sie ist die rechtliche Grundlage jedes kommerziellen Rechts, das Sie im Land ausüben wollen.

Warum Leo Patent wählen?

Leo Patent ist eine türkische Kanzlei für geistiges Eigentum, die auf einem einfachen Prinzip aufbaut: Der Markenanwalt, der Ihre Anmeldung unterzeichnet, ist dieselbe Person, die Ihre E-Mails beantwortet. Keine Callcenter, keine Ticket-Warteschlangen, keine Nachwuchskräfte, die sensible Verfolgungsentscheidungen nebenher bearbeiten.
Die Kanzlei wird geleitet von Burak Unal, einem registrierten türkischen Patentanwalt (Registrierungsnummer 1677) und registrierten türkischen Markenanwalt (Registrierungsnummer 2900), der berechtigt ist, Mandanten direkt vor dem Türkischen Patent- und Markenamt zu vertreten. Die Kanzlei wird gemeinsam mit einem leitenden türkischen Rechtsanwalt, Herrn Kaan Karanfiloglu, geführt, der ebenfalls Markenanwalt ist. Die Registrierungsnummer von Kaan Karanfiloglu bei der Istanbuler Anwaltskammer ist 58270, und seine Registrierungsnummer beim türkischen Anwaltsverband ist 133074.
Was Mandanten uns konsequent als geschätzt mitteilen:

  • Direkter Zugang zum Marken- und Patentanwalt. Ausländische Mandanten arbeiten von der ersten E-Mail bis zum Registrierungszertifikat direkt mit einem türkisch qualifizierten Marken- und Patentanwalt zusammen. Es gibt keinen Account Manager, der Nachrichten an ein anonymes Backoffice weiterleitet.
  • Fließende englische Korrespondenz. Anmeldungen, Office Actions, Widersprüche und Strategiememos werden in klarem Englisch bearbeitet und die vollständige Einhaltung der türkischen Sprache wird intern erledigt. Wir sprechen auch Französisch, Spanisch, Chinesisch und Russisch für unsere ausländischen Mandanten.
  • Transparente Pauschalgebühren. Amtliche Gebühren, Marken- und Patentanwaltsgebühren und Übersetzungskosten werden alle offengelegt, bevor Sie etwas unterschreiben. Wir rechnen Routinearbeiten der Verfolgung nicht in undurchsichtigen Stundenraten ab.
  • Antwort auf Mandanten-E-Mails am selben Tag an Werktagen. Wir arbeiten standardmäßig komfortabel über die Zeitzonen der EU, Großbritanniens, der US-Ostküste und des Golfs hinweg.
  • Strategische Anmeldeberatung, kein Entgegennehmen von Aufträgen. Wir werden Ihnen sagen, wenn eine Klasse schlecht gewählt ist, wenn eine Marke beschreibend aussieht, wenn ein wahrscheinlicher Konflikt bereits besteht, und wann eine andere Anmeldestrategie (Madrid-Erweiterung, eine Reihe nationaler Anmeldungen oder Defensivregistrierungen) Ihre kommerziellen Interessen besser schützt.
  • Direkte Vertretung vor TÜRKPATENT und dem Re-Examination and Evaluation Board (YİDK). Als registrierte Marken- und Patentanwälte reichen wir im eigenen Namen für unsere Mandanten ein, argumentieren und legen Berufung ein.

Wenn Ihre Marke angefochten, abgelehnt oder ihr widersprochen wird, wollen Sie einen türkischen Anwalt, dessen Registrierung tatsächlich in der Akte steht, und keinen Vermittler dazwischen.

Über Burak Unal, türkischer Marken- und Patentanwalt

Burak Unal ist Markenanwalt und Patentanwalt bei Leo Patent. Er hat 2016 sein Studium an der Universität Bogazici mit einem Abschluss in Betriebswirtschaft abgeschlossen. Er besitzt außerdem einen MSc in Finance von der London School of Economics.

Foto des türkischen Marken- und Patentanwalts Burak Unal

  • Patentanwalt-Registrierungsnummer: 1677
  • Markenanwalt-Registrierungsnummer: 2900
  • Marken- und Patentanwaltspraxis: Registriert beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT)
  • Sprachen: Türkisch (Muttersprache), Englisch (professionell), Französisch (professionell), Chinesisch (professionell)

Burak Unals Praxis konzentriert sich auf die Anmeldung von Marken und Patenten im Auftrag ausländischer Rechteinhaber in der Türkei. Seine Arbeit umfasst nationale türkische Anmeldungen, Madrider Protokoll-Designierungen der Türkei, Widersprüche und YİDK-Beschwerden sowie Markenanwaltsdienste in der Türkei.
Er vertritt Mandanten aus den Bereichen Pharmazeutika, Unterhaltungselektronik, Mode, Lebensmittel und Getränke, Industriemaschinen, Software und professionelle Dienstleistungen. Der Mandantenstamm umfasst multinationale Konzerne, die erstmals in die Türkei eintreten, sowie KMUs, die eine einzige Kernmarke schützen.
Burak Unals Praxis beruht auf einer einfachen Überzeugung: Wirksamer IP-Schutz in der Türkei braucht einen türkischen Marken- und Patentanwalt, der nicht nur das Gesetz kennt, sondern auch wie Prüfer und Widerspruchsabteilungen es tatsächlich anwenden.

Der Markenanmeldungsprozess in der Türkei, Schritt für Schritt

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Verfolgungszeitplan von der ersten Anweisung bis zur Erteilung. Die indikativen Zeitpläne spiegeln die typische TÜRKPATENT-Bearbeitung ab 2026 wider. Gesetzliche Fristen sind gesetzlich festgelegt.

Schritt 1: Markenrecherche und -klärung

Zeitrahmen: 2–5 Werktage Vor der Anmeldung empfehlen wir eine Klärungsrecherche gegen das türkische Register, gegen frühere anhängige Anmeldungen und gegen bekannte berühmte Marken. Eine ordnungsgemäße türkische Recherche umfasst:

  • Identische und phonetisch ähnliche türkischsprachige Marken
  • Lateinische und türkische Schriftäquivalente (einschließlich diakritischer Zeichen: ç, ğ, ı, ö, ş, ü)
  • Marken, die in denselben und ähnlichen Nizza-Klassen eingetragen sind
  • Ins Türkische transliterierte Marken (eine häufige Konfliktquelle für arabische, kyrillische und chinesischsprachige Marken)

Der Recherchebericht zeigt blockierende Marken, schwache Elemente und ob die Marke ein Redesign oder eine Neueinreichung benötigt.

Schritt 2: Nizza-Klassifikation und Waren-/Dienstleistungsstrategie

Zeitrahmen: 1–2 Werktage nach Anweisung Die Türkei ist Mitglied des Nizza-Abkommens und wendet die Nizza-Klassifikation an, derzeit die 12. Auflage. Die Auswahl der richtigen Klassen ist die wichtigste strategische Entscheidung in einer türkischen Markenakte. TÜRKPATENT berechnet pro Klasse, und nach der Einreichung kann die Spezifikation nicht erweitert werden.
Wir beraten zu:

  • Auswahl nur der Klassen, die Sie innerhalb von fünf Jahren tatsächlich verwenden oder zu verwenden beabsichtigen (um die Nichtbenutzungslöschung gemäß Artikel 9 des IP-Gesetzes Nr. 6769 zu vermeiden)
  • Vorsichtige Verwendung von Unterklassen-Überschriften, da TÜRKPATENT bei der Bewertung von Konflikten den Unterklassen-Ähnlichkeitstest anwendet
  • Vermeidung von Klassenüberschriften allein, da diese Lücken im Schutzumfang hinterlassen können

Schritt 3: Dokumentenvorbereitung

Zeitrahmen: 1–3 Werktage Wir bereiten die Anmeldung, die Vollmacht, die Prioritätsdokumente (falls zutreffend) und die Waren-/Dienstleistungsliste auf Türkisch vor und übersetzen sie.

Schritt 4: Einreichung der Anmeldung bei TÜRKPATENT

Zeitrahmen: Am selben Tag Anmeldungen werden elektronisch über das TÜRKPATENT-Online-System eingereicht. Der Anmelder erhält am selben Tag eine offizielle Anmeldenummer und ein Anmeldedatum.

Schritt 5: Formale Prüfung

Zeitrahmen: Etwa 1–3 Monate TÜRKPATENT prüft die Anmeldung auf Einhaltung formaler Anforderungen und auf absolute Eintragungshindernisse gemäß Artikel 5 des IP-Gesetzes Nr. 6769. Typische Probleme hier sind beschreibender Charakter, mangelnde Unterscheidungskraft, irreführender Charakter oder frühere identische Marken für identische Waren.

Schritt 6: Veröffentlichung im Amtsblatt

Zeitrahmen: Nach formaler Annahme Die Marke wird im Offiziellen Markenanzeiger für eine 2-monatige Widerspruchsfrist veröffentlicht, während der jeder Dritte die Eintragung gemäß Artikel 6 (relative Gründe) anfechten kann.

Schritt 7: Widerspruchsverfahren (falls vorhanden)

Zeitrahmen: 4–12 Monate bei Widerspruch Wenn ein Dritter Widerspruch einlegt, bereiten wir eine substantielle Antwort mit Beweisen und rechtlichen Argumenten vor. Entscheidungen werden von der Markenabteilung des TÜRKPATENT erlassen und können innerhalb von zwei Monaten beim Re-Examination and Evaluation Board (YİDK) angefochten werden.

Schritt 8: Eintragung und Ausstellung der Urkunde

Zeitrahmen: 1–2 Monate nach der Widerspruchsfrist (wenn nicht widersprochen) Sobald die Eintragungsgebühr bezahlt ist, stellt TÜRKPATENT die Markeneintragungsurkunde aus. Die Eintragung ist 10 Jahre ab dem Anmeldedatum gültig und in 10-Jahres-Perioden unbegrenzt verlängerbar.
Typischer Gesamtzeitrahmen für eine unwidersprochene Anmeldung: 6–8 Monate. Für eine widersprochene Anmeldung: 12–18 Monate.

Erforderliche Dokumente für eine Markenanmeldung in der Türkei

Die für eine türkische Markenanmeldung erforderlichen Dokumente hängen davon ab, ob der Anmelder eine Einzelperson, ein Unternehmen oder ein ausländischer Anmelder ist. In den meisten Fällen kann die Anmeldung mit grundlegenden Anmelderdaten, einem Markenmuster und einer Liste der Waren und Dienstleistungen eingereicht werden.

DokumentErforderlich fürHinweise
Name und Adresse des AnmeldersAlle AnmelderMuss mit den offiziellen Unternehmens- oder persönlichen Aufzeichnungen übereinstimmen.
MarkenmusterAlle AnmelderErforderlich für Wort-, Logo-, Bild-, Farb-, Klang- oder andere Markentypen.
Liste der Waren und DienstleistungenAlle AnmelderWaren und Dienstleistungen müssen gemäß der Nizza-Klassifikation klassifiziert werden.
VollmachtAusländische Anmelder und vertretene AnmelderFür Standard-Markenanmeldungen in der Türkei ist in der Regel keine Notariatsbeglaubigung oder Legalisierung erforderlich.
UnternehmensinformationenUnternehmensanmelderFirmenname, Adresse, Land der Gründung sowie Steuer- oder Registrierungsdaten können angefordert werden.
PrioritätsdokumentAnmelder, die Priorität beanspruchenNur erforderlich, wenn Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft beansprucht wird.
ÜbersetzungFremdsprachige DokumenteJe nach Dokumentart kann eine türkische Übersetzung erforderlich sein.

Die Einfachheit der türkischen Vollmachtsanforderung für Marken- und Patentdienstleistungen ist einer der echten praktischen Vorteile der Einreichung in der Türkei. Es gibt keine Notariatsbeglaubigung, keine Apostille und keine konsularische Legalisierung. Ein signiertes PDF, das uns per E-Mail zugesandt wird, reicht aus, um zu beginnen.

In der Türkei eintragbare Markenarten

Das türkische Recht anerkennt eine breite Palette von Zeichenarten gemäß Artikel 4 des IP-Gesetzes Nr. 6769:

  • Wortmarken: Namen, Slogans und Buchstabenkombinationen in lateinischer oder anderen Schriften
  • Logomarken: figurative oder Bildmarken, mit oder ohne Text
  • Kombinierte Marken: Wort- und Bildelemente zusammen
  • Slogans: schutzfähig, wo unterscheidungskräftig (nicht nur werblich)
  • 3D-Marken: Produktformen und Verpackungen, wo nicht funktional und unterscheidungskräftig
  • Farbmarken: einzelne Farben oder Farbkombinationen, wo erworbene Unterscheidungskraft nachgewiesen werden kann
  • Hörmarken: durch Sonogramm oder Musiknotation dargestellt
  • Bewegungsmarken: durch sequentielle Bilder oder Video dargestellt
  • Positionsmarken: wo die Platzierung des Zeichens das unterscheidungskräftige Element ist
  • Mustermarken: sich wiederholende visuelle Muster
  • Hologrammmarken: durch Bilder dargestellt, die den holographischen Effekt zeigen

Die Türkei gewährt derzeit keine Geruchs- oder Geschmacksmarken, da die Anforderungen an die grafische Darstellung nicht zuverlässig erfüllt werden können.

Wer kann in der Türkei eine Marke anmelden?

Es gibt keine Beschränkung der Staatsangehörigkeit. Jeder der folgenden kann eine türkische Markenanmeldung einreichen:

  • Türkische Einzelpersonen und Unternehmen: direkte Einreichung oder über einen registrierten Marken- und Patentanwalt
  • Türkische Einzelpersonen, die im Ausland leben: müssen einen registrierten türkischen Markenanwalt bestellen
  • Ausländische Einzelpersonen (natürliche Personen) jeder Staatsangehörigkeit: müssen einen registrierten türkischen Markenanwalt bestellen
  • Ausländische Unternehmen und juristische Personen: müssen einen registrierten türkischen Markenanwalt bestellen
  • Internationale Anmelder über das Madrider Protokoll: designieren die Türkei über die WIPO. Eine lokale Vertretung wird weiterhin benötigt, falls eine Ablehnung oder ein Widerspruch entsteht.

Die Türkei ist Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft, des Madrider Abkommens und Protokolls, des Nizza-Abkommens, des Wiener Abkommens, des TRIPS-Abkommens und des Singapur-Vertrags. Ausländische Anmelder genießen volle Inländerbehandlung.

Wichtig: Nach türkischem Recht können ausländische Anmelder ohne türkischen Wohnsitz oder Geschäftssitz nicht direkt anmelden. Die Vertretung durch einen registrierten türkischen Markenanwalt ist obligatorisch. Leo Patent fungiert als registrierter Vertreter für Mandanten in über 30 Ländern.

Vorteile der Registrierung Ihrer Marke in der Türkei

Eine eingetragene türkische Marke gewährt Ihnen:

  • Ausschließliche landesweite Rechte zur Nutzung der Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen für 10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar
  • Das Recht, Dritte daran zu hindern, identische oder verwechslungsfähig ähnliche Zeichen zu verwenden (Artikel 7 und 29 des IP-Gesetzes Nr. 6769)
  • Das Recht, zivile Verletzungsklagen zu erheben auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung verletzender Waren
  • Das Recht, Strafanzeigen zu erstatten gegen Fälscher gemäß Artikel 30, der mit Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren und gerichtlichen Geldstrafen geahndet wird
  • Zolldurchsetzung: Tragen Sie Ihre Marke bei der türkischen Zollbehörde ein, um gefälschte Importe und Exporte an der Grenze zurückzuhalten
  • Lizenz- und Franchiserechte: Erfassen Sie Lizenzvereinbarungen bei TÜRKPATENT zur Durchsetzbarkeit gegen Dritte
  • Vermögenswert: Marken sind anerkannte immaterielle Vermögenswerte und sind übertragbar, hypothekenfähig und können in der Bilanz bewertet werden
  • Eine Grundlage für Madrider Protokoll-Anmeldungen im Ausland unter Nutzung der Türkei als Heimatland
  • Defensivwert: Eine eingetragene Marke blockiert bösgläubige Eintragungen und Nachahmer-Anmeldungen

Häufige Fehler, die ausländische Anmelder in der Türkei machen

Nach der Bearbeitung tausender Akten folgen die teuersten Fehler, die wir sehen, alle einem vorhersehbaren Muster:
1. Auswahl der falschen Nizza-Klassen. Anmeldung in zu wenigen Klassen hinterlässt Lücken. Anmeldung in zu vielen Klassen verschwendet Gebühren und setzt die Eintragung nach fünf Jahren der Nichtbenutzungslöschung aus. Wir bauen Spezifikationen Fall für Fall neu auf.
2. Anmeldung schwacher oder beschreibender Marken. Marken, die die Waren beschreiben (z. B. „Frisches Brot“ für eine Bäckerei) oder die im Handel üblich sind, werden gemäß Artikel 5 abgelehnt. Wir kennzeichnen dies vor der Anmeldung, nicht danach.
3. Überspringen der Klärungsrecherche. Eine 200-€-Recherche spart einen 5.000-€-Widerspruchskampf. Ausländische Anmelder reichen routinemäßig ohne Überprüfung des türkischen Registers ein und entdecken erst nach der Veröffentlichung eine ältere identische Marke.
4. Späte Anmeldung, nach Markteintritt. Sobald Sie in der Türkei mit dem Import, Marketing oder Vertrieb beginnen, können Dritte (einschließlich ehemaliger Vertriebshändler) mit Ihnen um die Eintragung wettstreiten. Reichen Sie vor der ersten kommerziellen Tätigkeit ein.
5. DIY-Anmeldungen ohne türkischen Marken- und Patentanwalt. Ausländische Anmelder, die versuchen, über allgemeine Rechtsberater oder nicht spezialisierte Agenten einzureichen, verlieren routinemäßig Widersprüche aus prozessualen Gründen, verpassen YİDK-Berufungsfristen oder akzeptieren am Ende zu enge Spezifikationen.
6. Vergessen von Verlängerungen. Die 10-Jahres-Verlängerung muss innerhalb der 6 Monate vor Ablauf eingereicht werden, mit einer 6-monatigen Nachfrist bei höheren Gebühren. Das Versäumen der Frist führt zum Verlust der Eintragung.
7. Versäumnis, Übertragungen und Lizenzen einzutragen. Nicht eingetragene Übertragungen und Lizenzen sind in der Türkei nicht gegen Dritte durchsetzbar.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wie lange dauert die Markenregistrierung in der Türkei?

Eine unwidersprochene türkische Markenanmeldung erreicht in der Regel innerhalb von 6 bis 8 Monaten ab dem Anmeldedatum die Eintragung. Wenn während der 2-monatigen Veröffentlichungsfrist Widerspruch eingelegt wird, kann sich der Prozess auf 12–18 Monate verlängern, je nach Komplexität des Streits und etwaiger YİDK-Berufungen.

2. Können Ausländer eine Marke in der Türkei registrieren?

Ja. Jede ausländische Einzelperson oder ausländische Gesellschaft kann eine Marke in der Türkei unter genau denselben Bedingungen wie türkische Bürger registrieren, mit voller Inländerbehandlung nach der Pariser Verbandsübereinkunft. Die einzige Anforderung ist, dass ausländische Anmelder ohne Wohnsitz oder Geschäftstätigkeit in der Türkei einen registrierten türkischen Markenanwalt bestellen müssen, der in ihrem Namen handelt. Wir sind ein registrierter Markenanwalt und bieten Dienstleistungen für Ausländer an.

3. Wie viel kostet die Registrierung einer Marke in der Türkei?

Die Gesamtkosten hängen von der Anzahl der Nizza-Klassen und davon ab, ob Widerspruch eingelegt wird. Ab 2026 fällt eine einklassige unwidersprochene türkische Markenanmeldung typischerweise in den Bereich von 450–750 EUR, einschließlich offizieller TÜRKPATENT-Gebühren, Anwaltsgebühren und Eintragungsgebühr. Jede zusätzliche Klasse verursacht relativ geringe zusätzliche Kosten. Leo Patent stellt schriftliche Pauschalpreisangebote vor Beginn jeder Arbeit zur Verfügung.

4. Was passiert, wenn meine Markenanmeldung abgelehnt wird?

Wenn TÜRKPATENT Ihre Anmeldung aus absoluten Gründen (Artikel 5) oder nach einem erfolgreichen Widerspruch (Artikel 6) ablehnt, haben Sie zwei Monate Zeit, beim Re-Examination and Evaluation Board (YİDK) Berufung einzulegen. Wenn YİDK die Ablehnung bestätigt, können Sie eine Aufhebungsklage bei den IP-Gerichten Ankara innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung einreichen. Leo Patent bearbeitet alle drei Ebenen.

5. Wie lange ist der Markenschutz in der Türkei gültig?

Eine türkische Markeneintragung ist 10 Jahre ab dem Anmeldedatum gültig und kann unbegrenzt für weitere 10-Jahres-Perioden verlängert werden. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Verlängerungen.

6. Kann ich eine Markenanmeldung in der Türkei online einreichen?

Ja. Alle türkischen Markenanmeldungen werden elektronisch über das Online-Portal von TÜRKPATENT eingereicht. Allerdings können nur registrierte türkische Markenanwälte das e-Anmeldungssystem im Namen ausländischer Anmelder nutzen, und nur Anwälte können elektronische Zustellung von Office Actions empfangen.

7. Ist ein türkischer Markenanwalt für ausländische Anmelder erforderlich?

Ja. Gemäß Artikel 160 des IP-Gesetzes Nr. 6769 müssen Einzelpersonen und juristische Personen ohne Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Türkei von einem bei TÜRKPATENT registrierten türkischen Markenanwalt vertreten werden. Dies ist nicht optional und gilt für alle Akte nach der Anmeldung (Widersprüche, Antworten, Berufungen, Verlängerungen, Eintragungen). Wenn ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei hat, kann der Ausländer direkt ohne Markenanwalt anmelden.

8. Verwendet die Türkei die Nizza-Klassifikation?

Ja. Die Türkei ist Vertragspartei des Nizza-Abkommens und wendet die Nizza-Klassifikation (NCL), 12. Ausgabe, an. Amtliche Gebühren werden auf Klassenbasis berechnet.

9. Ist die Türkei Teil des Madrider Protokolls?

Ja. Die Türkei ist seit dem 1. Januar 1999 Mitglied des Madrider Protokolls. Ausländische Inhaber einer internationalen Registrierung können die Türkei über die WIPO designieren. Wenn TÜRKPATENT eine vorläufige Ablehnung ausstellt oder die Marke widersprochen wird, muss ein registrierter türkischer Anwalt zur Antwort bestellt werden.

10. Kann ich Priorität von einer früheren ausländischen Markenanmeldung beanspruchen, wenn ich eine Marke in der Türkei anmelde?

Ja. Nach der Pariser Verbandsübereinkunft erkennt die Türkei Prioritätsansprüche an, die innerhalb von 6 Monaten nach der ersten ausländischen Anmeldung eingereicht werden. Eine beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments muss mit der türkischen Anmeldung oder kurz danach eingereicht werden.

11. Wie lange ist die Widerspruchsfrist in der Türkei?

Die Widerspruchsfrist beträgt 2 Monate ab dem Datum der Veröffentlichung der Anmeldung im Offiziellen Markenanzeiger. Diese Frist ist streng und kann nicht verlängert werden.

12. Was sind die Gründe für einen Widerspruch gegen eine Marke in der Türkei?

Nach Artikel 6 des IP-Gesetzes Nr. 6769 können Widersprüche unter anderem gestützt werden auf:

  • Frühere identische oder verwechslungsfähig ähnliche registrierte oder angemeldete Marken
  • Berühmte Marken gemäß Artikel 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft
  • Bösgläubige Anmeldungen
  • Unautorisierte Anmeldungen durch Agenten oder Vertreter
  • Frühere nicht eingetragene Rechte, die durch Benutzung erworben wurden
  • Konflikt mit persönlichen Namen, Urheberrechten, gewerblichen Mustern oder geografischen Angaben

13. Kann ich meine türkische Marke lizenzieren oder übertragen?

Ja. Türkische Marken können lizenziert (exklusiv oder nicht exklusiv), übertragen, verpfändet und vererbt werden. Um gegen Dritte durchsetzbar zu sein, müssen Übertragungen und Lizenzen bei TÜRKPATENT eingetragen werden. Übertragungen müssen schriftlich erfolgen.

14. Was ist die „Benutzungsanforderung“ für türkische Marken?

Eine türkische Marke muss innerhalb von 5 Jahren ab dem Eintragungsdatum tatsächlich in der Türkei benutzt werden. Nichtbenutzung während eines kontinuierlichen Zeitraums von 5 Jahren kann gemäß Artikel 9 zur Löschung wegen Nichtbenutzung führen, entweder durch das Verwaltungslöschungsverfahren von TÜRKPATENT (seit 10. Januar 2024 in Kraft) oder durch die IP-Gerichte.

15. Kann ein ehemaliger Vertriebshändler oder Agent meine Marke in der Türkei registrieren?

Leider ja, und es passiert regelmäßig. Nach Artikel 6(2) des IP-Gesetzes Nr. 6769 können Sie solche bösgläubigen Anmeldungen anfechten, aber die sicherere und weit billigere Strategie ist es, vor der Ernennung von Vertriebshändlern oder Agenten zu registrieren. Wir raten dringend dazu, türkische Markenanmeldungen vor dem Eingehen einer kommerziellen Beziehung in der Türkei einzureichen.

16. Schützt eine türkische Registrierung meine Marke in der EU?

Nein. Eine türkische Registrierung ist territorial und schützt die Marke nur in der Türkei. Für EU-Schutz benötigen Sie eine Unionsmarke (EUTM), die beim EUIPO eingereicht wird, oder nationale Anmeldungen in EU-Mitgliedstaaten. Wir koordinieren routinemäßig parallele Anmeldungen.

17. Kann ich eine Marke in meinem eigenen Namen registrieren und sie dann auf meine Firma übertragen?

Ja, aber die Übertragung muss ordnungsgemäß ausgearbeitet und bei TÜRKPATENT registriert werden, um durchsetzbar zu sein. Wir empfehlen, von Anfang an unter dem korrekten Firmennamen anzumelden, was zusätzliche Gebühren und mögliche steuerliche Auswirkungen später vermeidet.

Reichen Sie Ihre Marke in der Türkei ein: Sprechen Sie mit einem registrierten türkischen Anwalt

Wenn Sie sich darauf vorbereiten, in den türkischen Markt einzutreten, eine bestehende Marke zu erweitern oder auf einen Widerspruch oder eine Ablehnung zu reagieren, kann Leo Patent helfen. Wir bieten:

  • Eine kostenlose Erstbeurteilung Ihrer Marke und der vorgeschlagenen Klassen
  • Ein schriftliches Pauschalpreisangebot, das offizielle Gebühren, Anwaltsgebühren und Übersetzung abdeckt
  • Einreichung innerhalb von 1–3 Werktagen nach Anweisung
  • Direkte, englischsprachige Korrespondenz mit einem registrierten türkischen Markenanwalt während des gesamten Prozesses

Kontaktieren Sie Leo Patent noch heute, um Ihre Markenanmeldung in der Türkei mit Vertrauen einzureichen.
E-Mail: [email protected] Website: www.leopatent.com Direkt beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) eingereicht
Wichtiger Hinweis: Leo Patent bietet Marken- und Patentanwaltsdienste für die Registrierung und Beratung in geistigem Eigentum in der Türkei an. Wir bieten keine Rechtsanwaltsdienste an.
Sie können unsere Marken- und Patentlizenz beim TürkPatent auf dieser Website verifizieren https://www.turkpatent.gov.tr/vekil-arastirma. Sie können Burak Ünal in die Suchleiste eingeben, um unsere offizielle Lizenz zu sehen.

Verfahren zur Anmeldung einer Marke

Burak Ünal

“Mit seinen innovativen Lösungen und seiner transparenten Servicepolitik ist Leo Patent die führende türkische Beratungsfirma für geistiges und gewerbliches Eigentum.”

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