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Markenlöschung wegen Nichtbenutzung Türkei: So Geht’s

Die Markenlöschung wegen Nichtbenutzung in der Türkei gibt einem Unternehmen einen klaren Weg, eine eingetragene Marke zu beseitigen, die brachliegt und den eigenen Namen blockiert. Nach türkischem Recht kann eine Marke, die fünf Jahre am Stück nicht ernsthaft benutzt wurde, ganz oder teilweise gelöscht werden, wodurch der Name für jemanden frei wird, der bereit ist, unter ihm Handel zu treiben.

Die kurze Antwort: Sie stellen beim türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) einen Antrag gegen eine Marke, die fünf Jahre lang ohne ernsthafte geschäftliche Nutzung geblieben ist. Der Inhaber trägt dann die Beweislast, dass er die Marke benutzt hat. Kann er das nicht, wird die Eintragung für die Waren und Dienstleistungen gelöscht, die er nicht benutzt hat.

Was ist eine Markenlöschung wegen Nichtbenutzung in der Türkei?

Die Markenlöschung wegen Nichtbenutzung in der Türkei ist das Verfahren, mit dem eine eingetragene Marke, ganz oder teilweise, gelöscht wird, weil der Inhaber sie nicht ernsthaft genutzt hat. Eine Marke ist ein Monopol auf einen Namen oder ein Zeichen, und das türkische Recht gewährt dieses Monopol unter der Voraussetzung, dass die Marke im Handel benutzt wird und nicht nur gehortet wird, um Wettbewerber zu blockieren. Bleibt eine Marke ungenutzt, erlaubt das Gesetz anderen, sie zurückzuerobern.

Das ist wichtig, weil in der Türkei das First-to-File-Prinzip gilt. Die Partei, die zuerst anmeldet, hält in der Regel das Recht, selbst gegenüber einem Unternehmen, das den Namen zuvor im Ausland benutzt hat. Hat jemand einen Namen eingetragen, der Ihrem ähnelt, und ihn nie benutzt, müssen Sie ihn möglicherweise nicht umgehen. Sie können unter Umständen eine Marke wegen Nichtbenutzung in der Türkei löschen lassen und an ihrer Stelle sauber anmelden.

Die Fünf-Jahres-Regel zur Nichtbenutzung in der Türkei

Die Grundregel ist einfach: Eine eingetragene Marke muss innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung ernsthaft benutzt werden, und diese Benutzung darf danach nicht fünf aufeinanderfolgende Jahre lang unterbrochen sein. Diese Fünf-Jahres-Regel zur Nichtbenutzung in der Türkei steht im Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 6769, das seit 2017 die türkischen IP-Rechte regelt. Sobald eine Marke fünf Jahre lang ohne echte Benutzung im Register steht, wird sie angreifbar.

Die Frist ist genau festgelegt. Sie läuft ab dem Datum des Abschlusses der Eintragung, nicht ab dem Anmeldedatum, und betrachtet die Benutzung innerhalb der Türkei für die Waren und Dienstleistungen, die die Marke tatsächlich abdeckt. Eine Marke, die für eine Klasse benutzt, aber für fünf eingetragen wurde, kann für die vier ungenutzten Klassen gelöscht werden. Die Fünf-Jahres-Regel zur Nichtbenutzung in der Türkei ist daher kein Alles-oder-nichts-Prinzip; eine teilweise Löschung ist üblich und oft das eigentliche Ziel, weil man meist nur die konkreten Waren oder Dienstleistungen braucht, die einen blockieren.

Wer Kann eine Markenlöschung wegen Nichtbenutzung in der Türkei Beantragen?

Jede interessierte Partei kann eine Markenlöschung wegen Nichtbenutzung in der Türkei beantragen. Sie müssen keine identische ältere Marke besitzen. In der Praxis stammen die meisten Anträge von einem blockierten Unternehmen: einer Firma, deren eigene Anmeldung wegen der ungenutzten Marke abgelehnt wurde, einem Unternehmen, das eine Abmahnung erhalten hat, oder einer Marke, die in den türkischen Markt eintreten will und feststellt, dass ihr Name bereits im Register steht.

Da die antragstellende Partei ihre eigene Benutzung nicht nachweisen muss, richtet sich die Aufmerksamkeit ganz auf den eingetragenen Inhaber. In unserer Praxis vor dem TÜRKPATENT hat die stärkste Position, wer einen konkreten geschäftlichen Grund hat, die Marke beseitigt zu sehen, etwa eine eigene anhängige Anmeldung, weil dies echtes Interesse statt eines bloßen Testballons zeigt. Ein eingetragener Marken- und Patentanwalt (marka ve patent vekili) kann vor der Antragstellung bestätigen, ob Ihre Situation einen Antrag trägt.

Was Gilt als Ernsthafte Benutzung einer Marke?

Ernsthafte Benutzung bedeutet echte geschäftliche Nutzung der Marke in der Türkei für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen, nicht eine symbolische Tätigkeit, die nur zur Verteidigung der Eintragung geschaffen wurde. Der Inhaber muss zeigen, dass die Marke den Markt erreicht: tatsächlich unter ihr verkaufte Produkte oder Dienstleistungen und der Name, der den Kunden als Herkunftszeichen präsentiert wird.

Einige Punkte entscheiden die meisten Fälle:

  • Territorium. Die Benutzung muss in der Türkei stattfinden. Verkäufe im Ausland unter demselben Namen zählen in der Regel nicht.
  • Umfang und Ehrlichkeit. Eine Handvoll kurz vor einem Löschungsantrag ausgestellter Rechnungen kann wie eine Scheinbenutzung statt echtem Handel wirken.
  • Die Marke wie eingetragen. Entscheidend ist die Benutzung der Marke in ihrer eingetragenen Form oder in einer Form, die ihren kennzeichnenden Charakter nicht verändert.
  • Benutzung mit Zustimmung. Benutzung durch einen Lizenznehmer oder autorisierten Vertriebspartner zählt als Benutzung durch den Inhaber.
  • Waren gegenüber Dienstleistungen. Die Benutzung für ein Produkt rettet nicht automatisch die Eintragung für nicht verwandte Waren in anderen Klassen.

Die Grenze zwischen ernsthafter und symbolischer Benutzung entscheidet die meisten Fälle, und meist ist es der Beweis, nicht das Argument, der sie zieht.

Wie Man eine Marke wegen Nichtbenutzung Löscht, Schritt für Schritt

Um eine Marke wegen Nichtbenutzung in der Türkei zu löschen, stellen Sie einen Löschungsantrag gegen die betroffene Eintragung und lassen die Beweislast ihre Arbeit tun. Seit dem 10. Januar 2024, Stand bei Verfassung dieses Artikels, werden diese Anträge administrativ vom TÜRKPATENT bearbeitet statt von den Gerichten, eine im Gesetz Nr. 6769 verankerte Änderung. Da sich das genaue Verfahren und die zuständige Stelle ändern können, bestätigen Sie die aktuelle Lage vor der Antragstellung bei einem Marken- und Patentanwalt.

Zu wissen, wie man eine Marke wegen Nichtbenutzung löscht, beginnt mit einer Statusprüfung und folgt einem klaren Weg:

  1. Durchsuchen Sie das TÜRKPATENT-Register, um die Zielmarke, ihr Eintragungsdatum und die genauen Waren und Dienstleistungen zu bestätigen, die sie abdeckt.
  2. Bestätigen Sie, dass die Fünf-Jahres-Frist abgelaufen ist, und ermitteln Sie, welche Klassen tatsächlich ungenutzt sind.
  3. Bereiten Sie den Löschungsantrag vor und geben Sie die Marke, die angegriffenen Klassen und Ihr Interesse an der Sache an.
  4. Reichen Sie den Antrag über einen bevollmächtigten Vertreter ein und zahlen Sie die amtliche Gebühr.
  5. Warten Sie, bis der Inhaber aufgefordert wird, einen Benutzungsnachweis vorzulegen, und reagieren Sie dann auf die vorgelegten Beweise.

Das Verfahren zur Markenlöschung wegen Nichtbenutzung in der Türkei ist inzwischen dokumentengestützt. Sie setzen es in Gang, und der Inhaber muss dann seine Unterlagen öffnen, um die Marke zu verteidigen.

Beweise und Beweislast

Bei einer Löschung wegen Nichtbenutzung liegt die Beweislast beim Markeninhaber, nicht bei der antragstellenden Partei. Das macht diese Maßnahme so wirksam: Sie müssen keine negative Tatsache beweisen. Der Inhaber muss vortreten und die ernsthafte Benutzung im relevanten Fünfjahreszeitraum nachweisen.

Beweise, auf die sich Inhaber typischerweise stützen, um eine Marke zu retten, umfassen:

  • Datierte Rechnungen und Verkaufsunterlagen, die unter der Marke in der Türkei verkaufte Waren oder Dienstleistungen zeigen.
  • Kataloge, Verpackungen, Etiketten und Produktfotos, die die Marke tragen.
  • Datierte Werbe- und Marketingmaterialien, die auf den türkischen Markt zielen.
  • Vertriebs- oder Lizenzverträge, die die Marke in autorisierte Benutzung bringen.
  • Website-Archive, Bestellbestätigungen und Versanddokumente mit Türkei-Bezug.

Als antragstellende Partei besteht Ihre Aufgabe darin, diese Beweise zu prüfen. Ist der Nachweis innerhalb der Frist datiert? Deckt er die konkreten Klassen ab? Zeigt er echten Handel statt einer für den Anlass zusammengestellten Papierspur? Fälle entscheiden sich oft an Lücken in den Unterlagen des Inhabers, etwa Benutzung nur in einer Klasse oder Tätigkeit, die zu spät begann.

Berechtigte Gründe, die Nichtbenutzung Entschuldigen

Nichtbenutzung kann entschuldigt werden, wenn berechtigte Gründe außerhalb der Kontrolle des Inhabers vorliegen. Das Gesetz akzeptiert, dass eine Marke aus legitimen Gründen ungenutzt bleiben kann, sodass eine Löschung nicht automatisch erfolgt, sobald fünf Jahre vergangen sind. Kann der Inhaber ein echtes Hindernis nachweisen, kann die Eintragung trotz fehlender Benutzung bestehen bleiben.

Anerkannte Rechtfertigungen sind eng gefasst und einzelfallbezogen. Einfuhrbeschränkungen oder eine behördliche Zulassung, die ein Produkt tatsächlich benötigt, bevor es verkauft werden kann, können infrage kommen, ebenso wie andere ernsthafte Hindernisse außerhalb der gewöhnlichen Geschäftsentscheidungen des Inhabers. Eine einfache Entscheidung, nicht zu handeln, Geldmangel oder ein vager Plan, die Marke später zu benutzen, zählen nicht. Da dies von Fall zu Fall beurteilt wird, lassen Sie Ihre Position von einem Marken- und Patentanwalt bewerten, bevor Sie sich darauf verlassen.

Zeitrahmen, Kosten und Was Sie Erwarten Können

Eine Löschung wegen Nichtbenutzung geht nicht sofort. Von der Antragstellung bis zur Entscheidung dauert der Prozess in der Regel mehrere Monate, länger, wenn der Inhaber eine umfangreiche Beweisakte einreicht oder die Entscheidung intern angefochten wird. Die Fristen hängen von der Arbeitsbelastung des TÜRKPATENT und davon ab, wie stark die Gegenseite die Marke verteidigt, behandeln Sie jede Zeitangabe daher als groben Anhaltspunkt und nicht als Zusage.

Die Kosten gliedern sich in zwei Teile. Es gibt die amtliche TÜRKPATENT-Gebühr für die Antragstellung und Honorare für die Vorbereitung des Falls und die Beantwortung der Beweise des Inhabers. Amtliche Gebühren ändern sich von Jahr zu Jahr, sodass jede Zahlenangabe nur zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels korrekt ist und Sie die aktuelle Gebührenordnung vor der Antragstellung bestätigen sollten.

Gemessen an den Kosten einer Markenerneuerung oder dem Verlust eines Namens in einem Markt von der Größe der Türkei ist eine gut geführte Löschung meist der geringere Aufwand. Die folgende Liste stellt die Löschung wegen Nichtbenutzung neben die anderen wichtigsten Korrekturinstrumente, damit Sie sehen können, welches zu Ihrer Situation passt:

  • Löschung wegen Nichtbenutzung. Grund: keine ernsthafte Benutzung über fünf Jahre. Am besten geeignet, wenn die Marke eingetragen, aber untätig ist und Sie blockiert.
  • Widerspruch. Grund: ältere Rechte oder Bösgläubigkeit. Am besten geeignet, wenn die Marke noch eine veröffentlichte Anmeldung und noch nicht eingetragen ist.
  • Nichtigerklärung. Grund: Die Marke hätte nie eingetragen werden dürfen. Am besten geeignet, wenn zum Anmeldezeitpunkt ein absolutes oder relatives Hindernis bestand.

Wie Leo Patent Helfen Kann

Wir handeln als Ihr bevollmächtigter Vertreter vor dem TÜRKPATENT, sodass Sie eine Markenlöschung wegen Nichtbenutzung in der Türkei nicht aus dem Ausland managen müssen. Wir bestätigen die Zielmarke und ihre Klassen, beurteilen, ob die Fünf-Jahres-Frist wirklich abgelaufen ist, reichen den Antrag ein und prüfen den vom Inhaber vorgelegten Benutzungsnachweis. Wo eine teilweise Löschung das klügere Ziel ist, konzentrieren wir uns auf die Klassen, die Sie tatsächlich blockieren.

Von Istanbul aus betreuen wir ausländische und türkische Mandanten über den gesamten Lebenszyklus einer Marke hinweg, von Recherchen und Anmeldungen bis hin zu Widersprüchen und Löschungen. Wenn eine ungenutzte Marke zwischen Ihnen und Ihrer Marke in der Türkei steht, handeln Sie eher früher als später, und bestätigen Sie die aktuellen Gebühren, Fristen und Verfahren bei einem Marken- und Patentanwalt, bevor Sie sich festlegen. Eine Markenlöschung wegen Nichtbenutzung in der Türkei, die Unternehmen zügig angehen, ist weit günstiger als der Markenneuaufbau, den ein blockierter Name erzwingen kann.

Häufig Gestellte Fragen

Wie starte ich eine Markenlöschung wegen Nichtbenutzung in der Türkei?

Sie starten eine Markenlöschung wegen Nichtbenutzung in der Türkei, indem Sie beim TÜRKPATENT einen Löschungsantrag gegen eine Marke stellen, die fünf Jahre lang ohne ernsthafte Benutzung geblieben ist. Kann der Inhaber die Benutzung dann nicht nachweisen, wird die Eintragung für die ungenutzten Waren und Dienstleistungen gelöscht.

Wie viele Jahre Nichtbenutzung sind nötig, um eine Marke zu löschen?

Fünf Jahre Nichtbenutzung sind nötig. Nach der Fünf-Jahres-Regel zur Nichtbenutzung in der Türkei muss eine Marke innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung ernsthaft benutzt werden und darf danach nicht fünf aufeinanderfolgende Jahre lang ungenutzt bleiben, sonst wird sie löschbar.

Wer muss beweisen, dass die Marke benutzt wurde?

Der eingetragene Inhaber muss die Benutzung beweisen, nicht die Partei, die die Löschung beantragt. Diese umgekehrte Beweislast macht die Maßnahme wirksam: Sie müssen keine negative Tatsache beweisen, während der Inhaber eine echte geschäftliche Nutzung in der Türkei nachweisen muss.

Kann ich nur einen Teil einer Markeneintragung löschen lassen?

Ja. Hat der Inhaber die Marke für manche Waren oder Dienstleistungen, aber nicht für andere benutzt, können Sie eine Marke wegen Nichtbenutzung in der Türkei nur für die ungenutzten Klassen löschen lassen. Eine teilweise Löschung ist üblich und oft alles, was Sie brauchen, um sich Ihren eigenen Weg freizumachen.

Was gilt als ernsthafte Benutzung einer Marke?

Ernsthafte Benutzung bedeutet echte geschäftliche Nutzung in der Türkei für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen, nachgewiesen durch Verkäufe, Rechnungen, Verpackung und Werbung. Kurz vor einem Löschungsantrag arrangierte Scheinverkäufe oder eine Benutzung nur im Ausland zählen in der Regel nicht.

Läuft das Verfahren über ein Gericht?

Nein, nicht mehr. Seit dem 10. Januar 2024, Stand bei Verfassung dieses Artikels, bearbeitet das TÜRKPATENT Anträge auf Löschung wegen Nichtbenutzung administrativ statt über die Gerichte. Da sich das Verfahren ändern kann, bestätigen Sie die aktuelle Zuständigkeit bei einem Marken- und Patentanwalt.

Kann ein Inhaber eine Marke verteidigen, die er nicht benutzt hat?

Manchmal. Nichtbenutzung kann entschuldigt werden, wenn berechtigte Gründe außerhalb der Kontrolle des Inhabers vorliegen, etwa Einfuhrbeschränkungen oder eine erforderliche behördliche Zulassung. Eine einfache Entscheidung, nicht zu handeln, oder Geldmangel gelten in der Regel nicht als berechtigter Grund.

Muss ich in der Türkei sein, um den Antrag zu stellen?

Nein. Ein eingetragener Marken- und Patentanwalt (marka ve patent vekili) kann als Ihr bevollmächtigter Vertreter vor dem TÜRKPATENT auftreten und das gesamte Verfahren zur Markenlöschung wegen Nichtbenutzung in der Türkei in Ihrem Namen von Istanbul aus abwickeln.

Über Leo Patent

Leo Patent ist eine führende Marken- und Patentanwaltskanzlei (marka ve patent vekili), die ausländische und türkische Mandanten in der gesamten Türkei betreut. Die Kanzlei ist beim türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) und der Handelskammer Istanbul (Registrierungsnr. 308755-5) eingetragen und wickelt Marken-, Patent-, Design- und andere Eintragungen des geistigen Eigentums in der Türkei und international ab.

Dieser Artikel wurde unter der Aufsicht von Burak Ünal erstellt, Geschäftsführer von Leo Patent, eingetragener Markenanwalt (TÜRKPATENT Reg.-Nr. 2900) und eingetragener Patentanwalt (TÜRKPATENT Reg.-Nr. 1677). Er hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft der Boğaziçi-Universität (2016) und einen Master in Finanzwesen von der London School of Economics, den er als Chevening-Stipendiat absolvierte; zudem ist er Kongressmitglied des Galatasaray Sports Club. Er berät Mandanten auf Türkisch, Englisch, Französisch und Chinesisch. In der Türkei sind Marken- und Patentanwälte ein regulierter Beruf, getrennt von Rechtsanwälten: Burak Ünal ist kein Rechtsanwalt, und Leo Patent bietet keine Rechtsanwaltsleistungen oder Vertretung vor Gericht an.

Benötigen Sie Hilfe bei einer Marke oder einem Patent in der Türkei? Kontaktieren Sie Leo Patent für eine Beratung: www.leopatent.com · [email protected] · WhatsApp +90 532 689 48 18.

Haftungsausschluss: Leo Patent ist eine Marken- und Patentanwaltskanzlei (marka ve patent vekili) und keine Rechtsanwaltskanzlei; sie bietet keine Rechtsanwaltsleistungen, Rechtsberatung oder Vertretung vor Gericht an. Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken, und es wird dringend empfohlen, einen qualifizierten Fachmann zur Beurteilung Ihrer persönlichen Situation zu konsultieren. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die aus der Nutzung der Informationen in diesem Artikel entstehen könnten.