Internationale Bewerbung

Eine türkische Marken-, Patent- oder Designeintragung schützt Sie in der Türkei. Außerhalb der Türkei schützt sie Sie nirgendwo. Der Fehler, den auslandsorientierte türkische Unternehmen am häufigsten machen, ist, im Inland zu registrieren und anzunehmen, dass der Rest der Welt folgt. Das tut er nicht. Außerhalb der Türkei kann Ihre Marke in Ihrem Namen von einem Vertriebshändler in Riad, einem Imitator in Guangzhou oder einem ehemaligen Mitarbeiter in Berlin angemeldet werden, und Sie müssen in jeder Rechtsordnung zu weitaus höheren Kosten neu beginnen, als eine koordinierte internationale Anmeldung erfordert hätte. Internationale Anmeldungen sind die Antwort des internationalen IP-Systems auf dieses Problem. Durch das Madrider Protokoll der WIPO, den Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) und das Haager System (Genfer Akte) kann ein türkischer Anmelder den Schutz von einer einzigen türkischen Basis auf mehr als 100 Rechtsordnungen mit einer Anmeldung, einer Währung und einem Set von Fristen ausdehnen. Durch das Europäische Patentamt (EPO) und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sind zusätzliche regionale Wege für die europäische Abdeckung verfügbar. Bei Leo Patent reichen wir internationale Anmeldungen aus der Türkei über TÜRKPATENT als Ursprungsamt ein und verfolgen sie, und wir koordinieren die resultierenden Designierungen über vertrauenswürdige autorisierte ausländische Partner in den Zielrechtsordnungen. Dieser Leitfaden erklärt, wie jeder Weg funktioniert, wer welchen verwenden sollte, was sie kosten und wie ein erfahrener türkischer Marken- und Patentanwalt die Fehler vermeidet, die eine saubere internationale Strategie in ein teures globales Durcheinander verwandeln.

Warum internationale Anmeldungen für türkische Unternehmen wichtig sind

Die Türkei ist ein Produktions- und Designstandort an der Schnittstelle von EU, Naher Osten, Kaukasus und Zentralasien. Die meisten türkischen Hersteller, Exporteure und Designhäuser verkaufen in mehrere Rechtsordnungen, und die meisten ausländischen Unternehmen, die in der Türkei investieren, sind in Dutzenden weiteren tätig. Ein nur türkisches IP-Portfolio scheitert in fast jedem kommerziellen Anwendungsfall jenseits des reinen Inlandhandels. Konkrete Konsequenzen, wenn nicht international angemeldet wird:

  • Bösgläubige Anmeldungen durch Vertriebshändler und Agenten. Ausländische Vertriebshändler, die „Ihre“ Marke in ihrem eigenen Namen in ihrem eigenen Land registrieren, sind der einzelne häufigste Streit, den wir sehen. Es ist weit billiger zu verhindern als im Ausland zu klagen.
  • Zollprobleme. Der Zoll in Zielmärkten kann gefälschte Waren nicht zurückhalten, es sei denn, es gibt eine lokale Registrierung.
  • Keine Grundlage für Lizenzabkommen. Lizenzpartner verlangen durchsetzbare lokale Rechte, nicht eine Kopie eines türkischen Zertifikats.
  • Verlorene Priorität. Die 6-monatigen (Designs und Marken) und 12-monatigen (Patente) Prioritätsfristen der Pariser Verbandsübereinkunft verlängern sich nicht nur, weil eine türkische Anmeldung existiert.
  • Höhere Kosten späterer nationaler Anmeldungen. Koordinierte internationale Wege (Madrid, PCT, Haag) kosten einen Bruchteil von 30 separaten nationalen Anmeldungen.

Das Türkische Patent- und Markenamt (Türk Patent ve Marka Kurumu, oder TÜRKPATENT) dient als Ursprungsamt für in der Türkei ansässige internationale Anmelder. Die Wahl des Systems, der Designierungen und des Timings ist der strategische Kern der Arbeit.

Warum Leo Patent wählen

Leo Patent ist eine türkische Kanzlei für geistiges Eigentum, die auf einem Prinzip aufbaut: Der Marken- und Patentanwalt, der Sie berät, ist dieselbe Person, die Ihre E-Mails beantwortet. Keine Callcenter. Keine ausgelagerten Anmeldungen auf der türkischen Seite. Die Kanzlei wird geleitet von Burak Unal, einem registrierten türkischen Patentanwalt (Registrierungsnummer 1677) und registrierten türkischen Markenanwalt (Registrierungsnummer 2900), berechtigt, Mandanten direkt vor dem Türkischen Patent- und Markenamt in Marken-, Patent-, Design- und Angelegenheiten der geografischen Angaben zu vertreten. Burak Unal ist berechtigt, IP-Anmeldungen in der Türkei einzureichen. Für die Verfolgung und Vertretung in nicht-türkischen Rechtsordnungen (nationale Phaseneintritte, EP-Verfolgung, EUTM-Anmeldungen, US-Markenanmeldungen usw.) arbeitet Leo Patent mit einem Netzwerk geprüfter autorisierter Partnerkanzleien in jedem Zielland. Leo Patent ist gemeinsam im Besitz von Herrn Kaan Karanfiloglu, einem leitenden türkischen Rechtsanwalt und registrierten Markenanwalt. Kaan Karanfiloglu ist bei der Istanbuler Anwaltskammer (Registrierungsnummer 58270) und beim Türkischen Anwaltsverband (Registrierungsnummer 133074) zugelassen. Die Kombination bietet Mandanten sowohl die TÜRKPATENT-Seite-Verfolgungsfähigkeit als auch die Fähigkeit auf der Seite der türkischen Gerichte für jeden IP-bezogenen Rechtsstreit oder Vertragsstreit, der aus einer internationalen Anmeldestrategie entsteht. Was ausländische und türkische Mandanten uns konsequent als geschätzt mitteilen:

  • Ein Ansprechpartner für alle internationalen Anmeldungen. Sie weisen uns einmal auf Englisch an. Wir koordinieren Madrid-, PCT-, Haag-, EP-, EUTM- und bilaterale nationale Anmeldungen durch TÜRKPATENT und durch Partnerkanzleien im Ausland.
  • Direkter Zugang zum Marken- und Patentanwalt mit einem türkisch qualifizierten Marken- und Patentanwalt von der ersten Bewertung über die Anmeldung bis hin zur Verfolgung.
  • Fließende englische Korrespondenz, mit vollständiger Einhaltung der türkischen Sprache intern erledigt.
  • Transparente Pauschalgebühren für Anmeldungen, Designierungen und routinemäßige Verfolgung. Kosten der Partnerkanzleien in ausländischen Rechtsordnungen werden im Voraus auf einer Pro-Land-Basis angegeben.
  • Strategische Anmeldeberatung, kein Entgegennehmen von Aufträgen. Wir werden Ihnen sagen, wann eine Madrid-Designierung das falsche Werkzeug ist, wann eine nationale Anmeldung erforderlich ist und wann eine EP-Erteilung in der Türkei validiert werden sollte, anstatt national angemeldet zu werden.
  • Antwort am selben Tag an Werktagen über die Zeitzonen der EU, des Vereinigten Königreichs, der USA und des Golfs hinweg.

Über Burak Unal, türkischer Patent- und Markenanwalt

Burak Unal ist Markenanwalt und Patentanwalt bei Leo Patent. Er hat 2016 sein Studium an der Boğaziçi-Universität mit einem Abschluss in Betriebswirtschaft abgeschlossen und anschließend einen MSc in Finance an der London School of Economics absolviert.

Foto des türkischen Marken- und Patentanwalts Burak Unal

  • Patentanwalt-Registrierungsnummer: 1677
  • Markenanwalt-Registrierungsnummer: 2900
  • Marken- und Patentanwaltspraxis: Registriert beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT)
  • Sprachen: Türkisch (Muttersprache), Englisch (professionell), Französisch (professionell), Chinesisch (professionell)

Der PCT: Internationale Patentanmeldungen aus der Türkei

Der Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) ist der weltweit primäre Weg für internationale Patentanmeldungen. Von der WIPO verwaltet, ermöglicht er einer einzigen Anmeldung, Patentanmelderechte in mehr als 150 Mitgliedstaaten zu wahren, wobei der Eintritt in die nationale Phase um bis zu 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum verschoben werden kann.

Wie es aus der Türkei funktioniert

  1. Prioritätsanmeldung. Die meisten Anmelder reichen zuerst eine türkische nationale Patentanmeldung ein (oder designieren die Türkei als Empfangsamt einer PCT-Direktanmeldung). Dies begründet das Prioritätsdatum nach der Pariser Verbandsübereinkunft.
  2. Internationale PCT-Anmeldung. Innerhalb von 12 Monaten nach der Prioritätsanmeldung reicht der Anmelder die internationale PCT-Anmeldung über TÜRKPATENT als Empfangsamt (oder direkt bei der WIPO) ein.
  3. Internationale Recherche. Eine designierte Internationale Recherchebehörde (ISA) erstellt einen Internationalen Recherchebericht und eine schriftliche Stellungnahme innerhalb von ~9 Monaten ab dem Prioritätsdatum. Türkische Anmelder verwenden typischerweise das EPO als ISA.
  4. Internationale Veröffentlichung. Die WIPO veröffentlicht die Anmeldung 18 Monate nach Priorität.
  5. Optionale Prüfung nach Kapitel II. Der Anmelder kann eine Internationale Vorprüfung für eine substantiellere Stellungnahme beantragen.
  6. Eintritt in die nationale Phase. Innerhalb von 30 Monaten ab Priorität muss der Anmelder in jedem Land, in dem Schutz gesucht wird, in die nationale Phase eintreten. Der Eintritt in die nationale Phase in der Türkei wird direkt von Leo Patent gehandhabt; Eintritte in ausländischen Ländern werden durch autorisierte Partnerkanzleien koordiniert.

Schlüsselzahlen

  • 30-monatige Frist für die nationale Phase. Streng und in der Regel nicht über begrenzte Gründe der Unbeabsichtigkeit hinaus wiederherstellbar.
  • Internationale Veröffentlichung. 18 Monate ab Priorität.
  • Patentlaufzeit. 20 Jahre ab dem PCT-Anmeldedatum in jedem Land, in dem es erteilt wird.

Wann der PCT das richtige Werkzeug ist

  • Der Anmelder möchte die Kosten mehrerer nationaler Anmeldungen aufschieben und gleichzeitig die Anmelderechte wahren.
  • Der Anmelder möchte eine ISA-Stellungnahme zur Patentierbarkeit, bevor er sich auf nationale Anmeldungen festlegt.
  • Der Anmelder plant Anmeldungen in 3 oder mehr Ländern.

Wann der PCT nicht das richtige Werkzeug ist

  • Der Anmelder will Schutz nur in 1 bis 2 Ländern (direkte nationale Anmeldungen können billiger sein).Patentanwalt-Registrierungsnummer: 1677
  • Markenanwalt-Registrierungsnummer: 2900
  • Marken- und Patentanwaltspraxis: Registriert beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT)
  • Sprachen: Türkisch (Muttersprache), Englisch (professionell), Französisch (professionell), Chinesisch (professionell)

Burak Unals internationale Praxis umfasst Anmeldungen nach dem Madrider Protokoll, die über TÜRKPATENT als Ursprungsamt eingereicht werden, internationale PCT-Anmeldungen, die über TÜRKPATENT eingereicht werden, internationale Designanmeldungen nach dem Haager System und Validierungen europäischer Patente auf der türkischen Seite (EP-TR). Für die Verfolgung in ausländischen Rechtsordnungen (nationale Designierungen, EUTM-Anmeldungen, Eintritte in die nationale Phase in nicht-türkischen Ländern, US-TTAB-Angelegenheiten usw.) koordiniert Burak Unal die Arbeit mit geprüften autorisierten Partnerkanzleien in jedem Land. Er bedient türkische Exporteure, die sich ins Ausland ausdehnen, ausländische Unternehmen, die die Türkei über internationale Wege designieren, multinationale Portfolioverwalter und KMU, die neue Märkte erschließen. Sein kombinierter Hintergrund in Betriebswirtschaft, Finance und türkischer IP-Praxis bietet Mandanten einen kommerziell kompetenten Gegenüber: Anmeldungsentscheidungen werden um den Marktfall gerahmt, nicht um Verfahrensmechaniken.

Die wichtigsten internationalen Wege, die aus der Türkei verfügbar sind

Es gibt keine einzige „internationale Anmeldung“. Es gibt mehrere internationale Systeme, die jeweils ein anderes IP-Recht abdecken. Die Wahl des richtigen ist der strategische Kern der internationalen Anmeldearbeit.

SystemIP-RechtVerwaltet vonAbdeckungBasis in der Türkei
Madrider ProtokollMarkenWIPO (Genf)130+ MitgliedstaatenTÜRKPATENT als Ursprungsamt
PCT (Patentzusammenarbeitsvertrag)PatenteWIPO150+ MitgliedstaatenTÜRKPATENT als Empfangsamt
Haager System (Genfer Akte)Gewerbliche Muster und ModelleWIPO90+ VertragsparteienVon TÜRKPATENT ausgestellte beglaubigte Kopie
EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen)PatenteEuropäisches Patentamt (EPO, München)39 VertragsstaatenDirekte EPO-Anmeldung
EUTMMarkenEUIPO (Alicante)27 EU-Mitgliedstaaten (einheitliches Recht)Direkte EUIPO-Anmeldung durch Partner
RCD (Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster)DesignsEUIPO27 EU-Mitgliedstaaten (einheitliches Recht)Direkte EUIPO-Anmeldung durch Partner
Genfer Akte des Lissabonner AbkommensGeografische AngabenWIPO30+ VertragsparteienTÜRKPATENT-basierte g.A.
Nationale AnmeldungenAlle RechteIP-Amt jedes LandesLand für LandDurch Partnerkanzlei in jedem Land

Die richtige Kombination hängt davon ab, was Sie schützen, wo, mit welchem Budget und über welchen Zeitrahmen.

Das Madrider Protokoll: Internationale Marken aus der Türkei

Das Madrider Protokoll ist das weltweit am meisten genutzte Markenanmeldesystem. Von der WIPO verwaltet, ermöglicht es einer einzigen Anmeldung, mehrere Mitgliedstaaten mit einer Anmeldung, einer Gebühr und in einer Sprache (Englisch, Französisch oder Spanisch) zu designieren.

Wie es aus der Türkei funktioniert

  1. Basismarke. Der Anmelder muss eine türkische Markenanmeldung oder -registrierung (die „Basismarke“) in seinem Namen beim TÜRKPATENT haben.
  2. Internationale Anmeldung. Die Madrid-Anmeldung wird über TÜRKPATENT als Ursprungsamt eingereicht. TÜRKPATENT bestätigt die Basismarke und leitet die Datei an die WIPO weiter.
  3. Formale Prüfung durch die WIPO. Die WIPO überprüft die Formalitäten, vergibt eine internationale Registrierungsnummer und veröffentlicht die Marke im WIPO-Anzeiger.
  4. Weiterleitung der Designierung. Die WIPO leitet die Designierung an das nationale Amt jedes designierten Landes weiter.
  5. Nationale Prüfung. Jedes designierte Amt prüft die Designierung nach seinem nationalen Recht innerhalb von 12 oder 18 Monaten (der „Verweigerungsfrist“). Wenn keine vorläufige Ablehnung erfolgt, wird Schutz gewährt.
  6. Vorläufige Ablehnungen. Wenn ein designiertes Amt eine vorläufige Ablehnung ausstellt, muss der Anmelder einen lokalen Vertreter in diesem Land bestellen, um zu antworten. Wir koordinieren dies durch autorisierte Partnerkanzleien.

Schlüsselzahlen

  • Schutzdauer. 10 Jahre, unbegrenzt durch die WIPO mit einer einzigen Verlängerungszahlung pro internationaler Registrierung verlängerbar.
  • Verweigerungsfrist. Standardmäßig 12 Monate; 18 Monate für Länder, die die entsprechende Erklärung abgegeben haben.
  • Zentralangriffsperiode. 5 Jahre. In den ersten 5 Jahren hängt die internationale Registrierung von der türkischen Basismarke ab. Wenn die Basismarke gelöscht wird, fällt die internationale Registrierung mit ihr (mit verfügbaren Umwandlungsrechten).
  • Nachträgliche Designierung. Zusätzliche Länder können später durch nachträgliche Designierungen hinzugefügt werden.
  • Der Anmelder hat oder wird eine türkische Basismarke haben.
  • Der Anmelder plant Anmeldungen in 3 oder mehr Madrid-Mitgliedstaaten.
  • Der Anmelder bevorzugt konsolidierte Verlängerungen und zentralisierte Verwaltung.

Wann Madrid nicht das richtige Werkzeug ist

  • Das Zielland ist kein Madrid-Mitglied.
  • Der Anmelder möchte breitere Spezifikationen geltend machen, als die türkische Basismarke erlaubt.
  • Der Anmelder möchte das Zentralangriffsrisiko in den ersten 5 Jahren vermeiden.

Das Haager System: Internationale gewerbliche Designs aus der Türkei

Das Haager System (Genfer Akte) ist das internationale System für gewerbliche Muster und Modelle. Die Türkei ist seit dem 1. Januar 2005 Vertragspartei. Bis zu 100 Designs können in einer einzigen Haager Anmeldung mit Designierungen an eine der 90+ Vertragsparteien eingereicht werden.

Wie es aus der Türkei funktioniert

  1. Anmeldung. Der Anmelder reicht die Haager Anmeldung direkt bei der WIPO ein (oder durch TÜRKPATENT zur Weiterleitung). Eine türkische Basisregistrierung ist nicht erforderlich.
  2. Formale Prüfung und Veröffentlichung durch die WIPO. Die WIPO überprüft die Formalitäten und veröffentlicht die internationale Registrierung.
  3. Nationale Prüfung. Jedes designierte Amt prüft die Designierung nach seinem nationalen Recht innerhalb von 6 oder 12 Monaten (typische Verweigerungsfristen). Wenn keine vorläufige Ablehnung erfolgt, wird Schutz gewährt.
  4. Vorläufige Ablehnungen. Lokale Antwort erforderlich. Durch autorisierte Partnerkanzleien gehandhabt.

Schlüsselzahlen

  • Schutzdauer. In der Regel 5-Jahres-Perioden, verlängerbar bis zu einem länderspezifischen Maximum (oft 15 oder 25 Jahre).
  • Verweigerungsfrist. Normalerweise 6 Monate; einige Ämter haben 12 Monate erklärt.

Wann Haag das richtige Werkzeug ist

  • Der Anmelder hat ein Portfolio von Designs, die in mehreren Haager Mitgliedstaaten eingereicht werden sollen.
  • Der Anmelder bevorzugt konsolidierte Verlängerung und zentralisierte Verwaltung.

Wann Haag nicht das richtige Werkzeug ist

  • Das Zielland ist kein Haager Mitglied (China ist ein jüngeres Mitglied; einige Märkte bleiben außerhalb).
  • Der Anmelder braucht nur Schutz in 1 bis 2 Ländern.

Der Weg des europäischen Patents (EPÜ) aus der Türkei

Die Türkei ist seit dem 1. November 2000 Vertragsstaat des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). Türkische Anmelder können eine europäische Patentanmeldung direkt beim Europäischen Patentamt (EPO) in München einreichen und dabei innerhalb von 12 Monaten Priorität aus einer türkischen Anmeldung beanspruchen. Die Prüfung wird vom EPO durchgeführt. Nach Erteilung wird das europäische Patent in jedem gewählten Vertragsstaat validiert (einschließlich der Türkei über den 3-monatigen EP-TR-Validierungsweg).

Wann der EPÜ-Weg das richtige Werkzeug ist

  • Der Anmelder möchte europäische Abdeckung in 3 oder mehr EPÜ-Staaten.
  • Der Anmelder bevorzugt einen einzigen Prüfungsprozess gegenüber mehreren nationalen Prüfungen.

Die EPO-Verfolgung wird von qualifizierten Europäischen Patentanwälten gehandhabt. Leo Patent koordiniert die EPO-Arbeit mit autorisierten Europäischen Patentanwalts-Partnern und übernimmt die Validierung auf der türkischen Seite direkt.

EUTM und RCD: EU-weite Marken- und Designanmeldungen

Die EUTM (Unionsmarke), die von EUIPO in Alicante verwaltet wird, ist ein einheitliches Markenrecht, das alle 27 EU-Mitgliedstaaten abdeckt. Das RCD (eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster) ist das entsprechende einheitliche Designrecht. Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat, sodass türkische Anmelder die Türkei nicht als Grundlage für eine EUTM oder ein RCD verwenden können. Türkische Staatsangehörige und Unternehmen können jedoch direkt bei EUIPO einreichen. Leo Patent koordiniert EUTM- und RCD-Anmeldungen durch autorisierte EU-basierte Partnerkanzleien.

Wann EUTM / RCD das richtige Werkzeug ist

  • Der Anmelder möchte eine einheitliche Anmeldungsabdeckung in der EU statt Land für Land.
  • Die Marke wird wirklich in der EU verwendet oder soll verwendet werden.

Nationale Anmeldungen außerhalb der Türkei

Für Rechtsordnungen, die nicht Vertragspartei von Madrid, PCT oder Haag sind (oder wo die Strategie eine direkte nationale Anmeldung bevorzugt), koordiniert Leo Patent direkte nationale Anmeldungen durch vertrauenswürdige autorisierte Partnerkanzleien in jedem Zielland. Wir behandeln:

  • US-Marken (USPTO) und US-Patente (USPTO)
  • UK-Marken und -Designs (UKIPO) nach Brexit
  • GCC-Markenanmeldungen (Saudi-Arabien, VAE, Kuwait, Katar, Bahrain, Oman)
  • China-Marken (CNIPA) und Patente
  • Russische und zentralasiatische Anmeldungen (EAPO und nationale Ämter)
  • Afrika (OAPI, ARIPO und nationale Anmeldungen)
  • Lateinamerika (Mexiko, Brasilien, Argentinien usw.)

Der Mandant erhält ein einziges koordiniertes Angebot, eine einzige englische Korrespondenz und einen einzigen Verantwortlichkeitspunkt. Die lokale Verfolgung wird von autorisierten lokalen Anwälten in jeder Rechtsordnung durchgeführt.

Ausländische Anmelder, die die Türkei designieren

Internationale Wege funktionieren auch umgekehrt. Ausländische Inhaber einer internationalen Registrierung können die Türkei designieren durch:

  • Madrider Protokoll-Designierung der Türkei. Ausländische Markeninhaber erweitern den Schutz auf die Türkei über die WIPO. TÜRKPATENT prüft und nimmt entweder an oder erteilt eine vorläufige Ablehnung. Bei Ablehnung muss der Anmelder einen registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt bestellen, um zu antworten.
  • PCT-Eintritt in die nationale Phase in die Türkei. Innerhalb von 30 Monaten ab Priorität. Übersetzung und Einreichung von einem registrierten türkischen Patentanwalt gehandhabt.
  • Haager-System-Designierung der Türkei. Ausländische Designinhaber erweitern den Schutz auf die Türkei über die WIPO. TÜRKPATENT prüft auf Neuheit und nimmt entweder an oder lehnt ab.
  • EP-Validierung in der Türkei. Innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der EPO-Erteilung.

Für ausländische Anmelder ohne Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Türkei verlangt Artikel 160 des IP-Gesetzes Nr. 6769 die Vertretung durch einen registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt. Leo Patent fungiert als registrierter Vertreter für Mandanten in über 30 Ländern.

Erforderliche Informationen und Dokumente

ElementErforderlich fürHinweise
AnmelderdatenAlle AnmeldungenMüssen mit der türkischen Basisanmeldung oder -registrierung übereinstimmen
Basismarke / BasisanmeldungMadridMuss im selben Namen wie der internationale Anmelder sein
Marke / Ansprüche / ZeichnungenAlle AnmeldungenStandard für das jeweilige IP-Recht
Nizza-Klassen (Marken)Madrid, EUTM, nationalGleich oder enger als die Basismarke für Madrid
Liste der designierten StaatenMadrid, PCT, HaagStrategische Wahl; vorbehaltlich zusätzlicher Gebühren pro Staat
PrioritätsdokumentBei Inanspruchnahme der Pariser PrioritätInnerhalb der gesetzlichen Frist
Vollmacht (POA)Alle Anmeldungen auf der türkischen SeiteKeine Notariatsbeglaubigung erforderlich
ÜbersetzungenLänderspezifischMit Partnerkanzleien koordiniert

Häufige Fehler bei internationalen Anmeldungen aus der Türkei

Nach vielen Jahren internationaler Verfolgungsarbeit sind die teuersten Fehler, die wir sehen, vorhersehbar:

  1. Madrid anmelden, wenn die türkische Basismarke schwach ist. Wenn die Basismarke in den ersten 5 Jahren fällt (Zentralangriff), fällt die internationale Registrierung mit ihr. Manchmal ist eine erste nationale Anmeldung in Zielrechtsordnungen sicherer.
  2. Zu viele Länder bei Madrid designieren, die der Mandant nie nutzen wird. Jede Designierung hat Gebühren, Fristen und potenzielle Kosten für die Beantwortung von Ablehnungen. Designieren Sie, wo Sie tatsächlich handeln.
  3. Die 30-monatige PCT-Frist in Zielländern verpassen. Streng und selten wiederherstellbar. Kalenderdisziplin ist nicht verhandelbar.
  4. PCT ohne eine geprüfte türkische oder ausländische Priorität anmelden. Eine schlechte Prioritätsanmeldung schränkt ein, was der PCT und die nationale Phase beanspruchen können.
  5. EUTM behandeln, als würde sie die Türkei abdecken. Die Türkei ist kein EU-Mitglied. EUTM hat keine türkische Wirkung.
  6. Eine EP-Erteilung als automatischen türkischen Schutz behandeln. EP-Erteilungen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung in der Türkei validiert werden. Verpasste Validierungen sind selten wiederherstellbar.
  7. Durch einen Weiterleitungsagenten statt durch einen registrierten Marken- und Patentanwalt einreichen. Weiterleitungsagenten sind nicht zur Verfolgung berechtigt. Wenn eine vorläufige Ablehnung eintrifft, friert die Datei ein, bis ein echter Marken- und Patentanwalt bestellt wird, was oft die Antwortfrist verpasst.
  8. Auswahl der Partnerkanzlei ignorieren. Die Qualität des ausländischen Anwalts bestimmt die Qualität der internationalen Verfolgung. Wir arbeiten nur mit geprüften Partnerkanzleien.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Kann eine türkische Marke international erweitert werden?

Ja, über das Madrider Protokoll. Die Madrid-Anmeldung wird über TÜRKPATENT als Ursprungsamt eingereicht und designiert einen oder mehrere der mehr als 130 Madrid-Mitgliedstaaten. Die türkische Basismarke muss im selben Namen wie der internationale Anmelder existieren.

2. Wie lange dauert eine internationale Madrid-Anmeldung?

Die WIPO stellt die internationale Registrierung innerhalb von etwa 2 bis 4 Monaten nach Einreichung aus. Die nationale Prüfung in designierten Staaten dauert 12 bis 18 Monate. Die Gesamtzeit bis zum durchsetzbaren Schutz in jedem designierten Land hängt davon ab, ob vorläufige Ablehnungen ausgestellt werden.

3. Was ist die Frist für den Eintritt in die PCT-nationale Phase?

30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum. Diese Frist ist streng. Der türkische Eintritt in die nationale Phase wird direkt von Leo Patent gehandhabt; ausländische Eintritte in die nationale Phase werden durch autorisierte Partnerkanzleien gehandhabt.

4. Kann ein türkisches Design international erweitert werden?

Ja, durch das Haager System (Genfer Akte). Bis zu 100 Designs können in einer einzigen Haager Anmeldung eingereicht werden, die mehrere Mitgliedstaaten designiert. Die Türkei ist seit dem 1. Januar 2005 Mitglied der Haager Genfer Akte.

5. Kann ich direkt aus der Türkei beim EPO einreichen?

Ja. Türkische Anmelder können europäische Patentanmeldungen direkt beim EPO in München einreichen und dabei die Pariser Verbandsübereinkunft-Priorität innerhalb von 12 Monaten nach einer türkischen Prioritätsanmeldung beanspruchen. Die EPO-Verfolgung wird mit autorisierten Europäischen Patentanwalts-Partnern koordiniert.

6. Deckt eine EUTM-Marke die Türkei ab?

Nein. Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat. EUTM-Marken, die von EUIPO erteilt werden, haben keine automatische Wirkung in der Türkei. Für türkischen Schutz reichen Sie national bei TÜRKPATENT ein oder designieren Sie die Türkei über Madrid.

7. Deckt ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) die Türkei ab?

Nein. RCDs, die von EUIPO erteilt werden, haben keine automatische Wirkung in der Türkei. Für türkischen Schutz reichen Sie national bei TÜRKPATENT ein oder designieren Sie die Türkei über Haag.

8. Deckt ein erteiltes europäisches Patent (EPO) die Türkei automatisch ab?

Nein. EP-Erteilungen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung in der Türkei validiert werden, mit einer türkischen Übersetzung der Ansprüche. Die Validierung wird von einem registrierten türkischen Patentanwalt gehandhabt.

9. Kann eine einzige internationale Anmeldung China, die EU, die USA und den Nahen Osten abdecken?

Nicht durch ein einziges System. Für Marken deckt das Madrider Protokoll die meisten wichtigen Rechtsordnungen ab (einschließlich EU, USA, UK, Russland, China, Indien, GCC-Mitglieder treten jetzt bei), aber die Koordination erfordert immer noch mehrere Designierungen. Für Patente ist der PCT die nächste Einzelweg-Option. EU und USA erfordern ihre eigenen Prüfverfahren.

10. Wie viel kostet eine internationale Madrid-Anmeldung aus der Türkei?

Es hängt von der Anzahl der Designierungen und Klassen ab. Ab 2026 könnte eine typische Madrid-Anmeldung mit 5 Designierungen und 3 Klassen im Bereich von 2.500 bis 6.000 EUR liegen, einschließlich WIPO-Gebühren, individueller Gebühren pro designiertem Land, Marken- und Patentanwaltsgebühren und Übersetzung. Leo Patent stellt vor Beginn jeder Arbeit ein schriftliches Pauschalpreisangebot zur Verfügung.

11. Wie viel kostet eine internationale PCT-Anmeldung aus der Türkei?

Die Einreichung des PCT selbst (ohne nationale Phase) kostet in der Regel im Bereich von 3.000 bis 6.000 EUR, einschließlich WIPO-Gebühren, EPO-Recherchegebühren (falls als ISA verwendet) und Marken- und Patentanwaltsgebühren. Der Eintritt in die nationale Phase verursacht zusätzliche Kosten pro Land. Vor der Einreichung wird ein schriftliches Angebot bereitgestellt.

12. Ist Burak Unal berechtigt, Anmeldungen in ausländischen Ländern einzureichen?

Burak Unal ist ein registrierter türkischer Patentanwalt und Markenanwalt, registriert beim TÜRKPATENT in der Türkei. Er reicht Madrider Protokoll-Anmeldungen über TÜRKPATENT, PCT-internationale Anmeldungen über TÜRKPATENT, Haager Anmeldungen über die Türkei und Validierungen auf der türkischen Seite ein. Für Verfolgung und Vertretung in ausländischen Rechtsordnungen koordiniert Leo Patent die Arbeit mit autorisierten Partnerkanzleien in jedem Zielland, alles unter einem einzigen koordinierten Auftrag.

13. Können ausländische Anmelder die Türkei über internationale Wege designieren?

Ja. Madrider Protokoll-Designierungen der Türkei, PCT-Eintritte in die nationale Phase in die Türkei, Haager-System-Designierungen der Türkei und EP-Validierungen in der Türkei werden alle routinemäßig von Leo Patent im Namen ausländischer Rechteinhaber gehandhabt. Artikel 160 des IP-Gesetzes Nr. 6769 verlangt die Vertretung durch einen registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt für ausländische Anmelder ohne türkischen Wohnsitz oder Geschäftssitz.

14. In welchen Sprachen kann die internationale Anmeldung eingereicht werden?

Madrid: Englisch, Französisch oder Spanisch. PCT: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch, Koreanisch, Portugiesisch, Arabisch. Haag: Englisch, Französisch oder Spanisch. EPO: Englisch, Französisch oder Deutsch. EUTM und RCD: jede EU-Amtssprache. Nationale Anmeldungen: die Sprache jedes nationalen Amtes. Die türkischsprachige Einhaltung für jede Anmeldung mit türkischem Ursprungsamt wird intern von Leo Patent gehandhabt.

15. Kann ich später weitere Länder zu meiner Madrid-Registrierung hinzufügen?

Ja. Nachträgliche Designierungen können jederzeit nach Inkrafttreten der ersten internationalen Registrierung für zusätzliche Länder hinzugefügt werden, in die der Anmelder später eintreten möchte.

16. Was ist „Zentralangriff“ bei Madrid?

Für die ersten 5 Jahre nach dem internationalen Registrierungsdatum hängt die internationale Registrierung von der türkischen Basismarke ab. Wenn die Basismarke während dieser 5 Jahre gelöscht, abgelehnt, zurückgezogen oderohne Verlängerung abläuft, fällt die internationale Registrierung mit ihr. Umwandlungsrechte erlauben die Umwandlung der betroffenen internationalen Designierungen in nationale Anmeldungen, jedoch zu erheblichen zusätzlichen Kosten.

17. Wie koordinieren Sie mit Partnerkanzleien im Ausland?

Leo Patent unterhält ein kuratiertes Netzwerk geprüfter Partner-IP-Kanzleien in Zielrechtsordnungen. Wenn eine ausländische Anmeldung oder Antwort benötigt wird, briefen wir die Partnerkanzlei auf Englisch, verwalten den Zeitplan, überprüfen wichtige Verfolgungsentscheidungen und präsentieren dem Mandanten eine einzige konsolidierte Rechnung. Der Mandant hat einen Ansprechpartner (Leo Patent) und einen englischsprachigen Korrespondenzstrom.

18. Gibt es Länder, in denen Madrid nicht funktioniert?

Madrid umfasst mehr als 130 Mitgliedstaaten, aber einige Rechtsordnungen bleiben außerhalb (und einige Märkte stellen auch als Mitglieder praktische Einschränkungen dar). Für diese Länder werden direkte nationale Anmeldungen durch Partnerkanzleien verwendet.

Reichen Sie Ihre internationale Anmeldung ein: Sprechen Sie mit einem registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt

Wenn Sie ein türkisches Unternehmen sind, das sich darauf vorbereitet, im Ausland anzumelden, ein ausländisches Unternehmen, das die Türkei über Madrid, PCT oder Haag designiert, oder ein Portfolioinhaber, der internationale Anmeldungen konsolidiert, kann Leo Patent helfen. Wir bieten:

  • Eine kostenlose Erstbeurteilung des richtigen Weges (Madrid, PCT, Haag, EPÜ, EUTM, RCD oder national)
  • Ein schriftliches Pauschalpreisangebot, das WIPO- und nationale Gebühren, Leo Patent-Gebühren und Partnerkanzlei-Gebühren im Ausland abdeckt
  • Direkte, englischsprachige Korrespondenz mit einem registrierten türkischen Patent- und Markenanwalt
  • Ein einziger koordinierter Auftrag über alle Zielrechtsordnungen hinweg

Kontaktieren Sie Leo Patent noch heute für internationale IP-Anmeldungen aus der Türkei. E-Mail: [email protected] Website: [www.leopatent.com](https://www.leopatent.com) Wichtiger Hinweis: Leo Patent bietet Marken- und Patentanwaltsdienste für die Registrierung und Beratung in geistigem Eigentum in der Türkei an. Wir bieten keine Rechtsanwaltsdienste an. Sie können unsere Marken- und Patentlizenz beim TürkPatent auf dieser Website verifizieren https://www.turkpatent.gov.tr/vekil-arastirma. Sie können Burak Ünal in die Suchleiste eingeben, um unsere offizielle Lizenz zu verifizieren.

Internationale Marken-, Patent- und Designanmeldeprozesse

Burak Ünal

„Mit seinen innovativen Lösungen und seiner transparenten Servicepolitik ist Leo Patent die führende türkische Beratungsfirma für geistiges und gewerbliches Eigentum.“

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