Designanwendung in der Türkei
Die Form eines Produkts, die Oberfläche einer Telefonhülle, die Kontur eines Stuhls, das Muster auf einem Textil. Dies sind kommerzielle Vermögenswerte, keine Dekoration. In der Türkei ist das eingetragene Geschmacksmuster das Rechtsinstrument, das visuelle Identität in ein bis zu 25 Jahre lang durchsetzbares Monopol verwandelt. Ohne Registrierung ist Ihr Design ungeschützt. Kopien tauchen innerhalb von Wochen nach einem erfolgreichen Launch in türkischen Fabriken, auf türkischen E-Commerce-Plattformen und auf Messen in Istanbul und Bursa auf, und ein ausländischer Rechteinhaber kann im Vorfeld wenig dagegen tun. Bei Leo Patent reichen wir an jedem Arbeitstag Geschmacksmusteranmeldungen für türkische und ausländische Mandanten beim Türkischen Patent- und Markenamt (Türk Patent ve Marka Kurumu, oder TÜRKPATENT) ein, verfolgen sie und verteidigen sie. Dieser Leitfaden erklärt, wie das türkische Designsystem nach dem Gewerblichen Schutzgesetz Nr. 6769 (in Kraft seit dem 10. Januar 2017) funktioniert, was der Prozess an Zeit und Geld kostet und was jeder Anmelder, lokal oder international, vor der Anmeldung wissen sollte.
Warum die Registrierung von Geschmacksmustern in der Türkei wichtig ist
Die Türkei betreibt ein First-to-File-Designsystem. Vorbehaltlich enger Schonfristausnahmen sichert sich die Partei, die zuerst anmeldet, das ausschließliche Recht an dem Design in der Türkei, unabhängig davon, wer es anderswo geschaffen hat. Die Türkei ist auch Mitglied des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (Genfer Akte), der Pariser Verbandsübereinkunft, des Locarno-Abkommens und des TRIPS-Abkommens. Die praktischen Konsequenzen für produktgetriebene Unternehmen sind real:
- Die Türkei ist ein wichtiger Produktions- und Exportstandort für Möbel, Textilien, Haushaltsgeräte, Verpackung, Automobilteile, Beleuchtung, Schuhe, Keramik und Unterhaltungselektronik. Ohne türkische Designregistrierung kann das Erscheinungsbild Ihres Produkts legal kopiert und aus der Türkei in Drittmärkte exportiert werden, wo Sie keinen anderen Rechtsweg haben.
- Die türkischen Zollbehörden können nachahmende Importe oder Exporte nicht zurückhalten, es sei denn, Sie besitzen ein registriertes türkisches Design und haben es für die Zolldurchsetzung registriert.
- Vertriebsvereinbarungen, OEM-Verträge und Lizenzvereinbarungen hängen von durchsetzbaren Designrechten ab, insbesondere in den Lieferketten der Mode, Möbel und Konsumgüter.
- Die Offenbarung vor der Anmeldung kann die Neuheit des Designs zerstören. Artikel 57 des IP-Gesetzes Nr. 6769 sieht eine 12-monatige Schonfrist für Offenbarungen durch den Designer oder Rechtsnachfolger vor, aber die meisten ausländischen Rechteinhaber erschöpfen sie unbeabsichtigt in sozialen Medien und Produkteinführungen, bevor sie überhaupt mit einem türkischen Marken- und Patentanwalt sprechen.
- Der Schutz nicht eingetragener Designs in der Türkei besteht nach Artikel 55, ist aber auf 3 Jahre ab der ersten Offenbarung in der Türkei begrenzt und deutlich schwieriger durchzusetzen als eine Registrierung.
Ein eingetragenes türkisches Design ist keine Papierarbeit. Es ist die rechtliche Grundlage jedes Exklusivitätsanspruchs, den Sie auf das Erscheinungsbild eines Produkts in der Türkei oder über die Türkei geltend machen können.
Warum Leo Patent wählen
Leo Patent ist eine türkische Kanzlei für geistiges Eigentum, die auf einem Prinzip aufbaut: Der Marken- und Patentanwalt, der Ihre Anmeldung unterzeichnet, ist dieselbe Person, die Ihre E-Mails beantwortet. Keine Callcenter. Kein ausgelagertes Drafting. Kein Nachwuchspersonal, das sensible Anmeldungsentscheidungen bei Multi-Design-Portfolios bearbeitet. Die Kanzlei wird geleitet von Burak Unal, einem registrierten türkischen Patentanwalt (Registrierungsnummer 1677) und registrierten türkischen Markenanwalt (Registrierungsnummer 2900), der berechtigt ist, Mandanten direkt vor dem Türkischen Patent- und Markenamt zu vertreten. Leo Patent ist gemeinsam im Besitz von Herrn Kaan Karanfiloglu, einem leitenden türkischen Rechtsanwalt und registrierten Markenanwalt. Kaan Karanfiloglu ist bei der Istanbuler Anwaltskammer (Registrierungsnummer 58270) und beim Türkischen Anwaltsverband (Registrierungsnummer 133074) zugelassen. Die Kombination aus zwei mitinhabenden Hauptpartnern (einer konzentriert auf die Verfolgung vor TÜRKPATENT, der andere auf Rechtsstreitigkeiten und Durchsetzung vor den türkischen Gerichten) bietet Mandanten ein integriertes Team, das eine Designakte von der Anmeldung bis zum Gerichtsverfahren ohne Kanzleiwechsel bearbeiten kann. Was ausländische Mandanten uns konsequent als geschätzt mitteilen:
- Direkter Zugang zum Marken- und Patentanwalt. Ausländische Rechteinhaber arbeiten von der ersten E-Mail bis zum Registrierungszertifikat mit einem türkisch qualifizierten Marken- und Patentanwalt zusammen.
- Fließende englische Korrespondenz. Anmeldungen, Office Actions, Widersprüche und Strategiememos werden in klarem Englisch bearbeitet, die vollständige Einhaltung der türkischen Sprache wird intern erledigt.
- Transparente Pauschalgebühren für Anmeldungen, Multi-Design-Anmeldungen, Verlängerungen und Standard-Verfolgungsschritte. Amtliche Gebühren, Marken- und Patentanwaltsgebühren und etwaige Übersetzungskosten werden im Voraus offengelegt.
- Strategische Anmeldeberatung zur Multi-Design-Strategie, Haager-System-Designierungen versus nationale Anmeldungen, Teilproduktansichten, aufgeschobene Veröffentlichung und Locarno-Klassenabdeckung.
- Antwort auf Mandanten-E-Mails am selben Tag an Werktagen. EU-, UK-, US- und Golfzeitzonen werden standardmäßig berücksichtigt.
- Direkte Vertretung vor TÜRKPATENT und dem Re-Examination and Evaluation Board (YİDK). Berufungen, Widersprüche und Nichtigkeitsverfahren werden in unserem Namen im Auftrag unserer Mandanten eingereicht.
Wenn Ihr Design angefochten, abgelehnt oder kopiert wird, wollen Sie einen türkischen Marken- und Patentanwalt, dessen Registrierung in der Akte steht, keinen Vermittler.
Über Burak Unal, türkischer Patent- und Markenanwalt
Burak Unal ist Markenanwalt und Patentanwalt bei Leo Patent. Er hat 2016 sein Studium an der Boğaziçi-Universität mit einem Abschluss in Betriebswirtschaft abgeschlossen und anschließend einen MSc in Finance an der London School of Economics absolviert.
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- Patentanwalt-Registrierungsnummer: 1677
- Markenanwalt-Registrierungsnummer: 2900
- Praxis: Registrierter Marken- und Patentanwalt beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT)
- Sprachen: Türkisch (Muttersprache), Englisch (professionell), Französisch (professionell), Chinesisch (professionell)
Burak Unals Praxis konzentriert sich auf die Verfolgung und Durchsetzung von Geschmacksmustern, Marken und Patenten im Auftrag ausländischer Rechteinhaber in der Türkei. Seine Arbeit im Designbereich umfasst türkische nationale Anmeldungen, Haager-System-Designierungen der Türkei, Multi-Design-Strategien, Widersprüche und YİDK-Beschwerden, Nichtigkeitsverfahren, Zollregistrierungen und Verletzungsstrategien vor Gericht. Er vertritt Mandanten aus den Bereichen Möbel und Haushaltswaren, Textilien und Mode, Beleuchtung, Unterhaltungselektronik, Verpackung, Automobil-Ersatzteile, Schuhe, Keramik und Schmuck. Der Mandantenstamm reicht von multinationalen Designhäusern und unabhängigen Produktdesignern bis hin zu türkischen Herstellern, die Exportportfolios schützen. Sein kombinierter Hintergrund in Betriebswirtschaft, Finance und türkischer IP-Praxis bietet Mandanten einen kommerziell kompetenten Gegenüber. Anmeldungsstrategie, Portfolioumfang und Durchsetzungsentscheidungen werden um den zugrunde liegenden Business Case herum gerahmt, nicht nur um die verfahrensrechtlichen Mechaniken. Seine Praxis beruht auf einer einfachen Überzeugung: Wirksamer Designschutz in der Türkei erfordert einen türkischen Marken- und Patentanwalt, der nicht nur das IP-Gesetz Nr. 6769 versteht, sondern auch, wie TÜRKPATENT-Prüfer und die türkischen IP-Gerichte die Tests auf Neuheit und Eigenart in realen Streitigkeiten tatsächlich anwenden.
Der Designanmeldungsprozess in der Türkei, Schritt für Schritt
Im Folgenden finden Sie den vollständigen Verfolgungszeitplan von der ersten Anweisung bis zur Erteilung. Die indikativen Zeitpläne spiegeln die typische TÜRKPATENT-Bearbeitung ab 2026 wider. Gesetzliche Fristen sind gesetzlich festgelegt.
Schritt 1. Recherche und Klärung vor der Anmeldung
Zeitrahmen: 2 bis 5 Werktage Obwohl TÜRKPATENT eine Neuheitsprüfung von Amts wegen durchführt, empfehlen wir vor der Anmeldung eine anmelderseitige Recherche, insbesondere bei überfüllten Produktkategorien wie Stühlen, Lampen, Smartphone-Zubehör und Schuhen. Eine Klärungsüberprüfung umfasst das türkische Designregister, das Haager internationale Register mit Designierung der Türkei, eingetragene EU-Designs (möglicherweise als Stand der Technik zitierbar) und bekannte frühere Offenbarungen in der relevanten Branche.
Schritt 2. Vorbereitung der Ansichten und Spezifikationen
Zeitrahmen: 1 bis 3 Werktage Zeichnungen oder Fotografien sind das Design. Sie definieren den Schutzumfang. TÜRKPATENT erfordert:
- Bis zu 7 Ansichten pro Design (Perspektive, Vorderseite, Rückseite, Oberseite, Unterseite, Links, Rechts). Mindestens eine perspektivische Ansicht wird dringend empfohlen.
- Konsistente Darstellung über alle Ansichten hinweg (gleicher Maßstab, Beleuchtung, Winkelreferenz).
- Nicht beanspruchte oder ausgeschlossene Elemente werden in gebrochenen Linien (gestrichelten Linien) dargestellt, wo strategisch.
- Klare Hintergründe. Keine Schatten, Requisiten oder Umgebungskontext.
- Ausreichende Auflösung für eine klare Reproduktion im Bulletin.
Wir beraten routinemäßig darüber, was ausgeschlossen werden soll (oft die folgenreichste strategische Entscheidung), wie Teildesigns einzureichen sind und wann mehrere Varianten desselben Designs als separate Anmeldungen versus als Multi-Design-Anmeldung einzureichen sind.
Schritt 3. Locarno-Klassifikation
Zeitrahmen: Am selben Tag Die Türkei wendet die Locarno-Klassifikation (derzeit die 14. Ausgabe) für gewerbliche Muster und Modelle an. Die Klassifizierung beeinflusst den Umfang der Neuheitsrecherche von TÜRKPATENT und die Bulletin-Veröffentlichungskategorie. Sie beschränkt nicht den Schutzumfang. Der Schutz erstreckt sich auf das Design, wie dargestellt, unabhängig von der Klasse.
Schritt 4. Einreichung der Anmeldung bei TÜRKPATENT
Zeitrahmen: Am selben Tag Anmeldungen werden elektronisch über das TÜRKPATENT-Online-Portal eingereicht. Der Anmelder erhält am selben Tag eine offizielle Anmeldenummer und ein Anmeldedatum. Nach Artikel 61 können in einer einzigen Anmeldung mehrere Designs eingereicht werden, mit erheblichen Einsparungen bei den amtlichen Gebühren. Siehe „Multi-Design-Anmeldungen“ unten.
Schritt 5. Formale Prüfung
Zeitrahmen: Etwa 1 bis 2 Monate TÜRKPATENT prüft die Anmeldung auf Einhaltung der formellen Anforderungen: Anmelderdaten, Ansichten, Klassifizierung, Gebühren, Vollmacht, Prioritätsdokumente. Formelle Mängel müssen innerhalb der vom Amt festgelegten Frist (in der Regel 2 Monate) behoben werden.
Schritt 6. Neuheits- und Ordnungswidrigkeitsprüfung
Zeitrahmen: Gleichzeitig mit der formellen Prüfung Nach Artikel 64 des IP-Gesetzes Nr. 6769 führt TÜRKPATENT eine Prüfung von Amts wegen durch auf:
- Neuheit nach Artikel 56. Vorbehaltlich der 12-monatigen Schonfrist wurde kein identisches Design vor dem Anmelde- oder Prioritätsdatum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
- Öffentliche Ordnung und Moral nach Artikel 58.
- Einhaltung der gesetzlichen Definition eines Designs nach Artikel 55.
Die Neuheitsprüfung ist nicht so tiefgreifend wie eine Patentprüfung, aber sie ist real, und Ablehnungen wegen identischer Designs kommen vor. Die Eigenart (Artikel 57) wird nicht von Amts wegen geprüft, aber sie ist der häufigste Grund bei Widersprüchen Dritter und Nichtigkeitsverfahren.
Schritt 7. Veröffentlichung im Offiziellen Designanzeiger
Zeitrahmen: Nach Annahme der Prüfung Das akzeptierte Design wird im Offiziellen Designanzeiger veröffentlicht. Anmelder können nach Artikel 62 eine aufgeschobene Veröffentlichung für bis zu 30 Monate ab dem Anmelde- oder Prioritätsdatum beantragen. Dies ist ein entscheidendes Werkzeug für unangekündigte Produkteinführungen in Mode, Automobil und Unterhaltungselektronik.
Schritt 8. Widerspruchsfrist
Zeitrahmen: 3 Monate ab Veröffentlichung Jeder Dritte kann innerhalb von 3 Monaten ab dem Veröffentlichungsdatum nach Artikel 67 Widerspruch einlegen. Häufige Gründe sind:
- Fehlende Neuheit (identisches früheres Design)
- Fehlende Eigenart (Test des unterschiedlichen Gesamteindrucks)
- Bösgläubige Anmeldung
- Konflikt mit früheren IP-Rechten (frühere Marken, Urheberrechte, andere Designs)
- Anmeldung durch einen nicht autorisierten Agenten oder Vertreter
Entscheidungen werden von TÜRKPATENT erlassen und können innerhalb von 2 Monaten beim Re-Examination and Evaluation Board (YİDK) angefochten werden.
Schritt 9. Eintragung und Urkunde
Zeitrahmen: 1 bis 2 Monate nach der Widerspruchsfrist (wenn nicht widersprochen) Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ohne Widerspruch oder nach einer erfolgreichen Verteidigung stellt TÜRKPATENT die Designeintragungsurkunde aus. Die Eintragung ist 5 Jahre ab dem Anmeldedatum gültig und kann in 5-Jahres-Perioden bis zu einem Maximum von 25 Jahren verlängert werden. Typischer Gesamtzeitrahmen für eine unwidersprochene türkische Designanmeldung: 4 bis 7 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung. Für widersprochene Anmeldungen: 12 bis 18 Monate.
Erforderliche Dokumente für eine Designanmeldung in der Türkei
Das türkische System ist im Vergleich zu vielen Rechtsordnungen dokumentenarm. Für die meisten Anmeldungen benötigen wir:
| Dokument | Erforderlich für | Hinweise |
|---|---|---|
| Name, Adresse, Staatsangehörigkeit des Anmelders | Alle Anmeldungen | Der Name der juristischen Person muss mit dem Handelsregister übereinstimmen |
| Name(n) und Adresse(n) des Designers | Alle Anmeldungen | Die Designerbenennung ist nach Artikel 70 obligatorisch |
| Ansichten des Designs (Zeichnungen oder Fotografien) | Alle Anmeldungen | Bis zu 7 Ansichten; gebrochene Linien für ausgeschlossene Elemente |
| Angabe der Locarno-Klasse | Alle Anmeldungen | Wir übernehmen die Klassifizierung |
| Angabe des Produkts, auf das das Design angewendet wird | Alle Anmeldungen | Kurze Textbeschreibung auf Türkisch |
| Vollmacht (POA) | Ausländische Anmelder | Keine Notariatsbeglaubigung oder Legalisierung erforderlich. Ein unterzeichneter Scan reicht aus. |
| Prioritätsdokument | Bei Inanspruchnahme der Pariser Priorität innerhalb von 6 Monaten nach einer früheren ausländischen Anmeldung | Beglaubigte Kopie innerhalb von 3 Monaten erforderlich |
| Übertragung vom Designer (wenn der Anmelder nicht der Designer ist) | Alle Anmeldungen | Einfache schriftliche Übertragung akzeptabel |
| Multi-Design-Liste (falls zutreffend) | Multi-Design-Anmeldungen | Bis zu 100 Designs in einer einzigen Anmeldung |
Die Einfachheit der türkischen Vollmachtsanforderungen (keine Notariatsbeglaubigung, keine Apostille, keine konsularische Legalisierung) ist ein echter praktischer Vorteil. Eine signierte PDF, die uns per E-Mail zugesandt wird, reicht aus, um zu beginnen.
Arten von in der Türkei schutzfähigen Designs
Nach Artikel 55 des IP-Gesetzes Nr. 6769 ist ein Design das Erscheinungsbild des gesamten oder eines Teils eines Produkts, das sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, Form, Textur, Materialien oder Ornamentierung des Produkts selbst ergibt. Der Schutz erstreckt sich auf:
1. Produktform und -konfiguration
Das dreidimensionale Erscheinungsbild eines vollständigen Produkts, einschließlich Möbel, Fahrzeuge, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Verpackung, Beleuchtungskörper, Schuhe und Keramik.
2. Oberflächendekoration und Ornamentierung
Zweidimensionale Muster und Oberflächenbehandlungen wie Textildrucke, Tapetenmuster, Keramikglasurmuster, Verpackungsgrafiken und Schmuckoberflächenmuster.
3. Teildesigns
Markante Teile eines Produkts, wie ein Stuhlbein, ein Griff, ein Absatz oder die Kurve einer Telefonkante, dargestellt mit dem Rest des Produkts in gebrochenen Linien.
4. Grafische Benutzeroberflächen (GUIs) und Symbole
Statische Bildschirmoberflächen, Symbole und Bildschirmgrafiken. Animierte oder dynamische GUIs können mit entsprechenden sequenziellen Ansichten geschützt werden.
5. Schriftarten und Fonts
Originale Schriftartdesigns sind registrierbar.
6. Logos und grafische Designs
Zweidimensionale Grafikarbeiten, die auf Produkte angewendet werden. Reine Logos, die als Markenidentifikatoren verwendet werden, sind in der Regel besser als Marken geschützt. Die stärkste Strategie ist oft Doppelschutz: Registrierung sowohl als Design als auch als Marke, wo der Anwendungsfall passt.
7. Sets von Artikeln
Sets von Artikeln, die die gleiche Gesamtästhetik teilen (z. B. ein abgestimmtes Geschirrset), können als ein einziges Design registriert werden.
Was nicht registriert werden kann
- Merkmale, die ausschließlich durch die technische Funktion vorgegeben sind (Artikel 58(4))
- Merkmale, die in ihrer genauen Form reproduziert werden müssen, um eine mechanische Verbindung mit einem anderen Produkt zu ermöglichen (die „Must-fit“-Ausnahme)
- Designs, die der öffentlichen Ordnung oder den anerkannten guten Sitten widersprechen
- Designs, die mit früheren IP-Rechten Dritter in Konflikt stehen
Multi-Design-Anmeldungen in der Türkei: Ein großer Kostenvorteil
Artikel 61 des IP-Gesetzes Nr. 6769 erlaubt bis zu 100 Designs in einer einzigen Anmeldung, vorbehaltlich der Anforderung, dass alle Designs dieselbe Locarno-Hauptklasse teilen (oder als Ornamentierungsdesigns unabhängig von der Klasse eingereicht werden). Dies ist eines der kostengünstigsten Anmeldungssysteme der Welt für Portfolio-Rechteinhaber. Praktische Implikationen:
- Eine Möbelmarke, die 30 Stuhlvarianten auf den Markt bringt, kann alle 30 in einer Anmeldung einreichen.
- Ein Textilunternehmen kann die gesamte Mustersammlung einer Saison in einer Anmeldung einreichen.
- Die Gebühren pro Design nehmen nach dem ersten Design erheblich ab.
- Jedes Design bleibt unabhängig durchsetzbar, verlängerbar und übertragbar.
Für produktgetriebene Unternehmen, die in die Türkei einsteigen, sind Multi-Design-Anmeldungen die Standardanmeldungsstrategie.
Wer kann in der Türkei ein Design anmelden?
Es gibt keine Beschränkung der Staatsangehörigkeit. Jeder der folgenden kann eine türkische Designanmeldung einreichen:
- Türkische Einzelpersonen und Unternehmen. Sie können direkt oder über einen registrierten Marken- und Patentanwalt einreichen.
- Ausländische Einzelpersonen (natürliche Personen) jeder Staatsangehörigkeit. Sie müssen einen registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt bestellen.
- Ausländische Unternehmen und juristische Personen. Sie müssen einen registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt bestellen.
- Internationale Anmelder über das Haager System. Sie designieren die Türkei über die WIPO. Eine lokale Vertretung ist erforderlich, falls eine Ablehnung oder ein Widerspruch entsteht.
Ausländische Anmelder genießen volle Inländerbehandlung nach der Pariser Verbandsübereinkunft und TRIPS. Wichtig: Nach Artikel 160 des IP-Gesetzes Nr. 6769 können ausländische Anmelder ohne türkischen Wohnsitz oder Geschäftssitz nicht direkt einreichen oder verfolgen. Die Vertretung durch einen registrierten türkischen Marken- und Designanwalt ist obligatorisch. Leo Patent fungiert als registrierter Vertreter für Mandanten in über 30 Ländern.
Vorteile der Registrierung eines Designs in der Türkei
Ein eingetragenes türkisches Design verleiht dem Inhaber:
- Ausschließliche landesweite Rechte für 5 Jahre ab der Anmeldung, verlängerbar in 5-Jahres-Perioden bis zu einem Maximum von 25 Jahren.
- Das Recht, Dritte daran zu hindern, Produkte herzustellen, anzubieten, zu vermarkten, zu importieren, zu exportieren, zu verwenden oder zu lagern, die das Design oder ein Design enthalten, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erzeugt (Artikel 59).
- Das Recht, zivile Verletzungsklagen zu erheben auf Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung, Vernichtung verletzender Waren und Urteilsveröffentlichung.
- Das Recht, Strafanzeigen zu erstatten wegen vorsätzlicher Designverletzung unter bestimmten erschwerten Umständen.
- Zolldurchsetzung. Registrieren Sie das Design beim türkischen Zoll für die Grenzhaltung verletzender Importe und Exporte. Dies ist bei Textilien, Schuhen und kleinen Konsumgütern sehr effektiv.
- Lizenz- und Franchiserechte. Exklusive und nicht-exklusive Lizenzen werden anerkannt. Die Eintragung beim TÜRKPATENT bietet Durchsetzbarkeit gegen Dritte.
- Vermögenswert. Designs sind übertragbar, hypothekenfähig und werden als immaterielle Vermögenswerte anerkannt.
- Stellung für parallele Durchsetzung neben Marken und Urheberrechten für dasselbe Produkt.
- Haager-System-Prioritätsbasis. Ein türkisches Design kann als Grundlage für weitere internationale Designierungen dienen.
Häufige Fehler, die ausländische Anmelder in der Türkei machen
Nach vielen Jahren der Designverfolgung vor TÜRKPATENT sind die teuersten Fehler, die wir sehen, vorhersehbar:
- Offenbarung des Designs vor der Anmeldung. Artikel 57 gewährt nur eine 12-monatige Schonfrist für Offenbarungen, die vom Designer ausgehen. Die meisten ausländischen Rechteinhaber lassen die Uhr auf Instagram, Messen, Lookbooks und Produkteinführungen ablaufen, bevor sie überhaupt anmelden. Reichen Sie vor der ersten öffentlichen Präsentation ein.
- Falsche Wahl der Ansichten oder zu wenige Ansichten. Ansichten definieren das Design. Eine schlecht gewählte einzelne perspektivische Ansicht kann Schlüsselmerkmale ungeschützt lassen und unbeabsichtigte Ausschlüsse schaffen. Multi-View-Anmeldungen mit strategischem Einsatz gebrochener Linien schützen, was wichtig ist, und schließen aus, was nicht ist.
- Gebrochene Linien (Ausschlüsse) nicht strategisch einsetzen. Das Versäumnis, nicht-neuen Kontext auszuschließen (z. B. die Smartphone-Hülle, wenn nur die Kamerabuckel eingereicht wird), schränkt den Schutz oft unnötig ein oder, schlimmer noch, zieht den Neuheitseinwand von TÜRKPATENT auf den Kontext statt auf das tatsächlich beanspruchte Design.
- Ein Design auf einmal einreichen, wenn eine Multi-Design-Anmeldung ausreichen würde. Multi-Design-Anmeldungen nach Artikel 61 sind dramatisch billiger. Ausländische Anmelder, die an Ein-Design-pro-Anmeldung-Systeme gewöhnt sind, übersehen dies oft.
- Aufgeschobene Veröffentlichung für unangekündigte Launches überspringen. Artikel 62 erlaubt die Verschiebung der Veröffentlichung um bis zu 30 Monate. Für Modesaisonen, Auto-Enthüllungen und Messepremieren ist dies der Unterschied zwischen einem koordinierten Launch und einer geleakten Datei.
- Designschutz mit Urheberrecht oder Marke verwechseln. Designs, Urheberrechte und Marken überschneiden sich beim selben Produkt, schützen aber unterschiedliche Dinge. Die stärksten Schutzstrategien schichten in der Regel alle drei übereinander.
- DIY-Anmeldungen oder nicht spezialisierte Agenten. Ausländische Anmelder, die über einen allgemeinen Rechtsbeistand oder nicht spezialisierte Agenten einreichen, akzeptieren routinemäßig eine schlechte Ansichtsauswahl, verpassen YİDK-Berufungsfristen, behandeln Widersprüche nicht ordnungsgemäß oder vergessen Verlängerungen.
- Die 5-Jahres-Verlängerungen vergessen. Designs werden alle 5 Jahre bis zu 25 verlängert. Verpasste Verlängerungen mit abgelaufener Schonfrist bedeuten ein aufgegebenes Design. Verwenden Sie einen spezialisierten Jahresgebührendienst oder einen registrierten Marken- und Patentanwalt mit einem Fristen-System.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wie lange dauert die Designregistrierung in der Türkei?
Eine unwidersprochene türkische Designanmeldung erreicht in der Regel innerhalb von 4 bis 7 Monaten ab dem Anmeldedatum die Eintragung. Wenn während der 3-monatigen Veröffentlichungsfrist ein Widerspruch eingelegt wird, kann sich der Prozess auf 12 bis 18 Monate verlängern, je nach Komplexität des Streits und etwaiger YİDK-Beschwerden.
2. Wie lange ist ein eingetragenes Design in der Türkei gültig?
Eine türkische Designeintragung ist für einen ersten Zeitraum von 5 Jahren ab dem Anmeldedatum gültig und kann in weiteren 5-Jahres-Perioden bis zu einer maximalen Gesamtdauer von 25 Jahren verlängert werden. Eine längere Laufzeit ist nicht verfügbar.
3. Können Ausländer ein Design in der Türkei registrieren?
Ja. Jede ausländische Einzelperson oder ausländische Gesellschaft kann ein Design in der Türkei unter genau denselben Bedingungen wie türkische Bürger registrieren, mit voller Inländerbehandlung nach der Pariser Verbandsübereinkunft. Die einzige Anforderung ist, dass ausländische Anmelder ohne Wohnsitz oder Geschäftstätigkeit in der Türkei einen registrierten türkischen Designanwalt bestellen müssen.
4. Wie viel kostet die Registrierung eines Designs in der Türkei?
Die Gesamtkosten hängen von der Anzahl der Designs in der Anmeldung, der Anzahl der Ansichten und davon ab, ob ein Widerspruch eingelegt wird. Ab 2026 fällt eine einzelne unwidersprochene türkische Anmeldung mit einem Design, einschließlich amtlicher TÜRKPATENT-Gebühren, Marken- und Patentanwaltsgebühren und Eintragungsgebühr, typischerweise in den Bereich von 350 bis 700 EUR. Multi-Design-Anmeldungen reduzieren die Kosten pro Design erheblich. Leo Patent stellt vor Beginn jeder Arbeit ein schriftliches Pauschalpreisangebot zur Verfügung.
5. Ist die Türkei Teil des Haager Systems für gewerbliche Muster und Modelle?
Ja. Die Türkei ist seit dem 1. Januar 2005 Vertragspartei der Genfer Akte des Haager Abkommens. Ausländische Inhaber einer internationalen Registrierung können die Türkei über die WIPO designieren. Wenn TÜRKPATENT eine vorläufige Ablehnung ausstellt oder dem Design widersprochen wird, muss ein registrierter türkischer Marken- und Patentanwalt zur Antwort bestellt werden.
6. Können mehrere Designs in einer einzigen türkischen Anmeldung eingereicht werden?
Ja. Nach Artikel 61 des IP-Gesetzes Nr. 6769 können bis zu 100 Designs in einer Anmeldung eingereicht werden, vorausgesetzt, sie teilen dieselbe Locarno-Hauptklasse oder sind Oberflächenornamentierungen. Jedes Design bleibt unabhängig durchsetzbar, verlängerbar und übertragbar. Multi-Design-Anmeldungen reduzieren die amtlichen Gebühren pro Design erheblich und sind die Standardstrategie für produktgetriebene Unternehmen.
7. Prüft die Türkei die Neuheit für Designs?
Ja. Nach Artikel 64 des IP-Gesetzes Nr. 6769 prüft TÜRKPATENT die Neuheit von Amts wegen neben formellen Anforderungen und Gründen der öffentlichen Ordnung. Die Eigenart wird nicht von Amts wegen geprüft, aber sie ist der häufigste Grund bei Widersprüchen Dritter und Nichtigkeitsverfahren.
8. Was ist die Schonfrist für die Offenbarung eines Designs vor der Anmeldung in der Türkei?
Artikel 57 sieht eine 12-monatige Schonfrist vor. Offenbarungen durch den Designer (oder durch einen vom Designer abgeleiteten Dritten) innerhalb der 12 Monate vor dem Anmelde- oder Prioritätsdatum zerstören die Neuheit nicht. Offenbarungen durch unabhängige Dritte oder durch den Designer mehr als 12 Monate vor der Anmeldung tun dies in der Regel.
9. Kann ich Priorität von einer früheren ausländischen Designanmeldung beanspruchen?
Ja. Nach der Pariser Verbandsübereinkunft erkennt die Türkei Prioritätsansprüche an, die innerhalb von 6 Monaten nach der ersten ausländischen Anmeldung eingereicht werden. Eine beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der türkischen Anmeldung vorgelegt werden.
10. Wie lange ist die Widerspruchsfrist für Designs in der Türkei?
Die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate ab dem Datum der Veröffentlichung des Designs im Offiziellen Designanzeiger. Diese Frist ist streng und kann nicht verlängert werden.
11. Was ist der Unterschied zwischen einem türkischen Patent und einem türkischen Design?
Ein Patent schützt die technische Funktion einer Erfindung. Ein Design schützt das Erscheinungsbild eines Produkts, einschließlich seiner Form, Ornamentierung, Linien, Konturen, Farben und Textur. Patente erfordern Neuheit und erfinderische Tätigkeit und dauern 20 Jahre ab der Anmeldung. Designs erfordern Neuheit und Eigenart und dauern bis zu 25 Jahre (in 5-Jahres-Inkrementen). Das gleiche Produkt kann oft durch beide parallel geschützt werden.
12. Kann ein Logo oder eine Grafik in der Türkei als Design eingetragen werden?
Ja. Zweidimensionale Grafiken, Oberflächenornamentierung und sogar Schriftarten können als Designs registriert werden. Wo die gleiche Grafik auch als Markenidentifikator verwendet wird, ist der Doppelschutz sowohl als Design als auch als Marke die stärkste Strategie.
13. Kann ich mein Design nach der Anmeldung in der Türkei vertraulich halten?
Ja, teilweise. Nach Artikel 62 können Anmelder eine aufgeschobene Veröffentlichung für bis zu 30 Monate ab dem Anmelde- oder Prioritätsdatum beantragen. Das Design bleibt anhängig und unveröffentlicht, bis der Aufschub abläuft oder freiwillig aufgehoben wird. Dies wird in Mode, Automobil und Unterhaltungselektronik für koordinierte Launches weit verbreitet eingesetzt.
14. Was passiert, wenn meine Designanmeldung abgelehnt wird?
Wenn TÜRKPATENT Ihre Anmeldung aus Gründen der Neuheit oder der öffentlichen Ordnung ablehnt, haben Sie 2 Monate Zeit, beim Re-Examination and Evaluation Board (YİDK) Berufung einzulegen. Wenn YİDK die Ablehnung bestätigt, können Sie innerhalb von 2 Monaten nach Mitteilung eine Aufhebungsklage bei den IP-Gerichten Ankara erheben. Leo Patent bearbeitet alle drei Ebenen.
15. Ist ein türkischer Marken- und Patentanwalt für ausländische Designanmelder erforderlich?
Ja. Nach Artikel 160 des IP-Gesetzes Nr. 6769 müssen Einzelpersonen und juristische Personen ohne Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Türkei von einem bei TÜRKPATENT registrierten türkischen Marken- und Designanwalt vertreten werden. Dies ist obligatorisch für alle Akte nach der Anmeldung (Widersprüche, Antworten, Berufungen, Verlängerungen, Eintragungen).
16. Kann ich meine türkische Designregistrierung lizenzieren oder übertragen?
Ja. Türkische Designs können lizenziert (exklusiv oder nicht-exklusiv), übertragen, verpfändet und vererbt werden. Um gegen Dritte durchsetzbar zu sein, müssen Übertragungen und Lizenzen beim TÜRKPATENT eingetragen werden. Übertragungen müssen schriftlich erfolgen.
17. Schützt ein eingetragenes EU-Design mich in der Türkei?
Nein. Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat. Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD), das vom EUIPO erteilt wurde, hat in der Türkei keine automatische Wirkung. Um Schutz in der Türkei zu erhalten, müssen Sie entweder eine türkische nationale Anmeldung einreichen oder die Türkei unter dem Haager System designieren. Wir koordinieren routinemäßig parallele EU- und Türkei-Designstrategien.
18. Können nicht eingetragene Designs in der Türkei geschützt werden?
Ja, in begrenztem Umfang. Artikel 55 des IP-Gesetzes Nr. 6769 sieht den Schutz nicht eingetragener Designs für 3 Jahre ab dem Datum vor, an dem das Design erstmals der Öffentlichkeit in der Türkei zugänglich gemacht wird. Der Umfang ist enger (Schutz nur gegen vorsätzliches Kopieren) und die Beweislast des Rechteinhabers ist deutlich höher. Eine Registrierung ist für jedes Design von kommerzieller Bedeutung dringend vorzuziehen.
19. Sind Ersatzteile und „Must-Match“-Designs schutzfähig?
Artikel 58 schließt Merkmale aus, die ausschließlich durch die technische Funktion vorgegeben sind, und „Must-fit“-Teile. Es gibt auch eine „Reparaturklausel“-Erwägung für Ersatzteile, die im Gebrauch sichtbar sind. Die praktische Analyse hängt vom Teil und vom Markt ab. Automobile Aftermarket-Designs erfordern besondere Sorgfalt.
20. Kann ich eine türkische Designregistrierung in eine 3D-Marke umwandeln?
Nicht direkt. Es sind separate IP-Rechte mit unterschiedlichen Anforderungen. Wenn jedoch ein eingetragenes Design durch die Verwendung als Markenidentifikator Unterscheidungskraft erworben hat, kann das gleiche Produkterscheinungsbild separat als 3D-Marke unter dem Markenregime registriert werden. Viele Premium-Produktdesigns (Flaschen, Feuerzeuge, markante Gehäuse) halten beides.
Reichen Sie Ihr Design in der Türkei ein: Sprechen Sie mit einem registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt
Wenn Sie sich darauf vorbereiten, ein neues Produkt in der Türkei einzuführen, ein Portfolio in den türkischen Markt zu erweitern oder die Türkei unter dem Haager System zu designieren, kann Leo Patent helfen. Wir bieten:
- Eine kostenlose Erstbeurteilung Ihres Designs und der vorgeschlagenen Anmeldestrategie
- Ein schriftliches Pauschalpreisangebot, einschließlich Multi-Design-Preisen, wo zutreffend
- Einreichung innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach Anweisung
- Direkte, englischsprachige Korrespondenz mit einem registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt während des gesamten Prozesses
- Aufgeschobene Veröffentlichung, Prioritätsansprüche und Antworten auf Haager Ablehnungen werden intern bearbeitet
Kontaktieren Sie Leo Patent noch heute, um Ihre Designanmeldung in der Türkei mit Vertrauen einzureichen. E-Mail: [email protected] Website: [www.leopatent.com](https://www.leopatent.com) Direkt beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) eingereicht und verfolgt. Wichtiger Hinweis: Leo Patent bietet Marken- und Patentanwaltsdienste für die Registrierung und Beratung in geistigem Eigentum in der Türkei an. Wir bieten keine Rechtsanwaltsdienste an. Sie können unsere Marken- und Patentlizenz beim TürkPatent auf dieser Website verifizieren https://www.turkpatent.gov.tr/vekil-arastirma. Sie können Burak Ünal in die Suchleiste eingeben, um unsere offizielle Lizenz zu verifizieren.
Antragsverfahren für die Designregistrierung

Burak Ünal
„Mit seinen innovativen Lösungen und seiner transparenten Servicepolitik ist Leo Patent die führende türkische Beratungsfirma für geistiges und gewerbliches Eigentum.“
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