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Nicht-traditionelle Marken in der Türkei: Farb-, Klang- und Formmarken

Nicht-traditionelle Marken in der Türkei sind schutzfähig, und sowohl eine einzelne Farbe, ein Jingle als auch die dreidimensionale Form eines Produkts können beim türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) als Marke eingetragen werden. Die Grundregel ist einfach: Das Zeichen muss geeignet sein, Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer zu unterscheiden, und es muss im Register klar und eindeutig dargestellt werden. Dieser Leitfaden erklärt, wie nicht-traditionelle Marken in der Türkei funktionieren, was Farb-, Klang- und Formmarken erfordern und wie die Anmeldung in der Praxis abläuft.

Die meisten Marken beginnen mit einem Wort oder einem Logo. Doch das Zeichen, an das sich Kunden erinnern, ist oft etwas anderes: der Farbton einer Verpackung, eine kurze akustische Signatur, die Silhouette einer Flasche. Das türkische Recht erlaubt den Schutz dieser Zeichen, sofern Sie eine höhere Hürde bei der Unterscheidungskraft nehmen als bei einer gewöhnlichen Wortmarke.

Was sind nicht-traditionelle Marken in der Türkei?

Nicht-traditionelle Marken in der Türkei sind Marken, die etwas anderes als ein übliches Wort oder ein Bildlogo schützen, etwa eine Farbe, einen Klang, eine dreidimensionale Form, eine Position, ein Muster oder eine Bewegung. Das türkische Recht kennt keine abschließende Liste. Nach dem Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 6769 kann jedes Zeichen eine Marke sein, wenn es die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen unterscheidet und im Register so dargestellt werden kann, dass Behörden und die Öffentlichkeit den klaren und eindeutigen Schutzgegenstand bestimmen können.

Diese zweite Bedingung ist für diese Marken am wichtigsten. Ein Wort lässt sich leicht niederschreiben. Ein Grünton oder ein zwei Sekunden langer Klang benötigt eine Darstellung, die keinen Zweifel daran lässt, was genau geschützt ist. Genau hier verlangen die Eintragung von Farbmarken in der Türkei und Klang- und Formmarken in der Türkei mehr Vorbereitung als eine gewöhnliche Anmeldung.

Die Rechtsgrundlage: Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 6769

Die Rechtsgrundlage für nicht-traditionelle Marken in der Türkei ist das Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 6769, das 2017 in Kraft trat und Marken-, Patent-, Design- und geografische Herkunftsangaben regelt. Das Gesetz hat bewusst die frühere Anforderung gestrichen, dass eine Marke „grafisch“ dargestellt werden muss, und damit den Weg für Audiodateien und andere Formate geöffnet, die zu modernen Zeichen passen. TÜRKPATENT prüft die Anmeldungen, und Beschwerden innerhalb der Behörde gehen an den Ausschuss für Wiederprüfung und Bewertung.

Zwei Hürden entscheiden über die meisten dieser Fälle. Die erste ist die Unterscheidungskraft: Das Zeichen muss tatsächlich als Herkunftshinweis wirken, nicht als dekoratives oder funktionales Merkmal, das Käufer als gewöhnlich wahrnehmen. Die zweite ist das Darstellungserfordernis: Ihre Anmeldung muss die Marke präzise definieren. Ausführliche und verlässliche Informationen finden Sie bei TÜRKPATENT (turkpatent.gov.tr) und, für die internationale Perspektive, bei der WIPO (wipo.int) und dem EUIPO (euipo.europa.eu), die vergleichbare Standards anwenden.

Eintragung von Farbmarken in der Türkei

Die Eintragung von Farbmarken in der Türkei ist für eine einzelne Farbe oder eine definierte Farbkombination möglich, doch eine einzelne Farbe gehört zu den am schwersten einzutragenden Markenarten. Der Grund ist, dass Verbraucher eine reine Farbe meist nicht als Marke, sondern als Dekoration wahrnehmen. Um dies zu überwinden, müssen Sie fast immer erworbene Unterscheidungskraft nachweisen, das heißt belegen, dass die Farbe durch lange und intensive Nutzung zum Kennzeichen Ihrer Waren geworden ist.

Wie man eine Farbmarke in der Türkei anmeldet

Um eine Farbmarke in der Türkei anzumelden, reichen Sie das Zeichen mit einer präzisen Farbreferenz statt einer vagen Beschreibung ein. In der Praxis bedeutet das, einen international anerkannten Farbcode anzugeben, zum Beispiel eine Pantone-Referenz, damit der genaue Farbton im Register festgelegt ist. Eine unklare Angabe wie „blau“ reicht nicht aus. Wenn Sie eine Kombination schützen, beschreiben Sie, wie die Farben angeordnet sind, in welchem Verhältnis und an welcher Stelle des Produkts sie erscheinen.

Zu wissen, wie man eine Farbmarke in der Türkei anmeldet, bedeutet auch, frühzeitig Beweise zu sammeln. Verkaufszahlen, Werbeausgaben, Marktumfragen und die Nutzungsdauer helfen alle, zu zeigen, dass die Farbe Ihre Marke signalisiert. In unserer Praxis vor TÜRKPATENT verlaufen Farbmarkenanmeldungen, die von Anfang an mit einer klaren Beweisakte unterlegt sind, weit reibungsloser als solche, die erst nach einem Beanstandungsbescheid Nachweise nachzureichen versuchen.

Klang- und Formmarken in der Türkei

Klang- und Formmarken in der Türkei schützen akustische Signaturen und dreidimensionale Produkt- oder Verpackungsformen, und jede hat ihre eigene Darstellungsregel. Eine Klangmarke kann eine kurze Melodie, ein Jingle oder ein unverwechselbares Geräusch sein, das mit Ihrer Marke verbunden ist. Da das Gesetz keine grafische Darstellung mehr verlangt, können Sie im Allgemeinen eine Audiodatei (etwa eine MP3-Datei) einreichen, die den Klang exakt wiedergibt, was klarer ist als eine bloße Notenschrift.

Formmarken und die Funktionalitätsschranke

Formmarken schützen die Form eines Produkts oder seiner Verpackung, doch eine Form kann nicht eingetragen werden, wenn sie sich allein aus der Art der Ware ergibt, für ein technisches Ergebnis notwendig ist oder der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Diese Funktionalitätsschranke verhindert, dass ein Unternehmen eine nützliche Form mithilfe des Markenrechts dauerhaft monopolisiert. Die rein dekorative Flaschensilhouette kann daher geeignet sein, während eine Form, die vollständig durch die Funktionsweise des Produkts vorgegeben ist, es nicht sein wird. Klang- und Formmarken in der Türkei sind daher am erfolgreichsten, wenn das Merkmal willkürlich und nicht praktisch bedingt ist.

Unterscheidungskraft und erworbene Unterscheidungskraft nachweisen

Die Unterscheidungskraft ist der wichtigste Grund dafür, ob nicht-traditionelle Anmeldungen erfolgreich sind oder scheitern, deshalb sollten Sie Ihre Beweise vor der Anmeldung aufbauen. Manche Zeichen sind „originär“ unterscheidungskräftig, das heißt Käufer erkennen sie sofort als Marke, doch eine einzelne Farbe oder eine einfache Form sind das selten. Für diese stützen Sie sich auf erworbene Unterscheidungskraft: den Nachweis, dass die Öffentlichkeit das Zeichen durch Benutzung mittlerweile mit Ihnen verbindet.

Nützliche Beweise umfassen typischerweise:

  • Dauer und geografischer Umfang der Benutzung in der Türkei.
  • Verkaufsvolumen und Marktanteil, die mit dem Zeichen verbunden sind.
  • Werbung und Promotion, die zeigen, dass die Farbe, der Klang oder die Form durchgängig verwendet wird.
  • Unabhängige Verbraucherbefragungen, sofern vorhanden, die den Wiedererkennungswert belegen.
  • Medienberichte und Verweise Dritter, die das Merkmal als Ihre Marke bezeichnen.

Je stärker und konsistenter diese Akte ist, desto besser stehen Ihre Chancen. Eine Anmeldung einer nicht-traditionellen Marke bei TÜRKPATENT, die mit gut organisierten Nachweisen der Wiedererkennung eingereicht wird, ist weit überzeugender als eine, die die Unterscheidungskraft des Zeichens lediglich behauptet.

Vergleich der wichtigsten nicht-traditionellen Markentypen

Die wichtigsten nicht-traditionellen Marken unterscheiden sich darin, was sie schützen, wie Sie sie darstellen und wie schwierig ihre Eintragung ist. Betrachten Sie den unten genannten Schwierigkeitsgrad als allgemeine Orientierung, nicht als Garantie.

  • Einzelne Farbe. Schützt einen bestimmten, auf Waren verwendeten Farbton. Sie stellen sie mit einem präzisen Farbcode dar, etwa einer Pantone-Referenz. Dies ist der schwierigste Typ und erfordert in der Regel erworbene Unterscheidungskraft.
  • Farbkombination. Schützt zwei oder mehr Farben in einer festgelegten Anordnung. Sie stellen sie mit den Farbcodes zusammen mit einer Beschreibung der Anordnung dar. Der Schwierigkeitsgrad ist mittel bis hoch.
  • Klang. Schützt eine Melodie, einen Jingle oder ein unverwechselbares Geräusch. Sie stellen ihn mit einer Audiodatei dar, die den Klang wiedergibt. Der Schwierigkeitsgrad ist mittel.
  • Form (dreidimensional). Schützt eine Produkt- oder Verpackungsform. Sie stellen sie mit klaren Ansichten oder Bildern der Form dar. Der Schwierigkeitsgrad ist mittel bis hoch, und die Funktionalitätsschranke gilt.

Die Anmeldung einer nicht-traditionellen Marke bei TÜRKPATENT, Schritt für Schritt

Eine Anmeldung einer nicht-traditionellen Marke bei TÜRKPATENT folgt demselben verfahrensrechtlichen Grundgerüst wie jede Markenanmeldung, mit zusätzlicher Sorgfalt bei den Darstellungs- und Beweisstadien. Die wichtigsten Schritte sind:

  1. Recherche. Prüfen Sie auf frühere identische oder ähnliche Marken in den relevanten Klassen, damit Sie nicht in einen Konflikt hinein anmelden.
  2. Darstellung vorbereiten. Legen Sie den genauen Farbcode, die Audiodatei oder die Formansichten fest und verfassen Sie die Beschreibung, die den Schutzgegenstand definiert.
  3. Beweise für die Unterscheidungskraft zusammenstellen. Bauen Sie die Akte zur erworbenen Unterscheidungskraft auf, wenn das Zeichen nicht originär unterscheidungskräftig ist.
  4. Bei TÜRKPATENT anmelden. Reichen Sie die Anmeldung mit den korrekten Nizza-Klassen und der amtlichen Gebühr ein.
  5. Prüfung. TÜRKPATENT prüft absolute Schutzhindernisse, einschließlich der Unterscheidungskraft und, bei Formen, der Funktionalität.
  6. Veröffentlichung und Widerspruch. Zugelassene Marken werden im amtlichen Markenblatt veröffentlicht, und Dritte haben eine Frist, um Widerspruch einzulegen.
  7. Eintragung. Bleibt ein Widerspruch erfolglos, wird die Marke eingetragen und der Schutz gilt zehn Jahre, verlängerbar.

Eine Anmeldung einer nicht-traditionellen Marke bei TÜRKPATENT scheitert meist bei Schritt zwei oder drei, deshalb verdienen diese Stadien die meiste Aufmerksamkeit. Ausländische Anmelder ohne Adresse in der Türkei müssen über einen eingetragenen Marken- und Patentvertreter (marka ve patent vekili) handeln, der die Anmeldung in ihrem Namen aufgrund einer Vollmacht einreicht und betreibt.

Kosten und Zeitrahmen für nicht-traditionelle Marken in der Türkei

Der Zeitrahmen für nicht-traditionelle Marken in der Türkei reicht in der Regel von mehreren Monaten bis über ein Jahr, abhängig von der Prüfung und einem etwaigen Widerspruch. Unkomplizierte Fälle können innerhalb von etwa sechs bis zwölf Monaten abgeschlossen sein, während eine Farb- oder Formmarke, gegen die eine Beanstandung wegen fehlender Unterscheidungskraft erhoben wird, länger dauern kann. Die amtlichen TÜRKPATENT-Gebühren gelten pro Klasse und ändern sich periodisch, betrachten Sie daher jede Zahl als ungefähr: Gebühren, Fristen und Zulässigkeitsregeln gelten mit Stand der Abfassung dieses Artikels, und Sie sollten aktuelle Einzelheiten bei einem Marken- und Patentvertreter bestätigen lassen, da sich IP-Regeln und amtliche Gebühren ändern.

Planen Sie mit zwei Kostenebenen: den amtlichen Gebühren an TÜRKPATENT und den Honoraren für Recherche, Darstellung, Beweisführung und Verfahrensbetreuung. Bei nicht-traditionellen Marken fällt die zweite Ebene tendenziell größer aus als bei einer einfachen Wortmarke, weil die Darstellungs- und Beweisarbeit umfangreicher ist.

Häufig gestellte Fragen

Kann man eine einzelne Farbe als Marke in der Türkei eintragen?

Ja, Sie können eine einzelne Farbe als Marke in der Türkei eintragen, doch das ist schwierig. In der Regel müssen Sie erworbene Unterscheidungskraft nachweisen, also zeigen, dass die Öffentlichkeit diesen genauen Farbton bereits mit Ihren Waren identifiziert, und Sie müssen sie mit einem präzisen Farbcode statt einer allgemeinen Beschreibung anmelden.

Sind nicht-traditionelle Marken in der Türkei gesetzlich anerkannt?

Nicht-traditionelle Marken in der Türkei sind nach dem Gesetz über gewerbliches Eigentum Nr. 6769 anerkannt, das jedes unterscheidungskräftige Zeichen zulässt, das im Register klar dargestellt werden kann, einschließlich Farben, Klängen und dreidimensionalen Formen.

Wie meldet man eine Farbmarke in der Türkei an?

Um eine Farbmarke in der Türkei anzumelden, reichen Sie das Zeichen mit einem international anerkannten Farbcode ein, beschreiben Sie eine etwaige Kombination und Anordnung, und legen Sie Nachweise vor, dass die Farbe durch Benutzung unterscheidungskräftig geworden ist. Ein eingetragener Marken- und Patentvertreter erstellt die Darstellung und die Beweisakte.

Woran scheitern Formmarken bei der Prüfung am häufigsten?

Formmarken scheitern am häufigsten an der Funktionalitätsschranke. Eine Form, die sich allein aus der Art der Ware ergibt, für ein technisches Ergebnis notwendig ist oder der Ware einen wesentlichen Wert verleiht, kann nicht eingetragen werden, selbst wenn sie unterscheidungskräftig ist.

Wie werden Klangmarken in der Türkei angemeldet?

Klangmarken werden mit einer Audiodatei angemeldet, die den Klang exakt wiedergibt, da das Gesetz keine grafische Darstellung mehr verlangt. Das macht Klang- und Formmarken in der Türkei einfacher darstellbar, als sie es unter der alten grafischen Regel waren.

Wie lange dauert eine Anmeldung einer nicht-traditionellen Marke bei TÜRKPATENT?

Eine Anmeldung einer nicht-traditionellen Marke bei TÜRKPATENT dauert in der Regel mehrere Monate bis über ein Jahr. Einfache Fälle können in etwa sechs bis zwölf Monaten abgeschlossen sein, während Streitigkeiten über Unterscheidungskraft oder Widerspruch den Zeitrahmen verlängern.

Benötigen ausländische Unternehmen einen Vertreter für die Anmeldung?

Ausländische Anmelder ohne türkische Adresse müssen über einen eingetragenen Marken- und Patentvertreter (marka ve patent vekili) anmelden. Der Vertreter handelt aufgrund einer Vollmacht und übernimmt Recherche, Anmeldung, Prüfung und einen etwaigen Widerspruch.

Wie lange gilt der Schutz?

Eine eingetragene Marke in der Türkei, ob traditionell oder nicht-traditionell, ist ab dem Anmeldetag zehn Jahre geschützt und kann für weitere Zehnjahresperioden unbegrenzt verlängert werden, solange die Verlängerungsgebühren rechtzeitig gezahlt werden.

Nicht-traditionelle Marken in der Türkei geben Marken die Möglichkeit, die Farbe, den Klang oder die Form zu schützen, die Kunden tatsächlich wiedererkennen, doch sie erfordern eine präzise Darstellung und, in den meisten Fällen, solide Nachweise der Unterscheidungskraft. Gelingen Ihnen diese beiden Elemente, kann eine Farb-, Klang- oder Formmarke zu einem Ihrer wertvollsten Vermögenswerte werden. Wenn Sie eine Eintragung einer Farbmarke in der Türkei oder eine Klang- oder Formanmeldung erwägen, kann Leo Patent aus Istanbul das Zeichen bewerten, die Recherche durchführen und den gesamten Prozess vor TÜRKPATENT betreuen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Über Leo Patent

Leo Patent ist eine führende Kanzlei für Marken- und Patentvertreter (marka ve patent vekili), die ausländische und türkische Mandanten in der gesamten Türkei betreut. Die Kanzlei ist beim türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) und der Handelskammer Istanbul (Registernummer 308755-5) eingetragen und betreut Marken-, Patent-, Design- und andere Anmeldungen des geistigen Eigentums in der Türkei und international.

Dieser Artikel wurde unter der Aufsicht von Burak Ünal erstellt, Generaldirektor von Leo Patent, eingetragener Markenvertreter (TÜRKPATENT Reg.-Nr. 2900) und eingetragener Patentvertreter (TÜRKPATENT Reg.-Nr. 1677). Er hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft von der Boğaziçi-Universität (2016) und einen Master in Finance von der London School of Economics, den er als Chevening-Stipendiat absolvierte; er ist zudem Kongressmitglied des Sportvereins Galatasaray. Er berät Mandanten auf Türkisch, Englisch, Französisch und Chinesisch. In der Türkei sind Marken- und Patentvertreter ein regulierter Beruf, getrennt von Rechtsanwälten: Burak Ünal ist kein Rechtsanwalt, und Leo Patent bietet keine anwaltlichen Dienstleistungen oder Vertretung vor Gericht an.

Benötigen Sie Hilfe bei einer Marke oder einem Patent in der Türkei? Kontaktieren Sie Leo Patent für eine Beratung: www.leopatent.com · [email protected] · WhatsApp +90 532 689 48 18.

Haftungsausschluss: Leo Patent ist eine Kanzlei für Marken- und Patentvertreter (marka ve patent vekili) und keine Anwaltskanzlei; sie erbringt keine anwaltlichen Dienstleistungen, Rechtsberatung oder Vertretung vor Gericht. Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken, und es wird dringend empfohlen, einen qualifizierten Fachmann zur Beurteilung Ihrer persönlichen Situation zu konsultieren. Es wird keine Haftung übernommen, die sich aus der Nutzung der Informationen in diesem Artikel ergeben könnte.