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Was macht eine Erfindung in der Türkei patentierbar?

Damit eine Erfindung in der Türkei patentierbar ist, muss Ihre Idee gleichzeitig drei Tests bestehen: Sie muss neu sein (Neuheit), einen erfinderischen Schritt beinhalten und gewerblich anwendbar sein. Scheitert sie an einem dieser Tests, wird das Türkische Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) kein Patent erteilen. Bestimmte Gegenstände wie wissenschaftliche Theorien, Geschäftsmethoden und Methoden zur medizinischen Behandlung sind per Gesetz ausgeschlossen, unabhängig davon, wie clever sie sind. Dieser Leitfaden erklärt genau, was eine Erfindung in der Türkei patentierbar macht, was nicht patentiert werden kann und wie Sie Ihre Idee überprüfen, bevor Sie Geld für eine Anmeldung ausgeben.

Was macht eine Erfindung in der Türkei patentierbar?

Eine patentierbare Erfindung in der Türkei liegt vor, wenn sie weltweit neu ist, einen erfinderischen Schritt aufweist, in der Industrie angewendet werden kann und nicht in eine der gesetzlich ausgeschlossenen Kategorien fällt. Diese Regeln ergeben sich aus dem türkischen Gesetz über gewerblichen Rechtsschutz Nr. 6769, das seit Januar 2017 in Kraft ist, und TÜRKPATENT wendet sie bei der Prüfung jeder Anmeldung an. Ein erteiltes Patent gibt Ihnen das ausschließliche Recht, andere daran zu hindern, Ihre Erfindung in der Türkei herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen oder einzuführen, und zwar bis zu zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag, zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels.

Dieselben drei Bedingungen, Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit, stehen im Mittelpunkt des Patentrechts der meisten Länder, einschließlich der vom Europäischen Patentamt (EPA) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angewendeten Normen. Wer versteht, was eine patentierbare Erfindung in der Türkei ausmacht, versteht auch bereits das Wesentliche einer späteren internationalen oder europäischen Anmeldung. Diese Überschneidung ist nützlich, wenn Sie planen, dieselbe Erfindung im Ausland zu schützen.

Die drei Tests, die eine patentierbare Erfindung in der Türkei bestehen muss

Jede patentierbare Erfindung in der Türkei muss drei separate Tests erfüllen, die ein Prüfer der Reihe nach überprüft. Zwei von drei zu bestehen reicht nicht aus. Die Erfindung muss alle erfüllen, weshalb das Verständnis der Patentierbarkeitsvoraussetzungen in der Türkei vor der Anmeldung viel unnötigen Aufwand erspart.

Neuheit: Sie muss weltweit neu sein

Neuheit bedeutet, dass Ihre Erfindung vor Ihrem Anmeldetag nirgendwo auf der Welt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein darf. Die Türkei wendet einen absoluten Neuheitsbegriff an: Eine Offenbarung in einem beliebigen Land, in einer beliebigen Sprache, sei es in einer Zeitschrift, auf einer Messe, auf einer Website oder in einem früheren Patent, kann Ihnen entgegengehalten werden. Auch Ihre eigene Offenbarung zählt, und die Gesamtheit aller bereits öffentlichen Informationen wird als Stand der Technik bezeichnet, von dem sich Ihre Erfindung unterscheiden muss.

Die Türkei gewährt gemäß Gesetz Nr. 6769 eine zwölfmonatige Schonfrist, zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels: Eine Offenbarung des Erfinders innerhalb der zwölf Monate vor dem Anmeldetag vernichtet die Neuheit für sich genommen nicht. Verlassen Sie sich dennoch nicht darauf. Die meisten Länder wenden absolute Neuheit ohne Schonfrist an, sodass eine frühzeitige öffentliche Offenbarung eine spätere Anmeldung im Ausland gefährden kann. Der sicherste Weg ist, die Erfindung vertraulich zu halten und vor jeder Offenlegung anzumelden.

Erfinderischer Schritt: Sie darf nicht naheliegend sein

Ein erfinderischer Schritt bedeutet, dass die Erfindung für einen Fachmann auf dem betreffenden technischen Gebiet nicht naheliegend ist. Der Maßstab ist nicht, ob die Idee neu ist, sondern ob ein kompetenter Spezialist, der den vorhandenen Stand der Technik kennt, ohne echten erfinderischen Aufwand dazu gelangt wäre. Eine kleine, vorhersehbare Änderung an einem bekannten Produkt besteht diesen Test gewöhnlich nicht. Eine Lösung, die ein erfahrener Ingenieur nicht erwartet hätte, besteht ihn meist. Dies ist die Anforderung, die Anmelder am häufigsten unterschätzen.

Gewerbliche Anwendbarkeit: Sie muss nutzbar sein

Gewerbliche Anwendbarkeit bedeutet, dass die Erfindung in einem beliebigen Industriezweig, einschließlich der Landwirtschaft, hergestellt oder genutzt werden kann. Dies ist der am leichtesten zu erfüllende der drei Tests, da nahezu jedes konkrete Produkt oder Verfahren diese Voraussetzung erfüllt. Er schließt hauptsächlich Ideen aus, die in der Praxis nicht funktionieren können, etwa ein Gerät, das die Gesetze der Physik verletzen würde. Wenn Ihre Erfindung hergestellt oder durchgeführt werden kann und ein praktisches Ergebnis erzielt, erfüllt sie diese Voraussetzung.

Was kann in der Türkei patentiert werden?

Nahezu jede technische Lösung für ein technisches Problem kann in der Türkei patentiert werden, sofern sie die drei oben genannten Tests erfüllt. Die praktische Antwort auf die Frage, was in der Türkei patentiert werden kann, ist weit gefasst: Produkte und Vorrichtungen, Maschinen und Maschinenteile, Herstellungsverfahren und -methoden, chemische Verbindungen und Formulierungen, elektronische Systeme und viele softwaregestützte Erfindungen, die einen technischen Effekt erzielen. Wenn Ihre Erfindung ein greifbares Produkt oder ein wiederholbares Verfahren ist, das ein echtes technisches Problem auf neue und nicht naheliegende Weise löst, ist sie sehr wahrscheinlich schutzfähig.

Was in der Türkei patentiert werden kann, umfasst auch Verbesserungen bestehender Technologien, nicht nur bahnbrechende Erfindungen, solange die Verbesserung selbst neu und erfinderisch ist. In unserer Praxis vor TÜRKPATENT sind viele starke Anmeldungen Verfeinerungen bekannter Produkte und keine völlig neuen Konzepte. Entscheidend ist, dass die Verbesserung die Hürde des erfinderischen Schritts überschreitet und nicht lediglich bereits Bekanntes neu verpackt.

Was kann in der Türkei nicht patentiert werden?

Manche Gegenstände können in der Türkei unabhängig von ihrer Originalität nicht patentiert werden, weil sie durch Gesetz Nr. 6769 vom Patentsystem ausgenommen sind. Das Gesetz unterteilt diese Ausnahmen in zwei Gruppen. Die erste Gruppe umfasst Gegenstände, die nicht als Erfindungen angesehen werden:

  • Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden.
  • Pläne, Regeln und Methoden für geistige Tätigkeiten, Geschäftstätigkeiten oder Spiele.
  • Computerprogramme als solche, wenn kein technischer Effekt vorliegt.
  • Ästhetische Schöpfungen und urheberrechtlich geschützte Werke.
  • Bloße Informationsdarbietungen.

Die zweite Gruppe umfasst Erfindungen, die aus Gründen des ordre public ausgeschlossen sind, auch wenn sie technischer Natur sein mögen:

  • Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.
  • Pflanzen- und Tierarten sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zu ihrer Züchtung.
  • Verfahren zur Behandlung, Chirurgie oder Diagnose, die am menschlichen oder tierischen Körper angewendet werden. Die in solchen Verfahren verwendeten Produkte und Vorrichtungen können jedoch patentiert werden.
  • Der menschliche Körper und die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile, einschließlich einer Gensequenz.

Wenn Ihre Idee in eine dieser Gruppen fällt, ist ein Patent nicht möglich, obwohl eine andere Form des Schutzes des geistigen Eigentums, wie ein Gebrauchsmuster oder ein urheberrechtlicher Schutz, in Betracht kommen kann.

Wie prüfen Sie, ob Sie eine patentierbare Erfindung in der Türkei haben?

Der zuverlässigste Weg zur Prüfung, ob Sie eine patentierbare Erfindung in der Türkei besitzen, ist eine professionelle Neuheitsrecherche vor der Anmeldung. Eine Neuheitsrecherche durchsucht Patentdatenbanken und die veröffentlichte Literatur weltweit, um festzustellen, ob Ihre Erfindung oder etwas ihr sehr Ähnliches bereits existiert. Die Frage "Kann meine Erfindung in der Türkei patentiert werden?" ohne Recherche zu stellen bedeutet, zu raten; eine Ablehnung nach der Anmeldung kostet sowohl die amtlichen Gebühren als auch die Zeit. Zu lernen, wie man eine Erfindung in der Türkei patentieren lässt, beginnt hier, beim Stand der Technik, nicht beim Papierkram.

Eine praktische Vorprüfung vor der Anmeldung läuft in einer klaren Reihenfolge ab:

  1. Halten Sie es vertraulich. Offenbaren Sie die Erfindung nicht öffentlich vor der Anmeldung, denn eine öffentliche Offenbarung kann die Neuheit vernichten. Verwenden Sie eine Vertraulichkeitsvereinbarung, wenn Sie darüber sprechen müssen.
  2. Definieren Sie die Erfindung klar. Notieren Sie, was daran neu ist und welches technische Problem sie löst, damit die Recherche gezielt durchgeführt werden kann.
  3. Führen Sie eine Neuheitsrecherche durch. Recherchieren Sie den Stand der Technik weltweit, idealerweise mit einem Patentanwalt, der Ansprüche und Klassifikationen lesen kann.
  4. Beurteilen Sie den erfinderischen Schritt. Vergleichen Sie den nächstkommenden Stand der Technik und beurteilen Sie ehrlich, ob der Unterschied mehr als eine naheliegende Abwandlung ist.
  5. Bestätigen Sie, dass sie nicht ausgeschlossen ist. Vergleichen Sie die Erfindung mit den oben genannten ausgeschlossenen Kategorien.

Wenn Sie nach diesen Schritten noch immer glauben, eine patentierbare Erfindung in der Türkei zu besitzen, sind Sie in einer weit stärkeren Position für eine Anmeldung. Unserer Erfahrung nach verlaufen Anmeldungen, die durch eine saubere Vorrecherche gestützt werden, bei TÜRKPATENT reibungsloser und stoßen auf weniger Einwände.

Patentierbarkeitsvoraussetzungen in der Türkei im Vergleich zum Gebrauchsmuster

Die Patentierbarkeitsvoraussetzungen in der Türkei sind für ein Patent strenger als für ein Gebrauchsmuster, was von Bedeutung ist, wenn Ihre Erfindung eine echte, aber bescheidene Verbesserung ist. Ein Gebrauchsmuster schützt eine Erfindung, die neu und gewerblich anwendbar ist, ohne einen erfinderischen Schritt zu erfordern; eine Idee, die den erfinderischen-Schritt-Test für ein Patent nicht besteht, kann daher noch für ein Gebrauchsmuster infrage kommen. Der Kompromiss ist eine kürzere Laufzeit und ein engerer Schutzbereich. Die beiden Wege vergleichen sich wie folgt:

  • Neuheit: für Patent und Gebrauchsmuster gleichermaßen erforderlich.
  • Erfinderischer Schritt: für ein Patent erforderlich, für ein Gebrauchsmuster nicht erforderlich.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: für beide erforderlich.
  • Schutzdauer: bis zu zwanzig Jahre für ein Patent und bis zu zehn Jahre für ein Gebrauchsmuster, zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels.
  • Verfahren und chemische Stoffe: können patentiert, aber nicht als Gebrauchsmuster geschützt werden.
  • Prüfung: Ein Patent durchläuft eine vollständige materielle Prüfung, während ein Gebrauchsmuster einem leichteren Verfahren ohne Prüfung des erfinderischen Schritts folgt.

Diese Angaben sind indikativ und nur zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels aktuell, da amtliche Gebühren und Verfahrensregeln regelmäßig überarbeitet werden; bestätigen Sie die aktuelle Lage mit einem Patentanwalt. Wenn Ihre Erfindung alle drei Patenttests besteht, ist ein Patent in der Regel der wertvollere Schutzrechtstitel. Ist sie neu, aber inkrementell, kann das Gebrauchsmuster eine sinnvolle, schnellere Alternative sein.

Häufige Gründe, warum eine Erfindung die Patentierbarkeitsvoraussetzungen in der Türkei nicht erfüllt

Die meisten Ablehnungen gehen auf eine Handvoll vermeidbarer Fehler gegenüber den Patentierbarkeitsvoraussetzungen in der Türkei zurück. Diese im Voraus zu kennen ist der einfachste Weg, Ihre Anmeldung zu schützen:

  • Öffentliche Offenbarung vor der Anmeldung. Die Erfindung zuerst zu zeigen oder zu verkaufen kann die Neuheit vernichten und ist der häufigste selbstverschuldete Misserfolg.
  • Kein echter erfinderischer Schritt. Die Änderung ist etwas, das ein Fachmann als naheliegend betrachten würde, und erfüllt daher diese zentrale Anforderung nicht.
  • Zugehörigkeit zu einer ausgeschlossenen Kategorie. Die Idee ist eine Geschäftsmethode, eine Entdeckung oder eine Behandlungsmethode.
  • Schwache oder enge Ansprüche. Die Ansprüche definieren den Schutzumfang, und schlecht formulierte Ansprüche werden entweder abgelehnt oder schützen nahezu nichts.
  • Auslassen der Neuheitsrecherche. Eine Anmeldung ohne Prüfung des Stands der Technik endet häufig mit einer Ablehnung, die eine Recherche hätte voraussagen lassen.

Zu bestimmen, ob Sie die Patentierbarkeitsvoraussetzungen in der Türkei erfüllen, bevor Sie einreichen und nicht danach, ist das, was eine reibungslose Erteilung von einer kostspieligen Ablehnung unterscheidet.

Eine patentierbare Erfindung in der Türkei ist eine, die weltweit neu ist, wirklich erfinderisch ist, gewerblich anwendbar ist und nicht auf der Ausschlussliste steht. Ob Sie ein bekanntes Produkt verfeinern oder etwas völlig Neues entwickeln: zu lernen, wie man eine Erfindung in der Türkei patentieren lässt, läuft auf diese vier Punkte hinaus. Leo Patent, eine Kanzlei für Marken- und Patentanwälte in Istanbul, hilft türkischen und ausländischen Erfindern dabei, die Patentierbarkeit zu beurteilen, Neuheitsrecherchen durchzuführen und Anmeldungen bei TÜRKPATENT einzureichen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Häufig gestellte Fragen

Was macht eine Erfindung in der Türkei patentierbar?

Eine patentierbare Erfindung in der Türkei muss weltweit neu sein, einen erfinderischen Schritt aufweisen, gewerblich anwendbar sein und nicht unter eine ausgeschlossene Kategorie gemäß Gesetz Nr. 6769 fallen. Erfüllt sie alle drei positiven Tests und vermeidet die Ausschlüsse, kann TÜRKPATENT ein Patent erteilen, das bis zu zwanzig Jahre ab der Anmeldung gilt.

Was sind die Patentierbarkeitsvoraussetzungen in der Türkei?

Die Patentierbarkeitsvoraussetzungen in der Türkei sind Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit, gemeinsam angewendet. Neuheit bedeutet, dass die Erfindung nirgendwo auf der Welt bereits öffentlich zugänglich ist; erfinderischer Schritt bedeutet, dass sie für einen Fachmann nicht naheliegend ist; gewerbliche Anwendbarkeit bedeutet, dass sie in der Industrie hergestellt oder genutzt werden kann. Alle drei müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Was kann in der Türkei patentiert werden und was nicht?

Was in der Türkei patentiert werden kann, umfasst Produkte, Vorrichtungen, Verfahren, chemische Verbindungen und technische Verbesserungen, die die drei Tests erfüllen. Was nicht patentiert werden kann, umfasst Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische und Geschäftsmethoden, Computerprogramme ohne technischen Effekt, ästhetische Schöpfungen sowie am Körper angewendete medizinische Behandlungs- oder Diagnosemethoden.

Vernichtet die Offenbarung meiner Erfindung ihre Neuheit?

Die öffentliche Offenbarung Ihrer Erfindung vor der Anmeldung kann ihre Neuheit vernichten, da die Türkei einen absoluten Neuheitsbegriff anwendet. Eine Beschreibung in einer Zeitschrift, eine Präsentation auf einer Messe, eine Online-Veröffentlichung oder ein öffentlicher Verkauf können alle als Stand der Technik gelten. Die Türkei gewährt eine zwölfmonatige Schonfrist für eigene Offenbarungen des Erfinders, viele andere Länder jedoch nicht; der sicherste Weg ist daher, die Erfindung vertraulich zu halten und zuerst anzumelden.

Kann meine Erfindung in der Türkei patentierbar sein, wenn es sich nur um eine kleine Verbesserung handelt?

Eine kleine Verbesserung kann in der Türkei noch patentierbar sein, wenn sie neu und für einen Fachmann nicht naheliegend ist. Wenn die Verbesserung etwas ist, zu dem ein kompetenter Spezialist ohne erfinderischen Aufwand gelangen würde, besteht sie in der Regel den erfinderischen-Schritt-Test nicht; sie kann aber noch für ein Gebrauchsmuster infrage kommen, das keinen erfinderischen Schritt erfordert.

Wie lange gilt ein Patent in der Türkei?

Ein Patent in der Türkei gilt bis zu zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag, zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels, sofern die jährlichen Aufrechterhaltungsgebühren entrichtet werden. Ein Gebrauchsmuster gilt bis zu zehn Jahre. Keines der Rechte kann über seine Laufzeit hinaus verlängert werden, und ein versäumter Aufrechterhaltungszahlung kann zum vorzeitigen Erlöschen des Rechts führen.

Brauche ich einen Patentanwalt, um in der Türkei zu prüfen und anzumelden?

Wenn Sie in der Türkei ansässig sind, sind Sie nicht verpflichtet, einen Patentanwalt für die Anmeldung zu beauftragen; professionelle Unterstützung bei der Neuheitsrecherche und der Formulierung der Ansprüche verbessert Ihre Erfolgschancen jedoch erheblich. Ausländische Anmelder, die nicht in der Türkei ansässig sind, müssen einen zugelassenen türkischen Patentanwalt bevollmächtigen, um in ihrem Namen zu handeln.

Über Leo Patent

Leo Patent ist eine führende Kanzlei für Marken- und Patentanwälte (marka ve patent vekili), die ausländische und türkische Mandanten in der ganzen Türkei betreut. Die Kanzlei ist beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) und der Handelskammer Istanbul (Registrierungsnr. 308755-5) eingetragen und bearbeitet Marken-, Patent-, Design- und sonstige Eintragungen des geistigen Eigentums in der Türkei und international.

Dieser Artikel wurde unter der Aufsicht von Burak Ünal, Geschäftsführer von Leo Patent, eingetragenem Markenanwalt (TÜRKPATENT Reg.-Nr. 2900) und eingetragenem Patentanwalt (TÜRKPATENT Reg.-Nr. 1677), erstellt. Er hat einen Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaft von der Bogazici-Universität (2016) und einen Master in Finanzen von der London School of Economics, die er als Chevening-Stipendiat besucht hat; er ist außerdem Kongressmitglied des Galatasaray Sports Club. Er berät Mandanten auf Türkisch, Englisch, Französisch und Chinesisch. In der Türkei sind Marken- und Patentanwälte ein eigenständiger, geregelter Beruf, getrennt von Rechtsanwälten: Burak Ünal ist kein Rechtsanwalt, und Leo Patent erbringt keine Rechtsanwaltsleistungen oder Gerichtsvertretung.

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