Um eine Marke in der Türkei zu übertragen, unterzeichnen der bisherige Inhaber und der neue Inhaber einen schriftlichen Übertragungsvertrag, der die eingetragene Marke erfasst, und reichen diesen Vertrag beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) ein, damit die Inhaberschaftsänderung in das Register eingetragen wird. Die Marke geht mit der Unterzeichnung der Urkunde über, aber die Markenübertragung in der Türkei wird gegenüber Dritten erst wirksam, sobald TÜRKPATENT sie verzeichnet hat. Dieser Leitfaden erläutert die erforderlichen Dokumente, die einzelnen Schritte, die amtliche Eintragung und die Fehler, die eine Übertragung verzögern.
Ob Sie eine Marke verkaufen, eine Unternehmensgruppe restrukturieren oder eine Marke auf eine Holdinggesellschaft übertragen: das Verfahren folgt demselben Weg nach dem türkischen Gewerblichen Rechtsschutzgesetz Nr. 6769. Werden die Unterlagen von Anfang an korrekt vorbereitet, verläuft die Eintragung in der Regel reibungslos.
Markenübertragung in der Türkei: Die Kurzantwort
Für eine Markenübertragung in der Türkei benötigen Sie einen von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Übertragungsvertrag, die Registrierungsdaten der Marke sowie einen bei TÜRKPATENT eingereichten Eintragungsantrag mit der amtlichen Gebühr. Nach Artikel 148 des Gewerblichen Rechtsschutzgesetzes Nr. 6769 kann eine eingetragene Marke wie jeder andere Vermögenswert verkauft, verschenkt oder zwischen Gesellschaften übertragen werden. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen, und zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels müssen die Unterschriften vor einem Notar geleistet werden, andernfalls ist die Übertragung unwirksam. Sobald TÜRKPATENT den Antrag bearbeitet hat, ist der neue Inhaber im öffentlichen Register eingetragen und kann die Marke in eigenem Namen verlängern, lizenzieren oder durchsetzen.
In unserer Praxis vor TÜRKPATENT beobachten wir, dass Übertragungen mit einem vollständigen, ordnungsgemäß unterzeichneten Vertrag und korrekten Parteiangaben spürbar schneller abgewickelt werden als Anträge mit fehlenden Unterschriften oder einem nicht übereinstimmenden Firmennamen. In der Vertragsgestaltungsphase wird Zeit gewonnen oder verloren.
Was Bedeutet die Übertragung einer Marke in der Türkei?
Eine Marke in der Türkei zu übertragen bedeutet, den eingetragenen Inhaber im Register zu wechseln, indem das Recht vom bisherigen Inhaber (dem Übertragenden) auf einen neuen Inhaber (den Erwerber) übergeht. Die Marke selbst bleibt unverändert; nur der im Register eingetragene Inhaber ändert sich. Nach türkischem Recht ist eine eingetragene Marke, und in den meisten Fällen auch eine anhängige Anmeldung, ein Vermögenswert, der ganz oder teilweise übertragen werden kann.
Für denselben Vorgang werden mehrere Begriffe verwendet. Eine Abtretung ist der Akt der Eigentumsübertragung. Eine Übertragung ist der Oberbegriff für die Übertragung des Rechts auf eine andere Person. Eine Abtretungsurkunde oder ein Übertragungsvertrag ist das Dokument, das das Geschäft festhält. Zu wissen, wie man eine Marke in der Türkei abtritt, und zu wissen, wie man eine Marke in der Türkei überträgt, ist dieselbe Frage in unterschiedlicher Formulierung.
Ein wichtiger Punkt: Wenn ein gesamtes Unternehmen verkauft wird, werden seine Marken in der Regel mitübertragen, sofern der Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Wenn Sie ein Unternehmen kaufen oder verkaufen, prüfen Sie, ob die Marke einbezogen sein soll, da Schweigen häufig als Einbeziehung ausgelegt wird.
Abtretung im Vergleich zu Anderen Wegen der Markenübertragung
Eine Markenabtretung in der Türkei ist eine dauerhafte Eigentumsübertragung, die sich von einer Lizenz unterscheidet, bei der der Inhaber die Marke behält und lediglich die Nutzungsgenehmigung erteilt. Die Wahl des falschen Mechanismus ist ein häufiger und kostspieliger Fehler; ein Vergleich der Optionen ist daher hilfreich.
- Abtretung (Übertragung). Das Eigentum geht auf den neuen Inhaber über. Typische Verwendung: Markenverkauf oder Restrukturierung einer Unternehmensgruppe. Die Eintragung der Änderung bei TÜRKPATENT wird dringend empfohlen.
- Lizenz. Der ursprüngliche Inhaber behält die Marke und erteilt lediglich die Nutzungserlaubnis. Typische Verwendung: einem Partner, Franchisenehmer oder einer Tochtergesellschaft die Nutzung der Marke zu gestatten. Eine Eintragung ist optional, aber ratsam.
- Verschmelzung oder Rechtsnachfolge. Das übernehmende oder erbende Unternehmen erwirbt die Marke. Typische Verwendung: Unternehmensverschmelzung oder Erbschaft. Die Eintragung erfordert den Nachweis des Ereignisses.
- Sicherheit oder Pfandrecht. Der Inhaber behält die Marke, vorbehaltlich des Pfandrechts. Typische Verwendung: Verpfändung der Marke als Sicherheit. Das Pfandrecht wird bei TÜRKPATENT eingetragen.
Wenn Ihr Ziel ist, die Marke dauerhaft auf jemand anderen zu übertragen, benötigen Sie eine Abtretung. Wenn Sie lediglich einem Partner, Franchisenehmer oder einer Tochtergesellschaft die Nutzung der Marke gestatten möchten, während Sie die Marke behalten, ist eine Lizenz das richtige Instrument. Unser separater Leitfaden zur Markenlizenzierung in der Türkei behandelt diesen Weg im Detail.
Was Sie Vor der Übertragung einer Marke in der Türkei Benötigen
Bevor Sie eine Marke in der Türkei übertragen, beschaffen Sie die Registernummer, die genauen eingetragenen Firmennamen beider Parteien und einen unterzeichneten schriftlichen Übertragungsvertrag. Diese Vorbereitung verhindert das Hin-und-Her, das die Eintragung verzögert.
- Die Markenregistrierungs- oder Anmeldenummer, damit die Marke zweifelsfrei identifiziert wird.
- Korrekte eingetragene Firmennamen und Adressen des Übertragenden und des Erwerbers. Ein Firmenname muss genau mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmen.
- Ein schriftlicher Übertragungsvertrag, der von beiden Seiten unterzeichnet ist. Das türkische Recht verlangt, dass eine Markenabtretung schriftlich erfolgt, und die Unterschriften müssen in der Regel notariell beglaubigt sein; eine mündliche Vereinbarung kann nicht eingetragen werden.
- Eine Vollmacht, wenn ein Marken- und Patentanwalt (marka ve patent vekili) die Eintragung für Sie vornimmt. Dies ist die Einreichungsvollmacht, keine Übertragung der Marke.
- Der Nachweis über die Zahlung der amtlichen Gebühr für die Eintragung der Inhaberschaftsänderung.
Bei Übertragungen aufgrund einer Verschmelzung, Erbschaft oder eines behördlichen Verfahrens benötigen Sie auch das Belégdokument, das das Ereignis nachweist, z. B. einen Handelsregistereintrag oder Erbschaftsunterlagen. Wenn eine der Parteien im Ausland ansässig ist, müssen ausländische Dokumente möglicherweise übersetzt und in einigen Fällen notariell beglaubigt oder mit einer Apostille versehen werden; planen Sie daher zusätzliche Zeit ein.
Wie man eine Marke in der Türkei Überträgt, Schritt für Schritt
Das Verfahren zur Markenübertragung in der Türkei verläuft in fünf klar definierten Phasen, von der Ausarbeitung des Vertrags bis zur Sichtbarkeit des neuen Inhabers im öffentlichen Register.
- Inhaberschaft und Status prüfen. Stellen Sie sicher, dass der Übertragende der eingetragene Inhaber ist und dass die Marke noch aktiv ist und nicht wegen Nichtverlängerung erloschen ist. Eine kurze Recherche im TÜRKPATENT-Register zu Beginn verhindert die Übertragung eines Rechts, das nicht mehr besteht.
- Übertragungsvertrag ausarbeiten und unterzeichnen. Nennen Sie die Marke, die Parteien, den Preis oder die Gegenleistung sowie ob die Übertragung vollständig oder teilweise erfolgt. Beide Parteien unterzeichnen, in der Regel vor einem Notar. Dies ist der Moment, in dem die Marke den Inhaber wechselt.
- Eintragungsantrag vorbereiten. Füllen Sie das TÜRKPATENT-Antragsformular zur Markenübertragung aus, fügen Sie den unterzeichneten Vertrag bei und legen Sie die Vollmacht bei, wenn ein Anwalt für Sie einreicht.
- Bei TÜRKPATENT einreichen und die Gebühr bezahlen. Reichen Sie den Antrag mit der amtlichen Eintragungsgebühr ein. Das Amt prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit.
- Bestätigung und aktualisierten Registereintrag erhalten. Nach Annahme aktualisiert TÜRKPATENT das Register, um den neuen Inhaber anzuzeigen. Der Erwerber kann die Marke dann in eigenem Namen verlängern und verwalten.
Die Markenübertragung in der Türkei auf diesem Detailniveau zu kennen hilft Ihnen, Probleme frühzeitig zu erkennen. Das häufigste Hindernis ist eine Abweichung zwischen dem Namen im Vertrag und dem Namen im Register oder Handelsregister; prüfen Sie diese Angaben gegeneinander, bevor Sie einreichen.
Eintragung der Markenübertragung bei TÜRKPATENT
Die Eintragung der Übertragung bei TÜRKPATENT ist der Schritt, der die Inhaberschaftsänderung gegenüber Dritten wirksam macht und im öffentlichen Register sichtbar werden lässt. Bis die Eintragung der Markenübertragung bei TÜRKPATENT abgeschlossen ist, erscheint im Register weiterhin der alte Inhaber, was zu Problemen führen kann, wenn der neue Inhaber die Marke verlängern, lizenzieren oder durchsetzen möchte.
Der Eintragungsantrag wird auf formale Korrektheit geprüft: ob der Vertrag unterzeichnet ist, ob die Parteien korrekt angegeben sind und ob die Gebühr bezahlt wurde. TÜRKPATENT beurteilt nicht die kommerzielle Fairness des Geschäfts; es prüft, ob die Unterlagen gültig und schlüssig sind. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels gilt eine amtliche Gebühr für die Eintragung einer Inhaberschaftsänderung, und die Gebührentarife werden regelmäßig überarbeitet; bestätigen Sie den aktuellen Betrag vor der Einreichung bei einem Marken- und Patentanwalt oder auf der offiziellen TÜRKPATENT-Website.
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Arbeitsbelastung des Amtes und je nachdem, ob der Antrag beim ersten Einreichen vollständig ist. Ein vollständiger Antrag wird zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels in der Regel innerhalb von einigen Wochen bis einigen Monaten bearbeitet. Ein Antrag mit fehlenden Unterschriften oder widersprüchlichen Namen kann deutlich länger dauern, da das Amt einen Mängelbescheid erlässt und auf eine korrigierte Antwort wartet.
Teilübertragungen, Gemeinschaftsmarken und Anhängige Anmeldungen
Es ist nicht immer erforderlich, eine Marke in der Türkei vollständig zu übertragen. Das Gesetz erlaubt eine Teilübertragung, bei der die Marke nur für einen Teil der von ihr erfassten Waren oder Dienstleistungen auf den neuen Inhaber übergeht, während der ursprüngliche Inhaber den Rest behält. Dies ist nützlich, wenn eine Marke für eine Produktlinie verkauft, für eine andere jedoch behalten wird.
Gemeinschaftsmarken
Gehört eine Marke mehreren Inhabern, verfügt jeder Mitinhaber in der Regel über einen definierten Anteil, über den er verfügen kann; die Übertragung der gesamten Marke erfordert jedoch die Zustimmung aller Mitinhaber. Legen Sie die Anteile im Übertragungsvertrag klar fest, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Anhängige Anmeldungen
Eine Markenanmeldung, die noch nicht zur Eintragung geführt hat, kann in der Regel ebenso wie eine eingetragene Marke abgetreten werden. Die Abtretung folgt der Anmeldung, sodass der neue Inhaber der Anmelder wird und die Eintragung erhält, sobald sie gewährt wird. Die Eintragung der Änderung, während die Anmeldung anhängig ist, hält den Antrag übersichtlich.
Aufteilung von Waren und Dienstleistungen
Eine Teilübertragung kann die Teilung der ursprünglichen Eintragung erfordern, sodass jeder Teil die richtigen Waren und Dienstleistungen auflistet. Planen Sie die Aufteilung sorgfältig, da die beiden resultierenden Rechte nach der Trennung der Klassen unabhängig voneinander verwaltet werden.
Häufige Fehler und Kosten bei der Markenübertragung in der Türkei
Der kostspieligste Fehler ist, eine Abtretung zu unterzeichnen, diese aber nie bei TÜRKPATENT einzutragen, sodass der neue Inhaber offiziell ungeschützt bleibt. Andere häufige Probleme sollten von Anfang an vermieden werden.
- Die Eintragung auslassen. Ein unterzeichneter Vertrag überträgt das Eigentum zwischen den Parteien, aber Dritte verlassen sich auf das Register. Tragen Sie die Übertragung ein.
- Namensdiskrepanzen. Ein Unternehmen, das seit der Eintragung seinen Namen oder seine Adresse geändert hat, sollte diese Angaben aktualisieren, da der Übertragungsantrag sonst beanstandet werden kann.
- Vergessen verwandter Rechte. Eine Marke kann mehrere Eintragungen, Designs oder Domainnamen umfassen. Die Übertragung einer Eintragung und das Vergessen der anderen kann den Schutz der Marke aufteilen.
- Bestehende Lizenzen ignorieren. Ist die Marke bereits lizenziert, erfolgt die Abtretung in der Regel vorbehaltlich dieser Lizenz. Der Käufer sollte wissen, was er übernimmt.
- Grenzüberschreitende Schritte unterschätzen. Ausländische Parteien, Übersetzungen und notarielle Beglaubigungen erfordern zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand.
Bei den Kosten sollten Sie neben der amtlichen TÜRKPATENT-Eintragungsgebühr auch das Honorar einplanen, wenn ein Marken- und Patentanwalt die Einreichung übernimmt. Da sich die Gebühren im Laufe der Zeit ändern, sollten Sie jeden online gefundenen Betrag als Ausgangspunkt betrachten und den aktuellen Betrag vor der Budgetierung bestätigen.
Häufig Gestellte Fragen
Wie überträgt man eine Marke in der Türkei?
Um eine Marke in der Türkei zu übertragen, unterzeichnen Sie mit dem neuen Inhaber einen schriftlichen Übertragungsvertrag und reichen diesen dann zusammen mit dem Eintragungsantrag und der amtlichen Gebühr bei TÜRKPATENT ein. Das Amt aktualisiert das Register, sobald der Antrag angenommen wurde.
Muss eine Markenübertragung schriftlich erfolgen?
Ja. Nach dem türkischen Gewerblichen Rechtsschutzgesetz Nr. 6769 muss eine Markenabtretung schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet werden, wobei die Unterschriften in der Regel notariell beglaubigt werden müssen. Eine mündliche Vereinbarung zur Übertragung einer Marke ist nicht gültig und kann nicht eingetragen werden; bestätigen Sie daher die aktuellen Formerfordernisse vor der Unterzeichnung bei einem Marken- und Patentanwalt.
Was ist der Unterschied zwischen Abtretung und Lizenzierung einer Marke?
Die Abtretung einer Marke überträgt das Eigentum dauerhaft auf einen neuen Inhaber, während die Lizenzierung das Eigentum beim ursprünglichen Inhaber belässt und lediglich die Nutzungserlaubnis gewährt. Eine Markenabtretung in der Türkei ändert den im Register eingetragenen Namen; eine Lizenz tut dies nicht.
Muss ich die Übertragung bei TÜRKPATENT eintragen lassen?
Die Eintragung der Übertragung wird dringend empfohlen, da die Inhaberschaftsänderung gegenüber Dritten erst wirksam wird, sobald sie im Register eingetragen ist. Ohne die Eintragung der Markenübertragung bei TÜRKPATENT zeigt der öffentliche Registereintrag weiterhin den alten Inhaber.
Kann ich eine Marke nur für bestimmte Produkte übertragen?
Ja. Eine Teilübertragung erlaubt es Ihnen, die Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen abzutreten, während Sie sie für andere behalten. Dies erfordert oft die Teilung der Eintragung, sodass jeder Teil die richtigen Klassen auflistet.
Wie lange dauert eine Markenübertragung in der Türkei?
Ein vollständiger, korrekt vorbereiteter Antrag wird zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels in der Regel innerhalb von einigen Wochen bis einigen Monaten bearbeitet. Anträge mit fehlenden Unterschriften oder widersprüchlichen Namen dauern länger, da das Amt einen Mängelbescheid erlässt.
Kann eine anhängige Markenanmeldung übertragen werden?
Ja. Eine anhängige Anmeldung kann in der Regel ebenso wie eine eingetragene Marke abgetreten werden, und der neue Inhaber wird zum Anmelder, der die Eintragung erhält, sobald diese gewährt wird.
Was kostet eine Markenübertragung in der Türkei?
Zu den Kosten zählen die amtliche TÜRKPATENT-Eintragungsgebühr sowie das Honorar, wenn ein Anwalt die Einreichung für Sie übernimmt. Da amtliche Gebühren regelmäßig überarbeitet werden, bestätigen Sie den aktuellen Betrag vor dem Fortfahren bei einem Marken- und Patentanwalt.
Um eine Marke in der Türkei ordnungsgemäß zu übertragen, erstellen Sie einen klaren schriftlichen Übertragungsvertrag, gleichen Sie jeden Namen mit den amtlichen Unterlagen ab und tragen Sie die Änderung unverzüglich bei TÜRKPATENT ein. In der richtigen Reihenfolge durchgeführt schützt dies den neuen Inhaber und erhält die Rechte an der Marke vollständig. Wenn Sie eine Marke kaufen, verkaufen oder restrukturieren und die Übertragung korrekt abwickeln lassen möchten, können wir Ihnen helfen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Über Leo Patent
Leo Patent ist eine führende Kanzlei für Marken- und Patentanwälte (marka ve patent vekili), die ausländische und türkische Mandanten in der gesamten Türkiye betreut. Die Kanzlei ist beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) und der Industrie- und Handelskammer Istanbul (Registrierungsnr. 308755-5) eingetragen und bearbeitet Marken-, Patent-, Design- und andere Eintragungen des geistigen Eigentums in der Türkiye und international.
Dieser Artikel wurde unter der Aufsicht von Burak Ünal erstellt, Geschäftsführer von Leo Patent, eingetragener Markenanwalt (TÜRKPATENT Reg.-Nr. 2900) und eingetragener Patentanwalt (TÜRKPATENT Reg.-Nr. 1677). Er hat einen Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaft der Boğaziçi-Universität (2016) und einen Master in Finanzen der London School of Economics, die er als Chevening-Stipendiat besuchte; er ist außerdem Kongressmitglied des Sportvereins Galatasaray. Er berät Mandanten auf Türkisch, Englisch, Französisch und Chinesisch. In der Türkiye sind Marken- und Patentanwälte ein von Rechtsanwälten getrennter, regulierter Berufsstand: Burak Ünal ist kein Rechtsanwalt, und Leo Patent bietet keine Rechtsanwaltsdienstleistungen oder Gerichtsvertretung an.
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