Designanwendung in der Türkei
Die Form eines Produkts, die Oberfläche einer Handyhülle, die Kontur eines Stuhls, das Muster auf einem Textil. Das sind kommerzielle Vermögenswerte, keine Dekoration. In der Türkei ist das eingetragene Geschmacksmuster das rechtliche Instrument, das visuelle Identität in ein durchsetzbares Monopol von bis zu 25 Jahren verwandelt. Ohne Eintragung ist Ihr Design ungeschützt. Kopien erscheinen innerhalb weniger Wochen nach einem erfolgreichen Marktstart in türkischen Fabriken, auf türkischen E-Commerce-Plattformen sowie auf Fachmessen in Istanbul und Bursa, und ein ausländischer Rechtsinhaber kann im Vorfeld wenig dagegen unternehmen.
Bei Leo Patent reichen wir Eintragungen für Geschmacksmuster beim Türkischen Patent- und Markenamt (Türk Patent ve Marka Kurumu bzw. TÜRKPATENT) für türkische und ausländische Mandanten an jedem Werktag ein, verfolgen sie und verteidigen sie. Dieser Leitfaden erläutert, wie das türkische Designsystem nach dem Gesetz über das gewerbliche Eigentum Nr. 6769 (in Kraft seit dem 10. Januar 2017) funktioniert, was der Prozess an Zeit und Geld kostet und was jeder Anmelder, ob lokal oder international, vor der Anmeldung wissen sollte.
Warum die Eintragung eines Geschmacksmusters in der Türkei wichtig ist
Die Türkei betreibt ein Designsystem nach dem First-to-File-Prinzip. Vorbehaltlich enger Ausnahmen der Neuheitsschonfrist sichert sich die Partei, die zuerst anmeldet, das ausschließliche Recht am Design in der Türkei, unabhängig davon, wer es anderswo geschaffen hat. Die Türkei ist außerdem Mitglied des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (Genfer Akte),
der Pariser Verbandsübereinkunft, des Locarno-Abkommens und des TRIPS-Abkommens.
Die praktischen Konsequenzen für produktgetriebene Unternehmen sind real:
- Die Türkei ist ein wichtiger Produktions- und Exportstandort für Möbel, Textilien, Weiße Ware, Verpackungen, Automobilteile, Beleuchtung, Schuhe, Keramik und Unterhaltungselektronik. Ohne eine türkische Designeintragung kann das Erscheinungsbild Ihres Produkts rechtmäßig kopiert und aus der Türkei in Drittmärkte exportiert werden, in denen Sie keine andere Handhabe haben.
- Der türkische Zoll kann Imitations-Importe oder -Exporte nicht zurückhalten, sofern Sie nicht über ein eingetragenes türkisches Design verfügen und es zur Zolldurchsetzung registriert haben.
- Vertriebsverträge, OEM-Verträge und Lizenzvereinbarungen hängen von durchsetzbaren Designrechten ab, insbesondere in den Lieferketten von Mode, Möbeln und Konsumgütern.
- Eine Offenbarung vor der Anmeldung kann die Neuheit des Designs zerstören. Artikel 57 des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum Nr. 6769 sieht eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist für Offenbarungen durch den Entwerfer oder Rechtsnachfolger vor, doch die meisten ausländischen Rechtsinhaber verbrauchen diese Frist unbeabsichtigt in sozialen Medien und bei Produkteinführungen, bevor sie überhaupt mit einem türkischen Marken- und Patentanwalt sprechen.
- Ein nicht eingetragener Designschutz in der Türkei existiert nach Artikel 55, ist jedoch auf drei Jahre ab der ersten Offenbarung in der Türkei begrenzt und deutlich schwerer durchzusetzen als eine Eintragung.
Ein eingetragenes türkisches Design ist kein Papierkram. Es ist die rechtliche Grundlage jedes Exklusivitätsanspruchs, den Sie hinsichtlich des Erscheinungsbilds eines Produkts in der Türkei oder über die Türkei geltend machen können.
Warum Leo Patent wählen
Leo Patent ist eine türkische Kanzlei für geistiges Eigentum, die nach einem Grundsatz aufgebaut ist: Der Marken- und Patentanwalt, der Ihre Anmeldung unterzeichnet, ist dieselbe Person, die Ihre E-Mails beantwortet. Keine Callcenter. Keine offshore-gefertigten Entwürfe. Keine Nachwuchskräfte, die sensible Anmeldungsentscheidungen bei Portfolios mit mehreren Designs treffen.
Die Kanzlei wird von Burak Unal geleitet, einem eingetragenen türkischen Patentanwalt (Eintragungsnummer 1677) und eingetragenen türkischen Markenanwalt (Eintragungsnummer 2900), der zur direkten Vertretung von Mandanten vor dem Türkischen Patent- und Markenamt befugt ist.
Leo Patent steht im Miteigentum von Herrn Kaan Karanfiloglu, einem erfahrenen türkischen Rechtsanwalt und eingetragenen Markenanwalt. Kaan Karanfiloglu ist bei der Anwaltskammer Istanbul (Eintragungsnummer 58270) und beim Verband der Türkischen Anwaltskammern (Eintragungsnummer 133074) zugelassen. Die Kombination zweier miteigentümlicher Partner – einer fokussiert auf die Anmeldungsphase vor TÜRKPATENT, der andere auf Prozessführung und Durchsetzung vor den türkischen Gerichten – bietet den Mandanten ein integriertes Team, das eine Designakte von der Anmeldung bis zum Gerichtsverfahren ohne Kanzleiwechsel betreuen kann.
Was ausländische Mandanten uns regelmäßig als besonders wertvoll nennen:
- Direkter Zugang zum Marken- und Patentanwalt. Ausländische Rechtsinhaber arbeiten von der ersten E-Mail bis zur Eintragungsurkunde mit einem in der Türkei zugelassenen Marken- und Patentanwalt.
- Fließende englischsprachige Korrespondenz. Anmeldungen, Amtsbescheide, Widersprüche und Strategiememos werden in klarem Englisch bearbeitet, während die vollständige Einhaltung der türkischen Sprachanforderungen intern abgewickelt wird.
- Transparente Pauschalhonorare für Anmeldungen, Sammelanmeldungen, Verlängerungen und Standardverfahrensschritte. Amtsgebühren, Anwaltshonorare und etwaige Übersetzungskosten werden vorab offengelegt.
- Strategische Anmeldeberatung zu Sammelanmeldungsstrategien, Benennungen über das Haager System gegenüber nationalen Anmeldungen, Teilansichten, aufgeschobener Veröffentlichung und Abdeckung der Locarno-Klassen.
- Antwort am selben Werktag auf Mandanten-E-Mails. Die Zeitzonen der EU, Großbritanniens, der USA und der Golfregion werden standardmäßig berücksichtigt.
- Direkte Vertretung vor TÜRKPATENT und dem Wiederprüfungs- und Bewertungsausschuss (YİDK). Beschwerden, Widersprüche und Nichtigkeitsverfahren werden in unserem Namen für unsere Mandanten eingereicht.
Wenn Ihr Design angegriffen, zurückgewiesen oder kopiert wird, brauchen Sie einen türkischen Marken- und Patentanwalt, dessen Eintragung in der Akte steht – und keinen Zwischenmittler.
Über Burak Unal, Türkischer Patent- und Markenanwalt
Burak Unal ist Markenanwalt und Patentanwalt bei Leo Patent. Er schloss sein Studium 2016 an der Boğaziçi-Universität im Fach Betriebswirtschaftslehre ab und absolvierte anschließend einen MSc in Finance an der London School of Economics.
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- Eintragungsnummer als Patentanwalt: 1677
- Eintragungsnummer als Markenanwalt: 2900
- Tätigkeit: Eingetragener Marken- und Patentanwalt vor dem Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT)
- Sprachen: Türkisch (Muttersprache), Englisch (verhandlungssicher), Französisch (verhandlungssicher), Chinesisch (verhandlungssicher)
Die Tätigkeit von Burak Unal konzentriert sich auf die Anmeldung und Durchsetzung von Geschmacksmustern, Marken und Patenten im Auftrag ausländischer Rechtsinhaber in der Türkei. Seine Designarbeit umfasst türkische nationale Anmeldungen, Benennungen der Türkei im Rahmen des Haager Systems, Sammelanmeldungsstrategien, Widersprüche und YİDK-Beschwerden, Nichtigkeitsverfahren, Zollanmeldungen sowie vorprozessuale Verletzungsstrategie.
Er vertritt Mandanten aus den Bereichen Möbel und Wohnaccessoires, Textil und Mode, Beleuchtung, Unterhaltungselektronik, Verpackung, Automobil-Ersatzteile, Schuhe, Keramik und Schmuck. Die Mandantschaft reicht von multinationalen Designhäusern und unabhängigen Produktdesignern bis hin zu türkischen Herstellern, die ihre Exportportfolios schützen.
Sein kombinierter Hintergrund in Betriebswirtschaft, Finanzen und türkischer IP-Praxis verschafft Mandanten einen kommerziell denkenden Gegenüber. Anmeldungsstrategie, Portfolioumfang und Durchsetzungsentscheidungen werden im Rahmen des zugrunde liegenden Geschäftsmodells gefasst, nicht nur nach verfahrensrechtlichen Aspekten.
Seine Tätigkeit beruht auf einer einfachen Überzeugung: Wirksamer Designschutz in der Türkei erfordert einen türkischen Marken- und Patentanwalt, der nicht nur das Gesetz über das gewerbliche Eigentum Nr. 6769 versteht, sondern auch, wie TÜRKPATENT-Prüfer und die türkischen IP-Gerichte die Neuheits- und Eigenartstests in realen Streitigkeiten tatsächlich anwenden.
Der Designanmeldeprozess in der Türkei, Schritt für Schritt
Nachstehend finden Sie den vollständigen Verfahrensablauf von der Erstinstruktion bis zur Erteilung. Die Richtzeiten spiegeln die typische Bearbeitung bei TÜRKPATENT mit Stand 2026 wider. Gesetzliche Fristen sind durch das Gesetz festgelegt.
Schritt 1. Recherche und Freigabeprüfung vor der Anmeldung
Dauer: 2 bis 5 Werktage
Obwohl TÜRKPATENT eine Neuheitsprüfung von Amts wegen durchführt, empfehlen wir eine anmelderseitige Recherche vor der Einreichung, insbesondere bei stark besetzten Produktkategorien wie Stühlen, Lampen, Smartphone-Zubehör und Schuhen. Eine Freigabeprüfung umfasst das türkische Designregister, das internationale Haager Register mit Benennung der Türkei, eingetragene EU-Designs (potenziell als Stand der Technik zitierbar) und bekannte frühere Offenbarungen in der jeweiligen Branche.
Schritt 2. Vorbereitung der Ansichten und Spezifikationen
Dauer: 1 bis 3 Werktage
Zeichnungen oder Fotografien sind das Design. Sie definieren den Schutzumfang. TÜRKPATENT verlangt:
- Bis zu sieben Ansichten pro Design (Perspektive, Vorder-, Rück-, Ober-, Unter-, linke, rechte Ansicht). Mindestens eine perspektivische Ansicht wird dringend empfohlen.
- Konsistente Darstellung über alle Ansichten hinweg (gleicher Maßstab, gleiche Beleuchtung, gleiche Winkelreferenz).
- Disclaimerte oder nicht beanspruchte Elemente werden, sofern strategisch sinnvoll, in unterbrochenen Linien (gestrichelt) dargestellt.
- Klare Hintergründe. Keine Schatten, Requisiten oder Umgebungskontexte.
- Eine Auflösung, die eine klare Wiedergabe im Bulletin ermöglicht.
Wir beraten regelmäßig dazu, was disclaimert werden soll (oft die folgenreichste strategische Entscheidung), wie Teildesigns angemeldet werden und wann mehrere Varianten desselben Designs als separate Anmeldungen statt als Sammelanmeldung einzureichen sind.
Schritt 3. Locarno-Klassifizierung
Dauer: Am selben Tag
Die Türkei wendet die Locarno-Klassifizierung (derzeit 14. Ausgabe) für gewerbliche Muster und Modelle an. Die Klassifizierung beeinflusst den Umfang der Neuheitsrecherche durch TÜRKPATENT und die Veröffentlichungskategorie im Bulletin. Sie schränkt den Schutzumfang nicht ein. Der Schutz erstreckt sich auf das Design wie dargestellt, unabhängig von der Klasse.
Schritt 4. Einreichung der Anmeldung bei TÜRKPATENT
Dauer: Am selben Tag
Anmeldungen werden elektronisch über das Online-Portal von TÜRKPATENT eingereicht. Der Anmelder erhält am selben Tag eine offizielle Anmeldenummer und ein Anmeldedatum. Mehrere Designs können nach Artikel 61 in einer einzigen Anmeldung eingereicht werden, mit erheblichen Einsparungen bei den Amtsgebühren. Siehe „Sammelanmeldungen“ weiter unten.
Schritt 5. Formalprüfung
Dauer: Etwa 1 bis 2 Monate
TÜRKPATENT prüft die Anmeldung auf Einhaltung der Formerfordernisse: Anmelderdaten, Ansichten, Klassifizierung, Gebühren, Vollmacht, Prioritätsunterlagen. Formale Mängel müssen innerhalb der vom Amt gesetzten Frist (in der Regel 2 Monate) behoben werden.
Schritt 6. Neuheits- und Ordnungsprüfung
Dauer: Parallel zur Formalprüfung
Nach Artikel 64 des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum Nr. 6769 führt TÜRKPATENT eine Prüfung von Amts wegen durch in Bezug auf:
- Neuheit nach Artikel 56. Vor dem Anmelde- oder Prioritätstag wurde – vorbehaltlich der zwölfmonatigen Neuheitsschonfrist – kein identisches Design öffentlich zugänglich gemacht.
- Öffentliche Ordnung und gute Sitten nach Artikel 58.
- Einhaltung der gesetzlichen Definition eines Designs nach Artikel 55.
Die Neuheitsprüfung ist nicht so tiefgehend wie eine Patentprüfung, aber sie ist real, und Zurückweisungen wegen identischer Designs kommen vor. Die Eigenart (Artikel 57) wird nicht von Amts wegen geprüft, ist jedoch der häufigste Grund in Widersprüchen Dritter und Nichtigkeitsverfahren.
Schritt 7. Veröffentlichung im offiziellen Designbulletin
Dauer: Nach der Annahme der Prüfung
Das angenommene Design wird im offiziellen Designbulletin veröffentlicht. Anmelder können eine aufgeschobene Veröffentlichung für bis zu 30 Monate ab dem Anmelde- oder Prioritätstag nach Artikel 62 beantragen. Dies ist ein zentrales Instrument für nicht angekündigte Produkteinführungen in Mode, Automobil und Unterhaltungselektronik.
Schritt 8. Widerspruchsfrist
Dauer: 3 Monate ab Veröffentlichung
Jeder Dritte kann nach Artikel 67 innerhalb von 3 Monaten ab dem Veröffentlichungsdatum Widerspruch einlegen. Häufige Gründe sind:
- Mangelnde Neuheit (identisches älteres Design)
- Mangelnde Eigenart (Test des unterschiedlichen Gesamteindrucks)
- Bösgläubige Anmeldung
- Kollision mit älteren IP-Rechten (ältere Marken, Urheberrechte, andere Designs)
- Anmeldung durch einen nicht bevollmächtigten Agenten oder Vertreter
Die Entscheidungen werden von TÜRKPATENT erlassen und können innerhalb von 2 Monaten beim Wiederprüfungs- und Bewertungsausschuss (YİDK) angefochten werden.
Schritt 9. Eintragung und Urkunde
Dauer: 1 bis 2 Monate nach Ablauf der Widerspruchsfrist (falls kein Widerspruch erhoben wurde)
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ohne Widerspruch oder nach erfolgreicher Verteidigung stellt TÜRKPATENT die Eintragungsurkunde für das Design aus. Die Eintragung ist 5 Jahre ab dem Anmeldetag gültig und kann in Fünf-Jahres-Zeiträumen bis zu einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren verlängert werden.
Typische Gesamtdauer für eine widerspruchsfreie türkische Designanmeldung: 4 bis 7 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung. Bei Widerspruch: 12 bis 18 Monate.
Erforderliche Unterlagen für eine Designanmeldung in der Türkei
Das türkische System ist im Vergleich zu vielen Jurisdiktionen unterlagenarm. Für die meisten Anmeldungen benötigen wir:
| Unterlage | Erforderlich für | Hinweise |
| Name, Anschrift und Staatsangehörigkeit des Anmelders | Alle Anmeldungen | Der Name der juristischen Person muss mit dem Handelsregister übereinstimmen |
| Name(n) und Anschrift(en) des/der Entwerfer(s) | Alle Anmeldungen | Die Benennung des Entwerfers ist nach Artikel 70 zwingend |
| Ansichten des Designs (Zeichnungen oder Fotografien) | Alle Anmeldungen | Bis zu 7 Ansichten; unterbrochene Linien für disclaimerte Elemente |
| Angabe der Locarno-Klasse | Alle Anmeldungen | Die Klassifizierung übernehmen wir |
| Angabe des Produkts, auf das das Design angewendet wird | Alle Anmeldungen | Kurze schriftliche Beschreibung auf Türkisch |
| Vollmacht (POA) | Ausländische Anmelder | Keine Notarisierung oder Legalisierung erforderlich. Ein unterschriebener Scan genügt. |
| Prioritätsunterlage | Bei Inanspruchnahme der Pariser Priorität innerhalb von 6 Monaten nach einer früheren ausländischen Anmeldung | Beglaubigte Kopie innerhalb von 3 Monaten erforderlich |
| Übertragung vom Entwerfer (falls der Anmelder nicht der Entwerfer ist) | Alle Anmeldungen | Eine einfache schriftliche Übertragung ist ausreichend |
| Sammelanmeldungsliste (sofern zutreffend) | Sammelanmeldungen | Bis zu 100 Designs in einer einzigen Anmeldung |
Die Einfachheit der türkischen Vollmachtsanforderungen (keine Notarisierung, keine Apostille, keine konsularische Legalisierung) ist ein echter praktischer Vorteil. Eine an uns per E-Mail gesendete unterzeichnete PDF reicht aus, um zu beginnen.
In der Türkei schutzfähige Designarten
Nach Artikel 55 des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum Nr. 6769 ist ein Design die Erscheinungsform des gesamten Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, der Oberflächenstruktur, der Werkstoffe oder der Verzierung des Erzeugnisses selbst ergibt. Der Schutz erstreckt sich auf:
1. Produktform und -konfiguration
Die dreidimensionale Erscheinung eines vollständigen Produkts, einschließlich Möbeln, Fahrzeugen, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten, Verpackungen, Beleuchtungskörpern, Schuhen und Keramik.
2. Oberflächengestaltung und Verzierung
Zweidimensionale Muster und Oberflächenbearbeitungen wie Textildrucke, Tapetenmuster, keramische Glasurmuster, Verpackungsgrafiken und Oberflächenmuster von Schmuck.
3. Teildesigns
Charakteristische Teile eines Produkts, wie ein Stuhlbein, ein Griff, ein Absatz oder die Krümmung einer Telefonkante, dargestellt mit dem Rest des Produkts in unterbrochenen Linien.
4. Grafische Benutzeroberflächen (GUIs) und Icons
Statische Bildschirmoberflächen, Icons und Bildschirmgrafiken. Animierte oder dynamische GUIs können mit geeigneten Folgeansichten schutzfähig sein.
5. Schriftarten und Fonts
Originale Schriftartendesigns sind eintragungsfähig.
6. Logos und grafische Designs
Zweidimensionale grafische Werke, die auf Produkten angebracht werden. Reine Logos, die als Markenkennzeichen verwendet werden, sind in der Regel besser als Marken geschützt. Die stärkste Strategie ist häufig der doppelte Schutz: Eintragung sowohl als Design als auch als Marke, sofern der Anwendungsfall passt.
7. Warenkombinationen
Warenkombinationen, die eine gemeinsame Gesamtästhetik aufweisen (zum Beispiel ein abgestimmtes Geschirrset), können als ein einziges Design eingetragen werden.
Was nicht eingetragen werden kann
- Merkmale, die ausschließlich durch die technische Funktion bedingt sind (Artikel 58 Absatz 4)
- Merkmale, die in ihrer genauen Form wiedergegeben werden müssen, um eine mechanische Verbindung mit einem anderen Produkt zu ermöglichen (die „Must-fit“-Ausnahme)
- Designs, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen
- Designs, die mit älteren IP-Rechten Dritter kollidieren
Sammelanmeldungen in der Türkei: ein erheblicher Kostenvorteil
Artikel 61 des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum Nr. 6769 lässt bis zu 100 Designs in einer einzigen Anmeldung zu, vorbehaltlich der Anforderung, dass alle Designs derselben Hauptklasse von Locarno angehören (oder als Verzierungsdesigns unabhängig von der Klasse angemeldet werden).
Dies ist eines der kosteneffizientesten Anmeldesysteme weltweit für Portfoliorechtsinhaber. Praktische Auswirkungen:
- Eine Möbelmarke, die 30 Stuhlvarianten einführt, kann alle 30 in einer einzigen Anmeldung einreichen.
- Ein Textilunternehmen kann eine gesamte Saisonkollektion an Mustern in einer einzigen Anmeldung einreichen.
- Die Gebühren pro Design sinken nach dem ersten Design erheblich.
- Jedes Design bleibt unabhängig durchsetzbar, verlängerbar und übertragbar.
Für produktgetriebene Unternehmen, die in den türkischen Markt eintreten, sind Sammelanmeldungen die Standardstrategie.
Wer kann ein Design in der Türkei anmelden?
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit. Folgende Personen können eine türkische Designanmeldung einreichen:
- Türkische Privatpersonen und Unternehmen. Sie können direkt oder über einen eingetragenen Marken- und Patentanwalt anmelden.
- Ausländische Privatpersonen (natürliche Personen) jeder Staatsangehörigkeit. Sie müssen einen eingetragenen türkischen Marken- und Patentanwalt bestellen.
- Ausländische Unternehmen und juristische Personen. Sie müssen einen eingetragenen türkischen Marken- und Patentanwalt bestellen.
- Internationale Anmelder über das Haager System. Sie benennen die Türkei über die WIPO. Eine lokale Vertretung ist erforderlich, wenn eine Zurückweisung oder ein Widerspruch erfolgt.
Ausländische Anmelder genießen die volle Inländerbehandlung nach der Pariser Verbandsübereinkunft und dem TRIPS-Abkommen.
Wichtig: Nach Artikel 160 des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum Nr. 6769 können ausländische Anmelder ohne türkischen Wohnsitz oder Geschäftssitz nicht direkt anmelden oder verfahren. Die Vertretung durch einen eingetragenen türkischen Marken- und Designanwalt ist verpflichtend. Leo Patent fungiert als eingetragener Vertreter für Mandanten in über 30 Ländern.
Vorteile der Eintragung eines Designs in der Türkei
Ein eingetragenes türkisches Design verschafft dem Inhaber:
- Landesweite Ausschließlichkeitsrechte für 5 Jahre ab Anmeldung, verlängerbar in Fünf-Jahres-Zeiträumen bis zu einer maximalen Schutzdauer von 25 Jahren.
- Das Recht, Dritten zu untersagen, Erzeugnisse herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen, zu benutzen oder zu lagern, die das Design oder ein Design, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt, verkörpern (Artikel 59).
- Das Recht, zivilrechtliche Verletzungsklagen einzureichen, auf Unterlassung, Schadensersatz, Herausgabe des Verletzergewinns, Vernichtung verletzender Waren und Urteilsveröffentlichung.
- Das Recht, Strafanzeige zu erstatten bei vorsätzlicher Designverletzung unter bestimmten erschwerenden Umständen.
- Zolldurchsetzung. Die Anmeldung des Designs beim türkischen Zoll für die Beschlagnahme verletzender Importe und Exporte an der Grenze. Dies ist äußerst wirksam bei Textilien, Schuhen und kleinen Konsumgütern.
- Lizenzierungs- und Franchising-Rechte. Ausschließliche und nicht ausschließliche Lizenzen werden anerkannt. Die Eintragung bei TÜRKPATENT gewährleistet die Wirksamkeit gegenüber Dritten.
- Vermögenswert. Designs sind übertragbar, verpfändbar und anerkannte immaterielle Vermögenswerte.
- Aktivlegitimation für parallele Durchsetzung neben Marken und Urheberrechten am gleichen Produkt.
- Prioritätsgrundlage für das Haager System. Ein türkisches Design kann als Grundlage für weitere internationale Benennungen dienen.
Häufige Fehler ausländischer Anmelder in der Türkei
Nach vielen Jahren der Designanmeldung vor TÜRKPATENT sind die teuersten Fehler, die wir sehen, vorhersehbar:
- Offenbarung des Designs vor der Anmeldung. Artikel 57 gewährt nur eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist für Offenbarungen, die vom Entwerfer ausgehen. Die meisten ausländischen Rechtsinhaber lassen die Frist über Instagram, Messen, Lookbooks und Produkteinführungen verstreichen, bevor sie überhaupt anmelden. Melden Sie an, bevor die erste öffentliche Präsentation erfolgt.
- Falsche Wahl der Ansichten oder zu wenige Ansichten. Die Ansichten definieren das Design. Eine schlecht gewählte einzelne perspektivische Ansicht kann zentrale Merkmale ungeschützt lassen und unbeabsichtigte Disclaimer schaffen. Sammelansichten mit strategischem Einsatz unterbrochener Linien schützen, was wichtig ist, und schließen aus, was es nicht ist.
- Unterbrochene Linien (Disclaimer) nicht strategisch nutzen. Nicht-neuen Kontext nicht zu disclaimen (zum Beispiel die Smartphone-Schale, wenn nur die Kameraerhebung angemeldet wird) verengt häufig unnötig den Schutz oder zieht – schlimmer – den Neuheitseinwand von TÜRKPATENT auf den Kontext statt auf das tatsächlich beanspruchte Design.
- Einzelne Designs einzeln anmelden, wenn eine Sammelanmeldung ausreichen würde. Sammelanmeldungen nach Artikel 61 sind deutlich günstiger. Ausländische Anmelder, die an Ein-Design-pro-Anmeldung-Systeme gewöhnt sind, übersehen dies häufig.
- Aufgeschobene Veröffentlichung für nicht angekündigte Markteinführungen auslassen. Artikel 62 erlaubt einen Aufschub der Veröffentlichung um bis zu 30 Monate. Für Modesaisons, Automobil-Enthüllungen und Messepremieren entscheidet dies über einen koordinierten Launch oder eine geleakte Akte.
- Designschutz mit Urheberrecht oder Marke verwechseln. Designs, Urheberrechte und Marken überschneiden sich am selben Produkt, schützen jedoch unterschiedliche Aspekte. Die stärksten Schutzstrategien kombinieren in der Regel alle drei.
- Eigene Anmeldungen oder nicht spezialisierte Vertreter. Ausländische Anmelder, die über allgemeine Rechtsberater oder nicht spezialisierte Vertreter anmelden, akzeptieren regelmäßig eine schlechte Ansichtenauswahl, versäumen YİDK-Beschwerdefristen, handhaben Widersprüche unsachgemäß oder vergessen Verlängerungen.
- Die Fünf-Jahres-Verlängerungen vergessen. Designs werden alle 5 Jahre bis zu 25 verlängert. Versäumte Verlängerungen mit abgelaufener Nachfrist bedeuten ein aufgegebenes Design. Nutzen Sie einen spezialisierten Annuitäten-Service oder einen eingetragenen Marken- und Patentanwalt mit Fristenmanagementsystem.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wie lange dauert die Designeintragung in der Türkei?
Eine widerspruchsfreie türkische Designanmeldung erreicht die Eintragung in der Regel innerhalb von 4 bis 7 Monaten ab dem Anmeldetag. Wird während der dreimonatigen Veröffentlichungsphase Widerspruch eingelegt, kann sich der Prozess je nach Komplexität des Streits und etwaiger YİDK-Beschwerden auf 12 bis 18 Monate verlängern.
2. Wie lange ist ein eingetragenes Design in der Türkei gültig?
Eine türkische Designeintragung ist für eine Anfangslaufzeit von 5 Jahren ab dem Anmeldetag gültig und kann in weiteren Fünf-Jahres-Zeiträumen bis zu einer maximalen Gesamtschutzdauer von 25 Jahren verlängert werden. Eine längere Laufzeit ist nicht möglich.
3. Können Ausländer ein Design in der Türkei eintragen?
Ja. Jede ausländische Privatperson oder jedes ausländische Unternehmen kann ein Design in der Türkei zu genau denselben Bedingungen wie türkische Staatsbürger eintragen lassen, mit voller Inländerbehandlung nach der Pariser Verbandsübereinkunft. Die einzige Voraussetzung ist, dass ausländische Anmelder ohne Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Türkei einen eingetragenen türkischen Designanwalt bestellen müssen.
4. Was kostet die Eintragung eines Designs in der Türkei?
Die Gesamtkosten hängen von der Anzahl der Designs in der Anmeldung, der Anzahl der Ansichten und davon ab, ob ein Widerspruch eingelegt wird. Stand 2026 bewegt sich eine widerspruchsfreie türkische Einzelanmeldung einschließlich offizieller TÜRKPATENT-Gebühren, Marken- und Patentanwaltshonorare und Eintragungsgebühr typischerweise im Bereich von 350 bis 700 EUR. Sammelanmeldungen reduzieren die Kosten pro Design erheblich. Leo Patent stellt vor Beginn jeder Tätigkeit ein schriftliches Pauschalangebot zur Verfügung.
5. Ist die Türkei Teil des Haager Systems für gewerbliche Muster und Modelle?
Ja. Die Türkei ist seit dem 1. Januar 2005 Vertragspartei der Genfer Akte des Haager Abkommens. Ausländische Inhaber einer internationalen Eintragung können die Türkei über die WIPO benennen. Erlässt TÜRKPATENT eine vorläufige Zurückweisung oder wird gegen das Design Widerspruch erhoben, muss ein eingetragener türkischer Marken- und Patentanwalt zur Beantwortung bestellt werden.
6. Können in einer einzigen türkischen Anmeldung mehrere Designs eingereicht werden?
Ja. Nach Artikel 61 des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum Nr. 6769 können bis zu 100 Designs in einer Anmeldung eingereicht werden, sofern sie derselben Hauptklasse von Locarno angehören oder Oberflächenverzierung sind. Jedes Design bleibt unabhängig durchsetzbar, verlängerbar und übertragbar. Sammelanmeldungen senken die offiziellen Gebühren pro Design erheblich und sind die Standardstrategie für produktgetriebene Unternehmen.
7. Prüft die Türkei die Neuheit von Designs?
Ja. Nach Artikel 64 des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum Nr. 6769 prüft TÜRKPATENT die Neuheit von Amts wegen, neben den Formerfordernissen und Gründen der öffentlichen Ordnung. Die Eigenart wird nicht von Amts wegen geprüft, ist jedoch der häufigste Grund bei Widersprüchen Dritter und Nichtigkeitsverfahren.
8. Wie lang ist die Neuheitsschonfrist für die Offenbarung eines Designs vor der Anmeldung in der Türkei?
Artikel 57 sieht eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist vor. Offenbarungen durch den Entwerfer (oder durch einen vom Entwerfer abgeleiteten Dritten) innerhalb der 12 Monate vor dem Anmelde- oder Prioritätstag zerstören die Neuheit nicht. Offenbarungen durch unabhängige Dritte oder durch den Entwerfer mehr als 12 Monate vor der Anmeldung tun dies in der Regel.
9. Kann ich die Priorität einer früheren ausländischen Designanmeldung in Anspruch nehmen?
Ja. Nach der Pariser Verbandsübereinkunft erkennt die Türkei Prioritätsansprüche an, die innerhalb von 6 Monaten nach der ersten ausländischen Anmeldung geltend gemacht werden. Eine beglaubigte Kopie der Prioritätsunterlage muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der türkischen Anmeldung vorgelegt werden.
10. Wie lang ist die Widerspruchsfrist für Designs in der Türkei?
Die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate ab dem Datum der Veröffentlichung des Designs im offiziellen Designbulletin. Diese Frist ist strikt und nicht verlängerbar.
11. Was ist der Unterschied zwischen einem türkischen Patent und einem türkischen Design?
Ein Patent schützt die technische Funktion einer Erfindung. Ein Design schützt die Erscheinungsform eines Produkts, einschließlich seiner Form, Verzierung, Linien, Konturen, Farben und Oberflächenstruktur. Patente erfordern Neuheit und erfinderische Tätigkeit und haben eine Laufzeit von 20 Jahren ab Anmeldung. Designs erfordern Neuheit und Eigenart und haben eine Schutzdauer von bis zu 25 Jahren (in Fünf-Jahres-Schritten). Dasselbe Produkt kann häufig durch beide Rechte parallel geschützt werden.
12. Kann ein Logo oder eine Grafik in der Türkei als Design eingetragen werden?
Ja. Zweidimensionale Grafiken, Oberflächenverzierungen und sogar Schriftarten können als Designs eingetragen werden. Wird dieselbe Grafik auch als Markenkennzeichen verwendet, ist der doppelte Schutz – sowohl als Design als auch als Marke – die stärkste Strategie.
13. Kann ich mein Design nach der Anmeldung in der Türkei vertraulich halten?
Ja, teilweise. Nach Artikel 62 können Anmelder eine aufgeschobene Veröffentlichung für bis zu 30 Monate ab dem Anmelde- oder Prioritätstag beantragen. Das Design bleibt anhängig und unveröffentlicht, bis der Aufschub abläuft oder freiwillig aufgehoben wird. Dies wird in Mode, Automobil und Unterhaltungselektronik weithin für koordinierte Markteinführungen genutzt.
14. Was passiert, wenn meine Designanmeldung zurückgewiesen wird?
Wenn TÜRKPATENT Ihre Anmeldung aus Gründen mangelnder Neuheit oder der öffentlichen Ordnung zurückweist, haben Sie 2 Monate Zeit, beim Wiederprüfungs- und Bewertungsausschuss (YİDK) Beschwerde einzulegen. Bestätigt der YİDK die Zurückweisung, können Sie innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung eine Nichtigkeitsklage vor den IP-Gerichten in Ankara einreichen. Leo Patent betreut alle drei Stufen.
15. Ist ein türkischer Marken- und Patentanwalt für ausländische Designanmelder verpflichtend?
Ja. Nach Artikel 160 des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum Nr. 6769 müssen Privatpersonen und juristische Personen ohne Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Türkei durch einen bei TÜRKPATENT eingetragenen türkischen Marken- und Designanwalt vertreten werden. Dies ist für alle nachfolgenden Verfahrenshandlungen (Widersprüche, Antworten, Beschwerden, Verlängerungen, Eintragungen) verpflichtend.
16. Kann ich meine türkische Designeintragung lizenzieren oder übertragen?
Ja. Türkische Designs können (ausschließlich oder nicht ausschließlich) lizenziert, übertragen, verpfändet und vererbt werden. Um gegenüber Dritten wirksam zu sein, müssen Übertragungen und Lizenzen bei TÜRKPATENT eingetragen werden. Übertragungen müssen schriftlich erfolgen.
17. Schützt mich ein eingetragenes EU-Design in der Türkei?
Nein. Die Türkei ist kein EU-Mitgliedstaat. Ein vom EUIPO erteiltes Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) hat in der Türkei keine automatische Wirkung. Um Schutz in der Türkei zu erlangen, müssen Sie entweder eine türkische nationale Anmeldung einreichen oder die Türkei im Rahmen des Haager Systems benennen. Wir koordinieren regelmäßig parallele EU- und Türkei-Designstrategien.
18. Können nicht eingetragene Designs in der Türkei geschützt werden?
Ja, in begrenztem Umfang. Artikel 55 des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum Nr. 6769 sieht einen nicht eingetragenen Designschutz für 3 Jahre ab dem Tag vor, an dem das Design erstmals in der Türkei öffentlich zugänglich gemacht wurde. Der Schutzumfang ist enger (Schutz nur gegen bewusste Nachahmung) und die Beweislast des Rechtsinhabers ist deutlich höher. Eine Eintragung ist für jedes Design von wirtschaftlicher Bedeutung dringend zu bevorzugen.
19. Sind Ersatzteile und „Must-match“-Designs schutzfähig?
Artikel 58 nimmt Merkmale, die ausschließlich durch die technische Funktion bedingt sind, sowie „Must-fit“-Teile aus. Zudem ist eine „Reparaturklausel“ für im Gebrauch sichtbare Ersatzteile zu berücksichtigen. Die praktische Analyse hängt vom Bauteil und Markt ab. Designs für den Automobil-Ersatzteilmarkt erfordern besondere Sorgfalt.
20. Kann ich eine türkische Designeintragung in eine 3D-Marke umwandeln?
Nicht unmittelbar. Es handelt sich um getrennte IP-Rechte mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Hat ein eingetragenes Design jedoch durch Benutzung als Markenkennzeichen Unterscheidungskraft erlangt, kann dieselbe Produktgestalt separat als 3D-Marke nach dem Markenrecht eingetragen werden. Viele Premium-Produktdesigns (Flaschen, Feuerzeuge, charakteristische Gehäuse) verfügen über beide Rechte.
Melden Sie Ihr Design in der Türkei an: Sprechen Sie mit einem eingetragenen türkischen Marken- und Patentanwalt
Wenn Sie sich darauf vorbereiten, ein neues Produkt in der Türkei einzuführen, ein Portfolio auf den türkischen Markt auszuweiten oder die Türkei im Rahmen des Haager Systems zu benennen, kann Leo Patent Ihnen helfen. Wir bieten:
- Eine kostenlose Erstbewertung Ihres Designs und der vorgeschlagenen Anmeldungsstrategie
- Ein schriftliches Pauschalangebot, gegebenenfalls einschließlich Sammelanmeldungspreisen
- Einreichung innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach Auftragserteilung
- Direkte, englischsprachige Korrespondenz mit einem eingetragenen türkischen Marken- und Patentanwalt während des gesamten Prozesses
- Aufgeschobene Veröffentlichung, Prioritätsansprüche und Antworten auf Zurückweisungen im Haager System werden intern bearbeitet
Kontaktieren Sie Leo Patent noch heute, um Ihre Designanmeldung in der Türkei mit Vertrauen einzureichen.
E-Mail: [email protected] Webseite: www.leopatent.com
Direkt eingereicht und verfolgt vor dem Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT).
Wichtiger Hinweis: Leo Patent bietet Dienstleistungen als Marken- und Patentanwalt für die Eintragung und Beratung im Bereich des geistigen Eigentums in der Türkei an. Wir bieten keine anwaltlichen Dienstleistungen an.
Antragsverfahren für die Designregistrierung

Burak Ünal
„Mit seinen innovativen Lösungen und seiner transparenten Servicepolitik ist Leo Patent die führende türkische Beratungsfirma für geistiges und gewerbliches Eigentum.“
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