Применение географического указания в Турции

Eine geografische Angabe ist keine Marke und gehört nicht einem einzelnen Unternehmen. Sie ist ein kollektives Rechtsgut. Sie gehört einem Ort und den Erzeugern, die berechtigt sind, den Namen des Ortes auf einem Produkt zu verwenden, weil ihr Produkt tatsächlich von dort stammt und einer festen Spezifikation entspricht. In der Türkei umfassen eingetragene geografische Angaben einige der wertvollsten immateriellen Vermögenswerte des Landes: Antep Baklava, Aydın İnciri, Malatya Kayısısı, Maraş Dondurması, Türk Kahvesi, Hereke Halısı, Iznik Çinileri und hunderte weitere. Ohne Registrierung könnte ein Name wie „Antep Baklava» rechtmäßig von jeder Bäckerei überall auf der Welt verwendet werden. Mit Registrierung können nur Erzeuger in Gaziantep, die die Spezifikation befolgen, ihn verwenden.

Bei Leo Patent reichen wir Anmeldungen geografischer Angaben vor dem Türkischen Patent- und Markenamt (Türk Patent ve Marka Kurumu, oder TÜRKPATENT) im Namen türkischer Erzeugerverbände, Handelskammern, öffentlicher Stellen, ausländischer Erzeugergruppen und internationaler Mandanten ein, verfolgen sie und verteidigen sie. Dieser Leitfaden erklärt, wie das türkische System der geografischen Angaben unter dem Gewerblichen Schutzgesetz Nr. 6769 (Artikel 33 bis 54) funktioniert, was der Prozess tatsächlich umfasst und was jeder Anmelder vor der Einreichung wissen sollte.

Warum der Schutz geografischer Angaben in der Türkei wichtig ist

Die Türkei ist eine der aktivsten Rechtsordnungen für geografische Angaben weltweit. Hunderte von geografischen Angaben sind beim TÜRKPATENT eingetragen und decken Lebensmittel, Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Kunsthandwerk, Textilien und Keramik ab. Die Türkei ist auch Vertragspartei der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (in der Türkei seit 2020 in Kraft), die einen Weg zum internationalen Schutz durch die WIPO bietet. Die Türkei und die EU operieren ebenfalls unter einer langjährigen Zollunion, und türkische geografische Angaben wie Antep Baklava (g.g.A.), Aydın İnciri (g.U.), Malatya Kayısısı (g.U.), Milas Zeytinyağı (g.U.) und Giresun Tombul Fındığı (g.U.) sind auf EU-Ebene registriert.

Die praktischen Konsequenzen für Erzeugergruppen, regionale Stellen und Exporteure sind erheblich:

  • Eine türkische g.A.-Registrierung gibt das Recht, jedem Dritten zu untersagen, den geschützten Namen auf Waren zu verwenden, die nicht der eingetragenen Spezifikation entsprechen, unabhängig davon, ob die Verbraucher tatsächlich irregeführt werden.
  • Ohne Registrierung ist ein regionaler Name (z. B. ein Stadtname, der an ein traditionelles Produkt angehängt ist) von jedermann frei nutzbar, einschließlich von Konkurrenten außerhalb der Region und in völlig anderen Branchen.
  • Eine eingetragene türkische g.A. ist die rechtliche Grundlage für internationale Anmeldungen nach der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens und für g.U./g.g.A.-Anmeldungen auf EU-Ebene.
  • Geografische Angaben unterliegen keinen Verlängerungsgebühren und haben kein Ablaufdatum. Eine ordnungsgemäß registrierte g.A. ist im Prinzip unbefristet.
  • Zolldurchsetzung, Zivilklage und Verwaltungsbeschwerden erfordern alle eine eingetragene g.A. als zugrunde liegendes Recht.
  • Ausländische geografische Angaben (z. B. Champagne, Roquefort, Parmigiano Reggiano, Tequila, Darjeeling, Scotch Whisky) sind in der Türkei nur dann geschützt, wenn sie beim TÜRKPATENT registriert oder durch die Genfer Akte von Lissabon anerkannt sind.

Eine eingetragene türkische geografische Angabe ist die Grundlage jedes kommerziellen Rechts, das Erzeuger, Regionen und Inhaberverbände in der Türkei oder durch die Türkei auf der Grundlage des geografischen Ursprungs geltend machen können.

Warum Leo Patent wählen

Leo Patent ist eine türkische Kanzlei für geistiges Eigentum, die auf einem Prinzip aufbaut: Der Marken- und Patentanwalt, der Ihre Anmeldung unterzeichnet, ist dieselbe Person, die Ihre E-Mails beantwortet. Keine Callcenter. Kein ausgelagertes Drafting. Kein Nachwuchspersonal, das Spezifikationsentwürfe für regulierte kollektive Rechte bearbeitet.

Die Kanzlei wird geleitet von Burak Unal, einem registrierten türkischen Patentanwalt (Registrierungsnummer 1677) und registrierten türkischen Markenanwalt (Registrierungsnummer 2900), berechtigt, Mandanten direkt vor dem Türkischen Patent- und Markenamt in Angelegenheiten der geografischen Angaben, Marken, Patente und Designs zu vertreten.

Leo Patent ist gemeinsam im Besitz von Herrn Kaan Karanfiloglu, einem leitenden türkischen Rechtsanwalt und registrierten Markenanwalt. Kaan Karanfiloglu ist bei der Istanbuler Anwaltskammer (Registrierungsnummer 58270) und beim Türkischen Anwaltsverband (Registrierungsnummer 133074) zugelassen. Die Kombination aus einem registrierten Markenanwalt und einem leitenden türkischen Rechtsanwalt, die dieselbe Kanzlei mitbesitzen, bietet Mandanten ein integriertes Team: Verfolgung und Registrierung werden von registrierten Marken- und Patentanwälten bearbeitet, und jeder Rechtsstreit, jede Verletzungsklage oder gerichtliche Durchsetzung wird intern von qualifizierten türkischen Rechtsberatern bearbeitet, ohne dass die Kanzlei gewechselt werden muss.

Was Mandanten uns konsequent als geschätzt mitteilen:

  • Direkter Zugang zum Marken- und Patentanwalt. Erzeugerverbände, öffentliche Stellen und ausländische Rechteinhaber arbeiten von der ersten E-Mail bis zur Registrierung direkt mit einem türkisch qualifizierten Marken- und Patentanwalt zusammen.
  • Erfahrung in der Spezifikationserstellung. g.A.-Anmeldungen stehen und fallen mit der Qualität der technischen Spezifikation. Wir arbeiten mit technischen Experten, regionalen Stellen und Erzeugergruppen zusammen, um Spezifikationen zu erstellen, die sowohl das Produkt als auch das Gesetz widerspiegeln.
  • Fließende englische Korrespondenz. Anmeldungen, Office Actions, Widersprüche und Strategiememos werden in klarem Englisch bearbeitet, die vollständige Einhaltung der türkischen Sprache wird intern erledigt.
  • Transparente Pauschalgebühren für Anmeldungen, Widersprüche und Standard-Verfolgungsarbeiten. Amtliche Gebühren, Marken- und Patentanwaltsgebühren und Übersetzungskosten werden im Voraus offengelegt.
  • Antwort auf Mandanten-E-Mails am selben Tag an Werktagen. EU-, UK-, US- und Golfzeitzonen werden standardmäßig berücksichtigt.
  • Direkte Vertretung vor TÜRKPATENT und dem Re-Examination and Evaluation Board (YİDK). Anmeldungen, Prüfungen und Berufungen werden in unserem Namen im Auftrag unserer Mandanten eingereicht.

Geografische Angaben sind unerbittlich. Hastig verfasste Spezifikationen kommen zurück, um das Recht jahrzehntelang einzuschränken. Sie wollen einen türkischen Marken- und Patentanwalt, der die Akte entsprechend behandelt.

Über Burak Unal, türkischer Patent- und Markenanwalt

Burak Unal ist Markenanwalt und Patentanwalt bei Leo Patent. Er hat 2016 sein Studium an der Boğaziçi-Universität mit einem Abschluss in Betriebswirtschaft abgeschlossen und anschließend einen MSc in Finance an der London School of Economics absolviert.

Foto des türkischen Marken- und Patentanwalts Burak Unal
  • Patentanwalt-Registrierungsnummer: 1677
  • Markenanwalt-Registrierungsnummer: 2900
  • Marken- und Patentanwaltspraxis: Registriert beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT)
  • Sprachen: Türkisch (Muttersprache), Englisch (professionell), Französisch (professionell), Chinesisch (professionell)
Burak Unals Praxis konzentriert sich auf die Verfolgung geografischer Angaben, Marken, Patente und Designs im Auftrag ausländischer Rechteinhaber, türkischer Erzeugerverbände, öffentlicher Stellen und Exporteure. Seine Arbeit zu geografischen Angaben umfasst türkische nationale Anmeldungen, Spezifikationen für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben, Eintragungen für garantiert traditionelle Spezialitäten, Reaktionen auf Widersprüche, YİDK-Beschwerden, Eintragungen und Koordination mit EU- und Genfer Akte von Lissabon-Anmeldungen. Er hat mit Mandanten aus den Bereichen Lebensmittel und Getränke (Olivenöl, Milchprodukte, Backwaren, Süßwaren, Spirituosen, Kaffee, Gewürze), landwirtschaftliche Erzeugnisse (Obst, Nüsse, Gemüse, Honig), regionales Kunsthandwerk (Teppiche, Keramik, Kupferwaren, Textilien) und geschützte Bezeichnungen gearbeitet. Sein kombinierter Hintergrund in Betriebswirtschaft, Finance und türkischer IP-Praxis bietet Mandanten einen kommerziell kompetenten Gegenüber. Anmeldungsstrategie, Spezifikationsumfang und Erzeugergruppenstruktur werden um den zugrunde liegenden Markteinsatz gerahmt, nicht allein um die verfahrensrechtlichen Mechaniken. Seine Praxis beruht auf einer einfachen Überzeugung: Eine starke türkische geografische Angabe erfordert einen türkischen Marken- und Patentanwalt, der nicht nur das IP-Gesetz Nr. 6769 versteht, sondern auch, wie TÜRKPATENT-Prüfer den geografischen Bezug, die Spezifikation und die Inspektionsanforderungen in realen Anmeldungen tatsächlich anwenden.

Zwei Arten geografischer Angaben, plus garantiert traditionelle Spezialität

Das türkische Recht (Artikel 34 des IP-Gesetzes Nr. 6769) erkennt drei verschiedene Bezeichnungen unter dem System der geografischen Angaben an. Die richtige zu wählen ist eine strategische Entscheidung, keine verfahrensrechtliche, und sie bestimmt, was Sie registrieren können und was Sie von Erzeugern, die den Namen verwenden, verlangen können.

1. Ursprungsbezeichnung (Menşe Adı / g.U.)

Eine Ursprungsbezeichnung schützt Produkte, bei denen:
  • Die gesamte Produktion, Verarbeitung und Zubereitung innerhalb des definierten geografischen Gebiets stattfindet, und
  • Die Qualität oder Eigenschaften des Produkts im Wesentlichen oder ausschließlich auf die natürlichen und menschlichen Faktoren dieses Gebiets zurückzuführen sind.
Eine g.U. ist die stärkste Form der geografischen Angabe. Die Verbindung zwischen dem Produkt und dem Ort ist vollständig. Beispiele sind hochwertige Olivenöle, regionale Käse, bestimmte Obstsorten, die an ein Mikroklima gebunden sind, und traditionelle regionale Keramiken.

2. Geografische Angabe (Mahreç İşareti / g.g.A.)

Eine Geografische Angabe schützt Produkte, bei denen:
  • Mindestens einer der Schritte der Produktion, Verarbeitung oder Zubereitung im definierten geografischen Gebiet stattfindet, und
  • Das Produkt eine besondere Qualität, ein Ansehen oder ein anderes Merkmal aufweist, das dem Gebiet zugeschrieben werden kann.
Eine g.g.A. ist flexibler als eine g.U. Sie eignet sich für Produkte, deren Ansehen an eine Region gebunden ist, deren Rohstoffe oder Teile des Produktionsprozesses jedoch aus anderen Orten stammen können. Die meisten verarbeiteten regionalen Lebensmittel (wie Antep Baklava) fallen in diese Kategorie.

3. Garantiert traditionelle Spezialität (Geleneksel Ürün Adı / g.t.S.)

Nach Artikel 34 erkennt die Türkei auch garantiert traditionelle Spezialitätsbezeichnungen für Produkte an, die:
  • Seit mindestens 30 Jahren auf die gleiche Weise hergestellt wurden, und
  • Entweder traditionelle Rohstoffe, traditionelle Produktionsmethoden oder eine traditionelle Zusammensetzung aufweisen,
  • Bei denen das Produkt jedoch geografisch nicht beschränkt ist (es ist die Tradition, die geschützt ist, nicht ein Ort).
g.t.S. eignet sich für traditionelle Rezepte, Gerichte und Methoden, die national anerkannt, aber nicht ortsgebunden sind.

Der Anmeldeprozess für geografische Angaben in der Türkei, Schritt für Schritt

Im Folgenden finden Sie den vollständigen Verfolgungszeitplan von der ersten Anweisung bis zur Registrierung. Die indikativen Zeitpläne spiegeln die typische TÜRKPATENT-Bearbeitung ab 2026 wider. Gesetzliche Fristen sind gesetzlich festgelegt.

Schritt 1. Berechtigungs- und Strategiebewertung

Zeitrahmen: 1 bis 3 Wochen Vor dem Drafting bewerten wir:
  • Ob die richtige Anmelderentität existiert oder gegründet werden muss (Erzeugerverbände, Kammern, öffentliche Stellen, NGOs, Genossenschaften).
  • Ob der vorgeschlagene Name geografisch beschreibend, gattungsmäßig oder bereits als Marke durch einen Dritten geschützt ist.
  • Ob das Produkt in den Rahmen g.U., g.g.A. oder g.t.S. passt.
  • Ob parallele Anmeldungen (EU g.U./g.g.A., Genfer Akte von Lissabon, g.A.-Register von Drittländern) koordiniert werden sollten.

Schritt 2. Erstellung der Spezifikation

Zeitrahmen: 4 bis 12 Wochen Die Erstellung der Spezifikation ist der wichtigste Schritt. Nach Artikel 37 des IP-Gesetzes Nr. 6769 muss die Anmeldung enthalten:
  • Den vorgeschlagenen Namen und seinen Typ (g.U., g.g.A. oder g.t.S.).
  • Eine Beschreibung des Produkts (technische, wissenschaftliche, sensorische Eigenschaften).
  • Eine genaue Definition des geografischen Gebiets mit Karten und Grenzen.
  • Eine Beschreibung der Produktionsmethode, einschließlich Rohstoffe, Prozesse und Werkzeuge, wo zutreffend.
  • Die Verbindung zwischen dem Produkt und dem geografischen Gebiet (oder die Verbindung zur Tradition für g.t.S.).
  • Eine Beschreibung des Inspektionsmechanismus: die Inspektionskommission, ihre Zusammensetzung und wie die Einhaltung der Spezifikation überwacht wird.
  • Eventuelle spezifische Kennzeichnungsregeln.
Schlecht erstellte Spezifikationen beschränken das Recht jahrzehntelang. Wir arbeiten mit regionalen technischen Experten, Lebensmittelwissenschaftlern, Agraringenieuren und Erzeugergruppen zusammen, um Spezifikationen zu erstellen, die das Produkt schützen, ohne es unnötig einzuschränken.

Schritt 3. Einreichung der Anmeldung bei TÜRKPATENT

Zeitrahmen: Am selben Tag Anmeldungen werden elektronisch über das TÜRKPATENT-Online-Portal eingereicht. Der Anmelder erhält am selben Tag eine offizielle Anmeldenummer und ein Anmeldedatum.

Schritt 4. Formale Prüfung

Zeitrahmen: Etwa 1 bis 2 Monate TÜRKPATENT prüft die Anmeldung auf formelle Konformität: Berechtigung des Anmelders, Vollständigkeit der Dokumente, Spezifikationsstruktur, Gebühren und Vollmacht. Formale Mängel müssen innerhalb der vom Amt festgelegten Frist (in der Regel 2 Monate) behoben werden.

Schritt 5. Sachprüfung

Zeitrahmen: Etwa 6 bis 12 Monate TÜRKPATENT führt eine Sachprüfung von Amts wegen nach den Artikeln 33 und 35 durch:
  • Das Produkt muss sich nach den gesetzlichen Definitionen als g.U., g.g.A. oder g.t.S. qualifizieren.
  • Der Name darf im Türkischen nicht gattungsmäßig sein (ein gattungsmäßiger Name kann nicht registriert werden).
  • Der Name darf nicht mit einer früher eingetragenen Marke in einer Weise konfligieren, die Verbraucher über den wahren Ursprung der Waren irreführen würde.
  • Pflanzen- oder Tiersorten können nicht eingetragen werden, wenn ihre Namen Verbraucher über das tatsächliche Produkt irreführen würden.
  • Der geografische Bezug muss ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
Wenn der Prüfer Bedenken hat, wird eine Office Action ausgestellt. Antworten sind in der Regel innerhalb von 2 Monaten fällig.

Schritt 6. Veröffentlichung im Amtsblatt für geografische Angaben

Zeitrahmen: Nach Annahme der Prüfung Akzeptierte Anmeldungen werden im Amtsblatt für geografische Angaben veröffentlicht.

Schritt 7. Widerspruchsfrist

Zeitrahmen: 3 Monate ab Veröffentlichung Nach Artikel 41 kann jede natürliche Person, juristische Person oder Erzeugergruppe mit einem berechtigten Interesse innerhalb von 3 Monaten ab dem Veröffentlichungsdatum Widerspruch einlegen. Häufige Gründe sind:
  • Der Name ist gattungsmäßig.
  • Die vorgeschlagenen Grenzen sind zu weit oder zu eng.
  • Die Spezifikation ist ungenau.
  • Der Name kollidiert mit einer früheren Marke oder einer früheren g.A.
  • Das Produkt hat tatsächlich nicht den behaupteten Bezug zum Gebiet.
Widerspruchsentscheidungen werden von TÜRKPATENT erlassen und können innerhalb von 2 Monaten beim Re-Examination and Evaluation Board (YİDK) angefochten werden.

Schritt 8. Eintragung und Veröffentlichung der Spezifikation

Zeitrahmen: 1 bis 3 Monate nach der Widerspruchsfrist (wenn nicht widersprochen) Wenn kein Widerspruch eingelegt wird oder ein Widerspruch überwunden ist, registriert TÜRKPATENT die geografische Angabe und veröffentlicht die eingetragene Spezifikation. Die Eintragung ist unbefristet: Es gibt keine Verlängerungsgebühr, und die g.A. läuft nicht ab.

Schritt 9. Inspektion und Nutzung

Laufend Nach der Eintragung ist die in der Spezifikation genannte Inspektionskommission für die Überwachung der Verwendung der g.A. durch die Erzeuger verantwortlich. Erzeuger, die den eingetragenen Namen verwenden möchten, müssen die Spezifikation einhalten und können einer Inspektion unterzogen werden. Missbrauch kann durch Verwaltungs-, Zivil- und (in schweren Fällen) strafrechtliche Kanäle angefochten werden. Typischer Gesamtzeitrahmen für eine unwidersprochene türkische g.A.-Anmeldung: 12 bis 18 Monate von der Anmeldung bis zur Eintragung. Für widersprochene oder geänderte Anmeldungen: 18 bis 30 Monate.

Erforderliche Dokumente für eine Anmeldung einer geografischen Angabe in der Türkei

Für die meisten Anmeldungen benötigen wir:
DokumentErforderlich fürHinweise
Details der AnmelderentitätAlle AnmeldungenSiehe „Wer kann anmelden» unten. Einzelne Unternehmen können in der Regel nicht einreichen.
Vorgeschlagener Name und Kategorie (g.U., g.g.A., g.t.S.)Alle AnmeldungenDer Name sollte der tatsächliche Name im Handelsgebrauch sein
ProduktbeschreibungAlle AnmeldungenTechnische, wissenschaftliche, sensorische Eigenschaften
Definition des geografischen Gebiets mit Karteng.U. und g.g.A.Genaue Grenzen; Detail auf Gemeindeebene oder Submunizipalebene, wo erforderlich
ProduktionsmethodeAlle AnmeldungenRohstoffe, Prozesse, Ausrüstung, Werkzeuge
Bezug zum Gebietg.U. und g.g.A.Wesentlicher Bezug für g.U.; Reputations-/spezifischer Qualitätsbezug für g.g.A.
Traditionsdokumentationg.t.S.Nachweis von mindestens 30 Jahren traditioneller Produktion
Details der InspektionskommissionAlle AnmeldungenZusammensetzung, Qualifikationen, Inspektionsplan
Kennzeichnungsregeln (falls vorhanden)OptionalEtiketten, Präsentationsregeln, Sprachanforderungen
Vollmacht (POA)Ausländische oder nicht vom Anmelder vertretene AnmeldungenKeine Notariatsbeglaubigung oder Legalisierung erforderlich. Ein unterzeichneter Scan reicht aus.
Übersetzung ins TürkischeAnmeldungen ausländischen UrsprungsSpezifikationen müssen auf Türkisch eingereicht werden; wir übernehmen die Übersetzung
Das türkische System erfordert keine Notariatsbeglaubigung, Apostille oder konsularische Legalisierung der Vollmacht. Eine signierte PDF, die uns per E-Mail zugesandt wird, reicht aus, um zu beginnen.

Wer kann in der Türkei eine geografische Angabe anmelden?

Geografische Angaben sind kollektive Rechte. Sie werden nicht von einzelnen Unternehmen in ihrem eigenen Handelsnamen eingereicht. Nach Artikel 36 des IP-Gesetzes Nr. 6769 sind folgende Stellen berechtigt, anzumelden:
  • Erzeugergruppen, Verbände und Genossenschaften von Erzeugern des Produkts.
  • Öffentliche juristische Personen mit Sachkompetenz (z. B. Gemeinden, regionale Entwicklungsagenturen).
  • Handels-, Industrie-, Landwirtschafts- und Handwerkskammern mit relevantem Umfang.
  • Öffentliche berufliche Organisationen der Erzeuger.
  • Nichtregierungsorganisationen mit einem relevanten Tätigkeitsbereich.
  • Ausländische Erzeugergruppen und gleichwertige juristische Personen aus Ländern, die wechselseitigen Schutz gewähren oder Vertragsparteien einschlägiger internationaler Verträge sind.
Ausländische Anmelder ohne türkischen Wohnsitz oder Geschäftssitz müssen einen registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt bestellen nach Artikel 160 des IP-Gesetzes Nr. 6769. Leo Patent fungiert als registrierter Vertreter für türkische und ausländische Anmelder. Wenn die richtige Anmelderentität noch nicht existiert (z. B. der Erzeugerverband wurde noch nicht gegründet), besteht ein Teil der strategischen Arbeit darin, vor Eröffnung der g.A.-Akte durch türkische Rechtsberater zur Entitätsgründung zu beraten.

Vorteile der Registrierung einer geografischen Angabe in der Türkei

Eine eingetragene türkische geografische Angabe gewährt:
  • Unbefristeten Schutz. Kein Ablaufdatum. Keine Verlängerungsgebühren.
  • Ausschließliche Nutzung des eingetragenen Namens durch Erzeuger, die die Spezifikation einhalten, im eingetragenen Gebiet.
  • Das Recht, Dritte daran zu hindern, den eingetragenen Namen auf nicht-konformen Produkten zu verwenden, einschließlich indirekter Verwendungen, Anspielungen, Imitationen und Übersetzungen nach den Artikeln 44 und 53 des IP-Gesetzes Nr. 6769, auch wenn der wahre Ursprung des Produkts angegeben ist und auch wenn der geschützte Name von Begriffen wie „Art», „Typ», „Stil», „Imitation» oder „hergestellt in» begleitet wird.
  • Das Recht, den Missbrauch zu verhindern jeder falschen oder irreführenden Angabe bezüglich der Herkunft, des Ursprungs, der Art oder der wesentlichen Qualitäten des Produkts.
  • Zolldurchsetzung. g.A. können beim türkischen Zoll für die Grenzhaltung verletzender Importe und Exporte registriert werden.
  • Zivil- und verwaltungsrechtliche Rechtsmittel gegen Missbrauch, einschließlich Unterlassungsverfügungen, Schadensersatz, Vernichtung verletzender Waren und obligatorischen Kennzeichnungskorrekturen.
  • Eine Grundlage für internationalen Schutz nach der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens (durch die WIPO) und für g.U./g.g.A.-Anmeldungen auf EU-Ebene.
  • Anerkennung für Exportmärkte, insbesondere in der EU, wo türkische g.A. routinemäßig als g.U. oder g.g.A. registriert werden.
  • Regionaler wirtschaftlicher Wert. Eingetragene g.A. unterstützen häufig den Tourismus, Premium-Preise, die Exportentwicklung und die Erzeugerorganisation.

Berühmte türkische geografische Angaben

Die Türkei hat mehrere hundert geografische Angaben registriert. Eine kleine Auswahl bekannter Beispiele vermittelt ein Gefühl für den Umfang des Systems:
  • Antep Baklava / Gaziantep Baklava (g.g.A.; erste in der EU registrierte türkische g.g.A.)
    • Aydın İnciri (g.U.; Feigen)
    • Aydın Kestanesi (g.U.; Kastanien)
    • Malatya Kayısısı (g.U.; Aprikosen)
    • Milas Zeytinyağı (g.U.; Olivenöl)
    • Edremit Zeytinyağı (g.U.; Olivenöl)
    • Giresun Tombul Fındığı (g.U.; Haselnüsse)
    • Taşköprü Sarımsağı (g.U.; Knoblauch)
    • Maraş Dondurması / Kahramanmaraş Dondurması (g.g.A.; Maraş-Eis)
    • Türk Kahvesi (g.t.S.; türkische Kaffeezubereitungsmethode)
    • Hereke Halısı (handgemachter Hereke-Teppich)
    • Iznik Çinileri (Iznik-Fliesen)
    • Bayramiç Beyazı (g.U.; Nektarinensorte)
    Viele davon haben parallele EU-Eintragungen, was zeigt, dass das türkische System ein glaubwürdiger und weithin respektierter Weg zum g.A.-Schutz ist.

    Häufige Fehler, die Anmelder in der Türkei machen

    Anmeldungen geografischer Angaben scheitern aus vorhersehbaren Gründen. Nach wiederholter Erfahrung mit der TÜRKPATENT-g.A.-Verfolgung sind die teuersten Fehler, die wir sehen:
    1. Als einzelnes Unternehmen statt als Erzeugergruppe anmelden. g.A. sind kollektive Rechte. Einzelne Unternehmen können in der Regel keine g.A. in ihrem eigenen Handelsnamen registrieren. Der korrekte Anmelder ist in der Regel ein Erzeugerverband, eine Handelskammer, eine Genossenschaft oder eine öffentliche Stelle. Die Einreichung durch die falsche Entität führt zur Ablehnung.
    2. Die Spezifikation zu eng oder zu breit fassen. Eine zu enge Spezifikation schließt legitime Erzeuger aus und schränkt den kommerziellen Wert der g.A. ein. Eine zu breite Spezifikation besteht den Test des geografischen Bezugs nicht. Spezifikationen, die von Anwälten ohne technischen Input von Erzeugern und regionalen Experten erstellt wurden, müssen fast immer neu gemacht werden.
    3. Einen Namen wählen, der im Türkischen gattungsmäßig geworden ist. Ein gattungsmäßiger Name (Artikel 35) kann nicht registriert werden. Namen, die als allgemeine Produktbeschreibungen in die türkische Sprache eingegangen sind, sind nicht mehr als g.A. schutzfähig.
    4. Konflikte mit früheren Marken ignorieren. Eine eingetragene g.A. kann nicht mit einer früheren identischen oder verwechselbar ähnlichen Marke in einer Weise koexistieren, die Verbraucher in die Irre führen würde. Wir führen routinemäßig eine türkische Markenklärung vor der g.A.-Anmeldung durch.
    5. Das Design des Inspektionsmechanismus überspringen. Die Inspektionskommission ist Teil der Anmeldung. Spezifikationen ohne glaubwürdigen Inspektionsmechanismus erhalten entweder Office Actions oder sind, wenn registriert, in der Praxis nicht durchsetzbar.
    6. Ohne Erzeugerbasis anmelden. Eine g.A. ohne aktive Erzeuger im Gebiet läuft Gefahr, wegen Nichtbenutzung gelöscht zu werden. Die Anmeldung sollte eine reale, fortlaufende Produktionstradition widerspiegeln.
    7. DIY-Anmeldungen oder nicht spezialisierte Agenten. Anmelder, die über allgemeinen Rechtsberater oder nicht spezialisierte Agenten einreichen, akzeptieren routinemäßig schlechte Spezifikationen, verpassen YİDK-Berufungsfristen, gehen nicht ordnungsgemäß mit Widersprüchen um oder verlieren das Recht, die Verwendung von „Anspielungen» und Übersetzungen des eingetragenen Namens zu verhindern.
    8. Parallelen internationalen Schutz vergessen. Eine türkische g.A. ist territorial. Ohne EU-g.U./g.g.A.-Eintragung oder Genfer Akte von Lissabon-Designierungen bleibt der Name im Ausland nutzbar. Die internationale Strategie sollte zum Zeitpunkt der türkischen Anmeldung berücksichtigt werden.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    1. Wie lange dauert es, eine geografische Angabe in der Türkei zu registrieren?

    Eine unwidersprochene türkische g.A.-Anmeldung erreicht in der Regel in 12 bis 18 Monaten ab dem Anmeldedatum die Registrierung. Wenn während der 3-monatigen Veröffentlichungsfrist ein Widerspruch eingelegt wird oder die Spezifikation eine wesentliche Änderung benötigt, kann sich der Prozess auf 18 bis 30 Monate erstrecken.

    2. Wie lange ist eine eingetragene g.A. in der Türkei gültig?

    Unbefristet. Eine eingetragene türkische g.A. hat kein Ablaufdatum und keine Verlängerungsgebühren. Solange das Produkt weiterhin in Übereinstimmung mit der eingetragenen Spezifikation produziert wird, bleibt die Registrierung in Kraft.

    3. Können ausländische Anmelder eine geografische Angabe in der Türkei registrieren?

    Ja. Ausländische Erzeugergruppen, Verbände und gleichwertige juristische Personen können eine g.A. in der Türkei registrieren, sofern ihr Land wechselseitigen Schutz gewährt oder Vertragspartei eines relevanten internationalen Vertrags ist. Sie müssen einen registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt für die Vertretung vor TÜRKPATENT bestellen.

    4. Was ist der Unterschied zwischen g.U., g.g.A. und g.t.S. in der Türkei?

    Eine Ursprungsbezeichnung (g.U. / Menşe Adı) schützt Produkte, bei denen die gesamte Produktion im definierten Gebiet stattfindet und die Qualität im Wesentlichen oder ausschließlich auf das Gebiet zurückzuführen ist. Eine geografische Angabe (g.g.A. / Mahreç İşareti) schützt Produkte, bei denen mindestens ein Produktionsschritt im Gebiet stattfindet und das Produkt einen bestimmten Ruf hat, der mit dem Gebiet verbunden ist. Eine garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S. / Geleneksel Ürün Adı) schützt traditionelle Produkte ohne geografische Beschränkung, wobei die Tradition selbst (Produktionsmethode, Rohstoffe, Rezept) geschützt wird.

    5. Kann ein privates Unternehmen eine geografische Angabe in der Türkei besitzen?

    Nein, in der Regel nicht. Geografische Angaben sind kollektive Rechte. Berechtigte Anmelder sind Erzeugerverbände, Genossenschaften, Kammern, öffentliche Stellen, NGOs und gleichwertige ausländische Entitäten, nicht einzelne kommerzielle Unternehmen. Sobald die g.A. registriert ist, hat jeder Erzeuger im Gebiet, der die Spezifikation erfüllt, das Recht, den Namen zu verwenden.

    6. Wie viel kostet die Registrierung einer geografischen Angabe in der Türkei?

    Die Gesamtkosten hängen von der Komplexität der Spezifikation, dem Bedarf an technischem Expertenbeitrag, der Übersetzung und davon ab, ob Widersprüche eingelegt werden. Ab 2026 fällt eine typische Vollservice-Türkische-g.A.-Anmeldung (einschließlich offizieller TÜRKPATENT-Gebühren, Marken- und Patentanwaltsgebühren für Spezifikationsentwurf, Verfolgung und Übersetzung) in der Regel in den Bereich von 2.500 bis 8.000 EUR, stark abhängig von der Komplexität der Spezifikation. Einfache Fälle sind niedriger; komplexe Anmeldungen mit mehreren Beteiligten und technischen Beiträgen sind höher. Leo Patent stellt vor Beginn jeder Arbeit ein schriftliches Pauschalpreisangebot zur Verfügung.

    7. Kann eine ausländische geografische Angabe (Champagne, Roquefort, Tequila, Darjeeling, Scotch Whisky) in der Türkei geschützt werden?

    Ja. Ausländische g.A. werden in der Türkei geschützt, wenn sie beim TÜRKPATENT registriert sind durch die ausländische Rechteinhaberorganisation oder wenn sie nach der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens (in der Türkei seit 2020 in Kraft) auf die Türkei ausgedehnt sind. Ohne türkische Registrierung oder internationale Designierung sind ausländische g.A.-Namen nicht automatisch geschützt.

    8. Ist die Türkei Vertragspartei des Lissabonner Abkommens?

    Ja. Die Türkei ist Vertragspartei der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben, in der Türkei seit 2020 in Kraft. Dies ermöglicht den internationalen Schutz türkischer Ursprungsbezeichnungen und geografischer Angaben durch die WIPO.

    9. Sind türkische geografische Angaben in der Europäischen Union geschützt?

    Mehrere türkische g.A. (wie Antep Baklava, Aydın İnciri, Malatya Kayısısı, Milas Zeytinyağı, Giresun Tombul Fındığı) sind bei der EU als g.U. oder g.g.A. registriert. Die EU-Registrierung ist ein separates Verfahren von der türkischen Registrierung und wird auf EU-Ebene eingereicht. Wir koordinieren parallele türkische und EU-Anmeldungen, wo angemessen.

    10. Was passiert, wenn meiner g.A.-Anmeldung widersprochen wird?

    Widersprüche werden innerhalb von 3 Monaten nach der Veröffentlichung eingelegt. Wir antworten mit substanziellen Argumenten und, wo nötig, mit Änderungen an der Spezifikation. TÜRKPATENT erlässt eine Entscheidung, die innerhalb von 2 Monaten beim Re-Examination and Evaluation Board (YİDK) angefochten werden kann.

    11. Kann eine türkische geografische Angabe gelöscht werden?

    Ja. Nach dem IP-Gesetz Nr. 6769 kann eine eingetragene g.A. gelöscht werden, wenn sie gattungsmäßig wird, wenn die Spezifikation vom Produkt nicht mehr erfüllt wird, wenn der Inspektionsmechanismus versagt oder wenn gezeigt wird, dass die Registrierung unsachgemäß erteilt wurde. Löschungsklagen werden bei den türkischen IP-Gerichten erhoben.

    12. Wer kann eine eingetragene türkische geografische Angabe verwenden?

    Jeder Erzeuger im eingetragenen Gebiet, dessen Produkt die eingetragene Spezifikation erfüllt. Eine eingetragene g.A. ist nicht ausschließlich dem Anmelder vorbehalten. Der Anmelder ist der Registrant und der Verwalter des Rechts, aber die Nutzung steht allen qualifizierten Erzeugern offen, vorbehaltlich der Inspektions- und Kennzeichnungsregeln.

    13. Ist eine Inspektionskommission für eine türkische g.A. erforderlich?

    Ja. Nach Artikel 49 muss jede eingetragene g.A. eine bezeichnete Inspektionskommission haben, die für die Überwachung der Erzeugerkonformität mit der Spezifikation verantwortlich ist. Die Zusammensetzung, Qualifikationen und der Inspektionsplan der Kommission müssen in der Anmeldung angegeben und von TÜRKPATENT genehmigt werden.

    14. Kann eine geografische Angabe mit einer Marke in der Türkei koexistieren?

    Bedingt ja. Eine geografische Angabe kann in einigen Fällen mit einer früheren Marke koexistieren, aber eine g.A.-Eintragung kann nicht gewährt werden, wenn sie mit einer früheren bekannten Marke in einer Weise konfligieren würde, die Verbraucher in die Irre führt. Frühere Marken, die mit der vorgeschlagenen g.A. identisch oder verwechselbar ähnlich sind, können die Eintragung blockieren. Umgekehrt werden spätere Markenanmeldungen, die den g.A.-Namen auf nicht-konformen Waren verwenden, in der Regel abgelehnt, sobald eine g.A. eingetragen ist.

    15. Können Pflanzensorten oder Tierrassen als türkische g.A. registriert werden?

    Der Name einer Pflanzensorte oder Tierrasse kann nicht als g.A. registriert werden, wenn die Registrierung Verbraucher über das tatsächliche Produkt irreführen würde. Pflanzensorten haben ihr eigenes Schutzsystem nach der türkischen Pflanzensortengesetzgebung, getrennt vom g.A.-System.

    16. Welchen Schutz bietet eine eingetragene türkische g.A. gegen „Anspielungen» und „Imitationen»?

    Starken Schutz. Nach Artikel 44 des IP-Gesetzes Nr. 6769 ist eine eingetragene g.A. geschützt gegen direkte Nutzung, indirekte Nutzung, Anspielung, Imitation, Übersetzung, Transliteration und jede falsche oder irreführende Angabe bezüglich der Herkunft, des Ursprungs, der Art oder der wesentlichen Qualitäten des Produkts. Dieser Schutz gilt auch dann, wenn der wahre Ursprung angegeben ist, und auch dann, wenn der geschützte Name von Qualifikationen wie „Art», „Typ», „Stil», „Imitation» oder „hergestellt in» begleitet wird.

    17. Kann eine türkische g.A. in einem Domänennamen, auf einem Etikett oder in der Werbung von Nicht-Erzeugern verwendet werden?

    Nein, nicht auf Waren oder Dienstleistungen, die nicht der eingetragenen Spezifikation entsprechen. Eine solche Nutzung kann durch Abmahnung, Zivilklage, Zollverwahrung oder Verwaltungsbeschwerde bei TÜRKPATENT verhindert werden.

    18. Was ist das Symbol oder Logo einer eingetragenen türkischen g.A.?

    TÜRKPATENT hat ein offizielles türkisches g.A.-Logo für eingetragene g.U.-, g.g.A.- und g.t.S.-Produkte eingeführt. Erzeuger in Übereinstimmung mit der Spezifikation sind berechtigt, das Logo auf ihren Produkten und im Marketing zu verwenden.

    19. Kann eine türkische geografische Angabe übertragen, lizenziert oder verpfändet werden?

    Nein. Eine geografische Angabe kann nicht übertragen, lizenziert oder verpfändet werden. Sie gehört dem geografischen Gebiet und allen qualifizierten Erzeugern. Der Registrant verwaltet das Recht, besitzt es aber nicht in der Weise wie ein Marken- oder Patentinhaber.

    20. Brauche ich einen türkischen Marken- und Patentanwalt, um eine g.A. in der Türkei einzureichen?

    Ja, wenn Sie ein ausländischer Anmelder sind. Nach Artikel 160 des IP-Gesetzes Nr. 6769 müssen ausländische Anmelder ohne türkischen Wohnsitz oder Geschäftssitz einen registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt bestellen. Auch türkische Anmelder profitieren von professioneller Vertretung, angesichts der technischen Komplexität des g.A.-Spezifikationsentwurfs und der hohen Kosten, etwas falsch zu machen.

    Reichen Sie Ihre geografische Angabe in der Türkei ein: Sprechen Sie mit einem registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt

    Wenn Sie ein Erzeugerverband, eine Handelskammer, eine öffentliche Stelle, eine NGO oder ein ausländischer Rechteinhaber sind und eine türkische g.A.-Anmeldung in Erwägung ziehen, kann Leo Patent helfen. Wir bieten:
    • Eine kostenlose erste Bewertung des vorgeschlagenen Namens, der Berechtigung und der g.U./g.g.A./g.t.S.-Kategorisierung
    • Ein schriftliches Pauschalpreisangebot, das amtliche Gebühren, Marken- und Patentanwaltsgebühren, Spezifikationsentwurf und Übersetzung abdeckt
    • Unterstützung beim Spezifikationsentwurf mit technischem Expertenbeitrag
    • Direkte, englischsprachige Korrespondenz mit einem registrierten türkischen Marken- und Patentanwalt während des gesamten Prozesses
    • Koordinierte Anmeldungen nach der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens und auf EU-Ebene, wo angemessen
    Kontaktieren Sie Leo Patent noch heute, um Ihre geografische Angabe in der Türkei mit Vertrauen einzureichen. E-Mail: [email protected] Website: [www.leopatent.com](https://www.leopatent.com) Direkt beim Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) eingereicht und verfolgt. Wichtiger Hinweis: Leo Patent bietet Marken- und Patentanwaltsdienste für die Registrierung und Beratung in geistigem Eigentum in der Türkei an. Wir bieten keine Rechtsanwaltsdienste an. Sie können unsere Marken- und Patentlizenz beim TürkPatent auf dieser Website verifizieren https://www.turkpatent.gov.tr/vekil-arastirma. Sie können Burak Ünal in die Suchleiste eingeben, um unsere offizielle Lizenz zu verifizieren.

Процедура подачи заявления на регистрацию географического указания

Burak Ünal

«Благодаря инновационным решениям и прозрачной политике обслуживания Leo Patent является ведущей турецкой консалтинговой фирмой по правам интеллектуальной и промышленной собственности».

Наши публикации

Связаться с нами

Вы можете обратиться к нашей команде экспертов по всем вопросам, касающимся прав интеллектуальной и промышленной собственности.

+90 532 689 48 18