Patentanmeldung
Die Einreichung einer Patentanmeldung in der Türkei ist nicht nur eine Papierübung. Es ist eine langfristige geschäftliche Entscheidung, die bestimmt, ob Ihre Erfindung tatsächlich durchsetzbar, lizenzierbar und verteidigbar ist auf einem der größten aufstrebenden Märkte der Welt und über den europäischen Zollkorridor hinweg, an dem die Türkei liegt. Machen Sie die Anmeldung richtig, und Sie sichern sich 20 Jahre Exklusivität in einem Land mit aktiven Gerichten und einem funktionierenden Durchsetzungssystem. Machen Sie es falsch, und Sie können ein Jahrzehnt damit verbringen herauszufinden, dass Ihre Ansprüche das Produkt, das Sie tatsächlich verkaufen, nicht wirklich abdecken. Bei Leo Patent entwerfen, reichen wir Patentanmeldungen ein und verfolgen sie vor dem Türkischen Patent- und Markenamt (Türk Patent ve Marka Kurumu, auch bekannt als TÜRKPATENT) für Erfinder, Universitäten, KMU und multinationale Konzerne. Dieser Leitfaden führt Sie durch, wie das türkische Patentsystem unter dem Gewerblichen Schutzgesetz Nr. 6769 funktioniert, was der Prozess tatsächlich an Zeit und Geld kostet und was jeder Anmelder, ob lokal oder ausländisch, vor der Anmeldung wissen sollte.
Alle drei Wege münden in dasselbe türkische Durchsetzungsregime. Nach Erteilung oder Validierung sind die Rechte und Rechtsmittel identisch.
Die Einfachheit der türkischen Vollmachtsanforderungen, ohne Notariatsbeglaubigung, Apostille und konsularische Legalisierung, ist ein echter praktischer Vorteil des türkischen Systems. Eine signierte PDF, die uns per E-Mail zugesandt wird, reicht aus, um zu beginnen.
Warum Patentschutz in der Türkei wichtig ist
Die Türkei ist seit 1996 Mitglied des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT), seit 2000 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und seit mehr als einem Jahrhundert der Pariser Verbandsübereinkunft. Sie ist eine vollständig in das internationale Patentsystem integrierte Rechtsordnung. Allerdings wird ein türkisches Patent nur vom TÜRKPATENT und den türkischen IP-Gerichten erteilt, geprüft und durchgesetzt. Warum dies in der Praxis wichtig ist:- Die Türkei ist ein Produktionsstandort für die EU, den Nahen Osten, Nordafrika und Zentralasien. Ohne türkisches Patent kann Ihre Technologie legal kopiert, hergestellt und aus der Türkei in Drittmärkte exportiert werden, die selbst Ihre ausländischen Patente nicht anerkennen.
- Die türkischen Zollbehörden können verletzende Importe oder Exporte nicht zurückhalten, es sei denn, Sie besitzen ein registriertes türkisches Patent (oder ein validiertes europäisches Patent) und haben es für die Zolldurchsetzung registriert.
- Türkische Gerichte werden ausländische Patente nicht durchsetzen. Die EP-Validierung in der Türkei innerhalb der 3-monatigen Frist ist obligatorisch und hat keine automatische Wirkung.
- Lizenzierung, Technologietransfer und universitäre Ausgründungen in der Türkei stützen sich auf registrierte Patente als vertraglichen Vermögenswert. Nicht registriertes Know-how ist weit schwächer.
- Das First-to-File-Prinzip gilt. Jede Offenbarung vor der Anmeldung, einschließlich Konferenzposter, Messen und Online-Produkteinführungen, kann die Neuheit gemäß Artikel 83 des IP-Gesetzes Nr. 6769 zerstören, mit einer nur engen 12-monatigen Schonfrist gemäß Artikel 84.
Warum Leo Patent wählen
Leo Patent ist eine türkische Kanzlei für geistiges Eigentum, die auf einem einfachen Prinzip aufbaut: Der Patentanwalt, der Ihre Anmeldungen unterzeichnet, ist dieselbe Person, die Ihre E-Mails beantwortet. Kein ausgelagertes Drafting, kein Nachwuchspersonal, das Anspruchsänderungen behandelt, und keine undurchsichtige Stundenabrechnung bei Routine-Verfolgungsarbeit. Die Kanzlei wird geleitet von Burak Unal, einem registrierten türkischen Patentanwalt (Registrierungsnummer 1677) und registrierten türkischen Markenanwalt (Registrierungsnummer 2900), der berechtigt ist, Anmelder direkt vor dem TÜRKPATENT zu vertreten. Die Kanzlei wird gemeinsam mit einem leitenden türkischen Rechtsanwalt, Herrn Kaan Karanfiloglu, geführt, der ebenfalls Markenanwalt ist. Die Registrierungsnummer von Kaan Karanfiloglu bei der Istanbuler Anwaltskammer ist 58270, und seine Registrierungsnummer beim türkischen Anwaltsverband ist 133074. Was ausländische Mandanten uns konsequent als geschätzt mitteilen:- Direkter Zugang zum Marken- und Patentanwalt. Sie korrespondieren von der ersten Bewertung bis zur Erteilung direkt mit einem türkisch qualifizierten Marken- und Patentanwalt. Es gibt keinen Account Manager in der Mitte.
- Fließende englische Verfolgung. Office Actions, Prüfberichte und Berufungen werden in klarer englischer Korrespondenz behandelt, während die vollständige Einhaltung in türkischer Sprache intern erledigt wird.
- Transparente Pauschalgebühren für Anmeldung, nationale Phaseneintritt, EP-Validierung und Standard-Verfolgungsschritte. Jahresgebühren werden nach einem veröffentlichten Tarif berechnet.
- Technische Drafting-Stärke. Wir handhaben Anspruchsdrafting und Änderungsstrategien mit Aufmerksamkeit darauf, wie türkische Prüfer Artikel 83 (Neuheit), Artikel 83(4) (erfinderische Tätigkeit) und Artikel 90 (Klarheit und Stützung) anwenden.
- PCT- und EP-Geläufigkeit. Routinemäßige Bearbeitung des PCT-Eintritts in die nationale Phase in die Türkei und der Validierung europäischer Patente nach den dem Londoner Übereinkommen äquivalenten Regeln, die in der Türkei gelten.
- Strategische Beratung, keine bloße Auftragsannahme. Wir werden Ihnen sagen, wenn ein Gebrauchsmuster eine bessere kommerzielle Wahl ist als ein Patent, wenn Ansprüche vor der Prüfung eingeschränkt werden müssen und wann eine Teilanmeldung die Kosten wert ist.
- Direkte Vertretung vor TÜRKPATENT und dem Re-Examination and Evaluation Board (YİDK). Berufungen, Widersprüche und Post-Grant-Änderungen werden in unserem eigenen Namen im Namen unserer Mandanten eingereicht.
Über Burak Unal, türkischer Marken- und Patentanwalt
Burak Unal ist Markenanwalt und Patentanwalt bei Leo Patent. Er hat 2016 sein Studium an der Universität Bogazici mit einem Abschluss in Betriebswirtschaft abgeschlossen. Er besitzt außerdem einen MSc-Abschluss in Finance von der London School of Economics.
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- Patentanwalt-Registrierungsnummer: 1677
- Markenanwalt-Registrierungsnummer: 2900
- Marken- und Patentanwaltspraxis: Registriert beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT)
- Sprachen: Türkisch (Muttersprache), Englisch (professionell), Französisch (professionell), Chinesisch (professionell)
Wege zum Patentschutz in der Türkei
Ausländische Anmelder erreichen die Türkei über einen von drei verfahrensrechtlichen Wegen. Die Wahl beeinflusst Kosten, Timing, Sprache und Verfolgungsstrategie.| Weg | Anmeldefrist | Sprache | Wann zu wählen |
|---|---|---|---|
| Nationale türkische Anmeldung | Jederzeit (vorbehaltlich Neuheit) | Türkisch (Anmeldung in Englisch erlaubt mit 2-monatiger türkischer Übersetzung) | Direkte Erstanmeldungen; Priorität der Pariser Verbandsübereinkunft innerhalb von 12 Monaten |
| PCT-Eintritt in die nationale Phase | 30 Monate ab frühestem Prioritätsdatum | Türkische Übersetzung erforderlich | Häufigster Weg für ausländische Anmelder; bewahrt globale Anmeldeflexibilität |
| Validierung europäischer Patente | 3 Monate ab EPO-Erteilungsveröffentlichung | Türkische Übersetzung der Ansprüche (Beschreibung auf Englisch kann unter bestimmten Bedingungen akzeptabel sein) | Wenn die EPO-Erteilung erreicht ist und die Türkei zu den benannten Staaten gehört |
Der Patentanmeldungsprozess in der Türkei, Schritt für Schritt
Im Folgenden finden Sie den vollständigen Verfolgungszeitplan von der ersten Anweisung bis zur Erteilung. Die indikativen Zeitpläne spiegeln die typische TÜRKPATENT-Bearbeitung ab 2026 wider. Gesetzliche Fristen sind gesetzlich festgelegt.Schritt 1: Patentierbarkeits- und Handlungsfreiheitsbewertung
Zeitrahmen: 1-3 Wochen Vor dem Drafting oder der Anmeldung empfehlen wir eine fokussierte Patentierbarkeitsrecherche (Neuheit plus erfinderische Tätigkeit) und, wo kommerziell relevant, eine Handlungsfreiheits-(FTO-)Überprüfung gegen türkische Patente und validierte EPs. Das türkische Register, das Europäische Patentregister, Espacenet und türkischsprachige technische Literatur sind alle relevante Stand-der-Technik-Quellen.Schritt 2: Drafting der Beschreibung und Ansprüche
Zeitrahmen: 2-6 Wochen je nach Technologie Wir entwerfen oder überprüfen die Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung und Zeichnungen, um den Artikeln 90-92 des IP-Gesetzes Nr. 6769 zu entsprechen:- Unabhängige und abhängige Anspruchsstruktur, abgestimmt auf die türkische Prüfungspraxis
- Klare Stützung für jeden Anspruch in der Beschreibung
- Zeichnungen im TÜRKPATENT-Format (nummeriert, schwarz-weiß, Strichzeichnungen)
- Zusammenfassung unter 150 Wörtern
- Sequenzlisten (falls zutreffend) im WIPO ST.26-XML-Format
Schritt 3: Einreichung der Anmeldung
Zeitrahmen: Am selben Tag Anmeldungen werden elektronisch über das TÜRKPATENT-Online-Portal eingereicht. Der Anmelder erhält am selben Tag eine offizielle Anmeldenummer und ein Anmeldedatum. Prioritätsansprüche nach der Pariser Verbandsübereinkunft (12 Monate ab der frühesten ausländischen Anmeldung) werden bei der Anmeldung erfasst.Schritt 4: Formale Prüfung
Zeitrahmen: 1-2 Monate TÜRKPATENT prüft die Anmeldung auf formelle Einhaltung, einschließlich Anmelderdaten, Anspruchsstruktur, Zeichnungen, Zusammenfassung, Gebühren, Übersetzung und Vollmacht. Etwaige formelle Mängel müssen innerhalb der vom Amt festgelegten Frist (in der Regel 2 Monate) behoben werden.Schritt 5: Recherchebericht
Zeitrahmen: Typischerweise 6-12 Monate ab Anmeldung TÜRKPATENT erstellt einen Recherchebericht, der den relevanten Stand der Technik identifiziert, zusammen mit einer schriftlichen Stellungnahme zur Neuheit, erfinderischen Tätigkeit und industriellen Anwendbarkeit. Der Anmelder hat 3 Monate Zeit, um Stellung zu nehmen, Ansprüche zu ändern und die Gebühr für die Sachprüfung zu zahlen.Schritt 6: Veröffentlichung
Zeitrahmen: 18 Monate ab frühestem Prioritätsdatum Die Anmeldung wird im Amtsblatt für Patente veröffentlicht. Ab der Veröffentlichung beginnt der vorläufige Schutz gemäß Artikel 97, was bedeutet, dass der Anmelder von Dritten, die die Erfindung nutzen, eine angemessene Entschädigung verlangen kann, zahlbar nach Erteilung des Patents.Schritt 7: Sachprüfung
Zeitrahmen: 12-24 Monate ab Antrag Ein technischer Prüfer von TÜRKPATENT führt eine Sachprüfung zu Neuheit, erfinderischer Tätigkeit, industrieller Anwendbarkeit, Hinlänglichkeit der Offenbarung und Klarheit durch. Bis zu drei Prüfberichte können erstellt werden (Artikel 98). Der Anmelder muss innerhalb von 3 Monaten nach jedem Bericht antworten (gegen Zahlung von Gebühren verlängerbar).Schritt 8: Entscheidung: Erteilung oder Zurückweisung
Zeitrahmen: 3-6 Monate nach der endgültigen Prüfantwort Wenn die Anmeldung alle Anforderungen erfüllt, erlässt TÜRKPATENT eine Erteilungsentscheidung. Der Anmelder zahlt die Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr, und die Patenturkunde wird ausgestellt. Wenn die Anmeldung zurückgewiesen wird, kann der Anmelder innerhalb von 2 Monaten nach Mitteilung Berufung beim Re-Examination and Evaluation Board (YİDK) einlegen. YİDK-Entscheidungen können innerhalb weiterer 2 Monate bei den Ankara-IP-Gerichten angefochten werden.Schritt 9: Post-Grant-Widerspruch
Zeitrahmen: 6 Monate ab Erteilungsveröffentlichung Gemäß Artikel 99 kann jeder Dritte innerhalb von 6 Monaten nach der Erteilungsveröffentlichung einen Post-Grant-Widerspruch einlegen. Zu den Gründen gehören mangelnde Neuheit, mangelnde erfinderische Tätigkeit, unzureichende Offenbarung, hinzugefügter Gegenstand und Berechtigungsfragen. Widersprüche werden von TÜRKPATENT entschieden und können beim YİDK und den IP-Gerichten angefochten werden.Schritt 10: Jahresgebühren
Zeitrahmen: Jährlich, ab dem 2. Jahr Jahresgebühren (Verlängerungsgebühren) sind ab Beginn des 2. Jahres und jedes folgenden Jahres bis zum 20. fällig. Die Gebühren steigen progressiv. Eine 6-monatige Nachfrist mit Zuschlag ist verfügbar. Nichtzahlung führt zum Erlöschen des Patents. Typischer Gesamtzeitrahmen für ein unwidersprochenes türkisches Patent: 3-5 Jahre von der Anmeldung bis zur Erteilung.Erforderliche Dokumente für eine türkische Patentanmeldung
Für die meisten Anmeldungen benötigen wir Folgendes:| Dokument | Erforderlich für | Hinweise |
|---|---|---|
| Name, Adresse, Staatsangehörigkeit des Anmelders | Alle Anmeldungen | Juristische Person muss mit dem Handelsregister übereinstimmen |
| Name(n) und Adresse(n) des Erfinders | Alle Anmeldungen | Die Erfindernennung ist nach Artikel 109 zwingend erforderlich |
| Beschreibung | Alle Anmeldungen | Türkische Übersetzung erforderlich (wir übernehmen) |
| Ansprüche | Alle Anmeldungen | Unabhängige plus abhängige Struktur |
| Zusammenfassung | Alle Anmeldungen | Max. ~150 Wörter |
| Zeichnungen | Wenn in Ansprüchen referenziert | TÜRKPATENT-Format |
| Vollmacht (POA) | Ausländische Anmelder | Keine Notariatsbeglaubigung oder Legalisierung erforderlich. Ein unterzeichneter Scan reicht aus. |
| Prioritätsdokument | Bei Inanspruchnahme der Pariser Priorität | Beglaubigte Kopie innerhalb von 16 Monaten nach Priorität erforderlich |
| Übertragung vom Erfinder (wenn Anmelder ≠ Erfinder) | Alle Anmeldungen | Einfache schriftliche Übertragung akzeptabel |
| Sequenzliste (Biotech) | Falls zutreffend | WIPO ST.26-XML-Format |
| PCT-Daten der internationalen Anmeldung | PCT nationale Phase | Internationale Anmeldenummer, Prioritätsdaten, Übersetzungen |
| EPO-Erteilungstext | EP-Validierung | Erteilter Text plus türkische Übersetzung der Ansprüche |
Arten des Patentschutzes in der Türkei
Das türkische Recht sieht drei unterschiedliche gewerbliche Schutzrechte für technische Schöpfungen vor. Das Richtige auszuwählen ist eine strategische, keine verfahrensrechtliche Entscheidung.1. Erfindungspatente
Das klassische 20-jährige Patent für neue, erfinderische und industriell anwendbare Erfindungen auf jedem Gebiet der Technik. Sachprüfung ist obligatorisch. Patentlaufzeit: 20 Jahre ab Anmeldedatum, vorbehaltlich der Zahlung von Jahresgebühren.2. Gebrauchsmuster
Ein schnelleres, billigeres Schutzrecht der zweiten Stufe für neue und industriell anwendbare technische Erfindungen. Keine Anforderung der erfinderischen Tätigkeit wird bei TÜRKPATENT geprüft (obwohl eine niedrige „nicht offensichtlich für einen Fachmann“-Schwelle weiterhin gilt). Einschränkungen:- Laufzeit: 10 Jahre ab Anmeldedatum (nicht verlängerbar)
- Nicht verfügbar für chemische Substanzen, Pharmazeutika, biotechnologische Erfindungen oder Verfahren
- Schnellere Erteilung, in der Regel innerhalb von 1-2 Jahren
- Niedrigere amtliche Gebühren
- Umwandelbar zu und von einer Patentanmeldung gemäß Artikel 142
3. Validierte Europäische Patente
Vom EPO erteilte europäische Patente können innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung in der Türkei validiert werden gemäß Artikel 60 des IP-Gesetzes Nr. 6769. Nach der Validierung genießt ein EP-TR für den Rest seiner 20-jährigen Laufzeit dieselbe Rechtswirkung wie ein türkisches nationales Patent. Jahresgebühren sind in der Türkei ab der Validierung fällig.Was in der Türkei nicht patentiert werden kann
Gemäß Artikel 82 des IP-Gesetzes Nr. 6769:- Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden
- Ästhetische Schöpfungen (geschützt durch Urheberrecht oder gewerbliche Muster)
- Schemata, Regeln und Verfahren zur Ausführung gedanklicher Akte, zum Spielen oder zur Geschäftstätigkeit als solche
- Computerprogramme als solche (Software mit technischer Wirkung bleibt patentierbar)
- Verfahren der medizinischen oder chirurgischen Behandlung von Menschen und Tieren (obwohl Substanzen und Geräte für solche Verfahren patentierbar sind)
- Pflanzen- oder Tiersorten und im Wesentlichen biologische Verfahren
- Erfindungen, deren kommerzielle Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt
Wer kann in der Türkei ein Patent anmelden?
Es gibt keine Beschränkung der Staatsangehörigkeit. Jeder der folgenden kann eine türkische Patentanmeldung einreichen:- Türkische Einzelpersonen und Unternehmen: direkte Einreichung oder über einen registrierten Marken- und Patentanwalt
- Ausländische Einzelpersonen (natürliche Personen) jeder Staatsangehörigkeit, die einen registrierten türkischen Patentanwalt bestellen müssen
- Ausländische Unternehmen und juristische Personen, die einen registrierten türkischen Patentanwalt bestellen müssen
- PCT-Anmelder, die innerhalb der 30-Monats-Frist in die türkische nationale Phase eintreten. Eine lokale Vertretung ist erforderlich.
- EPO-Erteilte, die innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung validieren. Eine lokale Vertretung ist erforderlich.
Vorteile der Patentregistrierung in der Türkei
Ein erteiltes türkisches Patent (oder validiertes EP-TR) gibt Ihnen:- Ausschließliche landesweite Rechte zur Herstellung, Nutzung, zum Verkauf, zum Angebot zum Verkauf und zum Import der patentierten Erfindung für bis zu 20 Jahren ab Anmeldung
- Das Recht, direkte und indirekte Verletzungen zu verhindern gemäß den Artikeln 86 und 87 des IP-Gesetzes Nr. 6769
- Das Recht, zivile Verletzungsklagen zu erheben auf Unterlassung, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung, Vernichtung verletzender Waren und Veröffentlichung des Urteils
- Das Recht, Strafanzeigen zu erstatten wegen vorsätzlicher Verletzung bestimmter Arten von Patentrechten
- Zolldurchsetzung: das Patent für die Grenzhaltung verletzender Importe und Exporte registrieren
- Lizenzierung und Technologietransfer: exklusive, nicht-exklusive und Zwangslizenzen werden anerkannt, und die Eintragung beim TÜRKPATENT bietet Durchsetzbarkeit gegen Dritte
- Vermögenswert: Patente sind übertragbar, hypothekenfähig und können in der Bilanz bewertet werden
- Stellung bei Normungsverfahren und FRAND-Streitigkeiten: Türkische Gerichte haben wichtige SEP-Fälle behandelt
- Vorläufiger Schutz ab Veröffentlichung gemäß Artikel 97. Entschädigungsansprüche können nach Erteilung des Patents auf das Veröffentlichungsdatum zurückgehen.
Häufige Fehler, die ausländische Anmelder in der Türkei machen
Nach vielen Jahren der Patentverfolgung vor TÜRKPATENT sehen wir, dass die teuersten Fehler einem vorhersehbaren Muster folgen:- Verpassen der 30-monatigen PCT-Frist. Die Türkei wendet eine strenge 30-monatige Frist für den Eintritt in die nationale Phase ab dem frühesten Prioritätsdatum an. Verspäteter Eintritt ist in der Regel nicht wiederherstellbar ohne außergewöhnliche unbeabsichtigte Gründe, und der Standard ist hoch. Tragen Sie Ihre Fristen sorgfältig in den Kalender ein.
- Verpassen des 3-monatigen EP-Validierungsfensters. Europäische Patente haben keine automatische Wirkung in der Türkei. Wenn die 3-monatige Validierungsfrist ab Erteilungsveröffentlichung verpasst wird, ist das Patent in der Türkei nicht durchsetzbar. Das ist eine kostspielige Versäumnis bei Portfolios, die fünfstellige Verfolgungsgebühren beim EPO gezahlt haben.
- Einreichung ohne Übersetzungsstrategie. Schlechte türkische Übersetzungen führen zu Klarheitszurückweisungen, unbeabsichtigter Einschränkung von Ansprüchen und Rechtsstreitproblemen Jahre später. Die Übersetzungsqualität ist eine Verfolgungsvariable, keine administrative.
- Offenbarung der Erfindung vor der Anmeldung. Artikel 84 sieht nur eine 12-monatige Schonfrist für Offenbarungen vom Erfinder vor. Die meisten öffentlichen Offenbarungen zerstören die Neuheit weiterhin. Reichen Sie vor Messen, Artikeln und Produkteinführungen ein.
- Auswahl des falschen Schutztyps. Die Anmeldung eines vollständigen Patents auf ein mechanisches Produkt mit kurzer Lebensdauer ist oft falsch. Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters auf ein Arzneimittel ist unmöglich. Die Wahl zwischen Patent, Gebrauchsmuster, EP-Validierung und Geschäftsgeheimnis ist strategisch, nicht verfahrensrechtlich.
- Überspringen der FTO-Analyse. Ein erteiltes Patent gibt Ihnen nicht das Recht, die Erfindung auszuüben, wenn ein Drittpatent dominiert. FTO in der Türkei ist eine eigene Übung, getrennt von der Patentierbarkeit.
- DIY-Einreichungen oder nicht spezialisierte Agenten. Ausländische Anmelder, die versuchen, über einen allgemeinen Rechtsbeistand oder nicht spezialisierte Agenten einzureichen, akzeptieren routinemäßig zu enge Anspruchsänderungen, verpassen YİDK-Berufungsfristen oder versäumen es, Teilrechte zu wahren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wie lange dauert es, ein Patent in der Türkei zu erhalten?
Ein türkisches nationales Patent dauert in der Regel 3 bis 5 Jahre von der Anmeldung bis zur Erteilung für eine unwidersprochene Anmeldung. PCT-nationale Phasenzugänge und EP-Validierungen haben ihre eigenen Timing-Dynamiken. Gebrauchsmuster sind schneller, in der Regel 1 bis 2 Jahre. Post-Grant-Widersprüche, falls eingelegt, können weitere 12-18 Monate hinzufügen.2. Wie viel kostet die Anmeldung eines Patents in der Türkei?
Die Gesamtkosten hängen von der Komplexität der Technologie, der Anzahl der Ansprüche, der Prüfungshistorie, der Übersetzungslänge und davon ab, ob Sie als nationale, PCT-nationale Phase oder EP-Validierung anmelden. Als Richtwert für PCT-Eintritt in die nationale Phase in die Türkei liegen die gesamten Anmeldekosten (amtliche Gebühren plus Anwaltsgebühren plus Übersetzung) typischerweise zwischen 1.500 EUR und 4.000 EUR. EP-Validierungen sind in der Regel niedriger, im Bereich von 800-2.000 EUR. Die Sachprüfung und Jahresgebühren kommen hinzu. Leo Patent stellt vor Beginn jeder Arbeit ein schriftliches Pauschalpreisangebot zur Verfügung.3. Können Ausländer ein Patent in der Türkei anmelden?
Ja. Jede ausländische Einzelperson oder Gesellschaft kann unter genau denselben Bedingungen wie türkische Bürger ein türkisches Patent erhalten, mit voller Inländerbehandlung nach der Pariser Verbandsübereinkunft, dem PCT und dem EPÜ. Die einzige Anforderung ist, dass ausländische Anmelder ohne Wohnsitz oder Geschäftssitz in der Türkei einen registrierten türkischen Patentanwalt bestellen müssen.4. Ist die Türkei Mitglied des PCT?
Ja. Die Türkei ist seit dem 1. Januar 1996 Mitglied des Patentzusammenarbeitsvertrags. PCT-Anmelder können die Türkei benennen und innerhalb von 30 Monaten ab dem frühesten Prioritätsdatum in die türkische nationale Phase eintreten.5. Ist die Türkei Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens?
Ja. Die Türkei ist seit dem 1. November 2000 Mitglied des EPÜ. Vom EPO erteilte europäische Patente können innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung in der Türkei validiert werden.6. Was ist ein türkisches Gebrauchsmuster und wann sollte ich eines anmelden?
Ein Gebrauchsmuster ist ein Patentrecht zweiter Stufe mit einer 10-jährigen Laufzeit, das für neue, industriell anwendbare technische Erfindungen verfügbar ist. Es wird beim TÜRKPATENT nicht auf erfinderische Tätigkeit geprüft, was die Erteilung schneller und billiger macht. Es ist nicht verfügbar für Chemikalien, Pharmazeutika, Biotechnologie oder Verfahren. Gebrauchsmuster eignen sich gut für mechanische und elektromechanische Erfindungen mit kurzen kommerziellen Lebenszyklen und für KMU, die schnellen, kostengünstigeren Schutz benötigen.7. Wie lange ist ein türkisches Patent gültig?
Ein türkisches Erfindungspatent ist 20 Jahre ab Anmeldedatum gültig (nicht ab Erteilung), vorbehaltlich der Zahlung von Jahresgebühren ab dem 2. Jahr. Ein Gebrauchsmuster ist 10 Jahre ab Anmeldedatum gültig, nicht verlängerbar.8. Kann ich Priorität von einer ausländischen Patentanmeldung beanspruchen?
Ja. Nach der Pariser Verbandsübereinkunft erkennt die Türkei Prioritätsansprüche an, die innerhalb von 12 Monaten nach der ersten ausländischen Anmeldung eingereicht werden. Eine beglaubigte Kopie des Prioritätsdokuments muss innerhalb von 16 Monaten nach dem Prioritätsdatum vorgelegt werden.9. Muss ich mein Patent ins Türkische übersetzen?
Ja. Die türkische Patentanmeldung, einschließlich Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung und Text der Zeichnungen, muss in Türkisch eingereicht werden, oder bei der Anmeldung in Englisch mit einer türkischen Übersetzung, die innerhalb von 2 Monaten eingereicht wird. Für die EP-Validierung ist eine türkische Übersetzung der Ansprüche erforderlich. Die Übersetzungsqualität wirkt sich direkt auf das Verfolgungsergebnis aus.10. Was passiert, wenn meine türkische Patentanmeldung zurückgewiesen wird?
Wenn TÜRKPATENT Ihre Anmeldung nach der Sachprüfung zurückweist, haben Sie 2 Monate Zeit, beim Re-Examination and Evaluation Board (YİDK) Berufung einzulegen. Wenn YİDK die Zurückweisung bestätigt, können Sie innerhalb von 2 Monaten nach Mitteilung eine Aufhebungsklage bei den Ankara-IP-Gerichten erheben. Leo Patent bearbeitet alle drei Ebenen.11. Kann ein türkisches Patent angefochten werden?
Ja. Nach Artikel 99 des IP-Gesetzes Nr. 6769 kann jeder Dritte innerhalb von 6 Monaten nach der Erteilungsveröffentlichung einen Post-Grant-Widerspruch einlegen. Zu den Gründen gehören mangelnde Neuheit, mangelnde erfinderische Tätigkeit, unzureichende Offenbarung, hinzugefügter Gegenstand und Berechtigungsfragen. Außerhalb des 6-monatigen Fensters muss die Nichtigkeit durch Gerichtsverfahren gesucht werden.12. Kann ich ein Patent in der Türkei in Englisch anmelden?
Ja, bei der Anmeldung können Sie die Anmeldung in Englisch einreichen. Eine türkische Übersetzung muss jedoch innerhalb von 2 Monaten ab dem Anmeldedatum eingereicht werden. Alle nachfolgenden Verfolgungshandlungen (Antworten, Änderungen, Berufungen) werden auf Türkisch durchgeführt.13. Was ist der Unterschied zwischen einem türkischen Patent und einem in der Türkei validierten europäischen Patent?
Nach Erteilung oder Validierung haben beide identische Rechtswirkung in der Türkei. Die Durchsetzungsrechte, die Jahresgebühren (in beiden Fällen an TÜRKPATENT gezahlt) und die gerichtlichen Rechtsmittel sind die gleichen. Der verfahrensrechtliche Unterschied liegt im Verfolgungsstadium. Ein türkisches nationales Patent wird vom TÜRKPATENT geprüft, während ein EP-TR vom EPO geprüft wird und in der Türkei nur einen Validierungsschritt erfordert.14. Kann ich mein türkisches Patent lizenzieren?
Ja. Türkische Patente können exklusiv, nicht-exklusiv oder unterlizenziert werden. Zwangslizenzen sind auch in begrenzten Fällen gemäß den Artikeln 129-137 des IP-Gesetzes Nr. 6769 verfügbar. Um gegen Dritte durchsetzbar zu sein, müssen Lizenzverträge beim TÜRKPATENT eingetragen werden.15. Sind Softwareerfindungen in der Türkei patentierbar?
Computerprogramme „als solche“ sind nach Artikel 82(2)(c) von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Allerdings sind softwareimplementierte Erfindungen, die einen technischen Effekt erzeugen, beispielsweise die Steuerung industrieller Prozesse, Bildverarbeitung, Telekommunikationsprotokolle oder Verschlüsselung, in der Türkei patentierbar. Die Prüfungspraxis ist weitgehend an die EPO-Standards angepasst.16. Sind pharmazeutische und biotechnologische Erfindungen in der Türkei patentierbar?
Ja. Pharmazeutische Verbindungen, Formulierungen, Salze, Polymorphe, zweite medizinische Verwendungen (im EPÜ-2000-Format „Verbindung zur Verwendung“), biotechnologische Verfahren und isoliertes biologisches Material sind nach Artikel 82 in der Türkei patentierbar. Methoden der medizinischen oder chirurgischen Behandlung sind es nicht. Pflanzen- und Tiersorten und im Wesentlichen biologische Verfahren für deren Erzeugung sind als solche nicht patentierbar.17. Muss ich jedes Jahr Jahresgebühren zahlen?
Ja. Jahresgebühren (Verlängerungsgebühren) sind ab dem Beginn des 2. Jahres der Patentlaufzeit und jedes Jahr danach bis zu 20 Jahren fällig. Die Gebühren steigen progressiv. Eine 6-monatige Nachfrist mit Zuschlag ist verfügbar. Nichtzahlung führt zum Erlöschen des Patents, und das Erlöschen ist in der Regel nicht wiederherstellbar.18. Kann ich eine Teilpatentanmeldung in der Türkei einreichen?
Ja. Teilanmeldungen gemäß Artikel 91 können jederzeit eingereicht werden, bevor TÜRKPATENT die Erteilungsentscheidung ausstellt. Die Teilanmeldung behält das ursprüngliche Anmelde- oder Prioritätsdatum für den in der Stammanmeldung offenbarten Gegenstand bei.19. Schützt ein türkisches Patent mich in der EU?
Nein. Ein türkisches Patent ist territorial, und der Schutz erstreckt sich nur auf die Republik Türkei. Für EU-Schutz reichen Sie separat beim EPO ein (Validierung in EU-Mitgliedstaaten) oder durch nationale Anmeldungen. Leo Patent koordiniert routinemäßig türkische, EP- und PCT-Anmeldungen.Reichen Sie Ihr Patent in der Türkei ein: Sprechen Sie mit einem registrierten türkischen Patentanwalt
Wenn Sie sich darauf vorbereiten, eine neue Erfindung anzumelden, in die türkische PCT-nationale Phase einzutreten, ein europäisches Patent in der Türkei zu validieren oder auf einen Prüfungsbericht zu antworten, kann Leo Patent helfen. Wir bieten:- Eine kostenlose erste Patentierbarkeitsbewertung
- Ein schriftliches Pauschalpreisangebot, das amtliche Gebühren, Anwaltsgebühren und Übersetzung abdeckt
- Einreichung innerhalb von 1-5 Werktagen nach Anweisung (je nach Übersetzungsumfang)
- Direkte, englischsprachige Korrespondenz mit einem registrierten türkischen Patentanwalt während der gesamten Verfolgung
Verfahren zur Patentanmeldung

Burak Ünal
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